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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 267

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 267 (sequence 273)
Language
German
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IRI
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267 Frage kommen, aufgestellt werden : beschleunigte Erledigung der Gesuche. Die Palästina-Regierung willigte nicht in eine Herabsetzung der Geldsumme ein, teilte uns aber mit, daß sie Richtlinien herausgegeben habe, die Einwanderungsgesuche von Handwerkern, die Aussicht auf Erfolg im Lande haben, in großem Maße zu bewilligen und die Einwanderung dieser Kategorie freundlich zu behandeln. Zu verzeichnen ist auch die Verbesserung der Prozedur für Einreisebewilligungen durch Gesuche, die die Konsulate an das Immigra ti on sdépartement der Palästina-Regierung überweisen. Auf Grund unserer Verhandlung mit der Palästina-Regierung wurden den Konsulaten Anweisungen erteilt, die Angelegenheiten beschleunigt zu erledigen, und die Prozedur dauert jetzt von der Einreichung des Gesuches durch den Konsul bis zur Erhaltung der Bewilligung vier bis fünf Wochen. In besonderen Fällen wird die Bewilligung telegraphisch erteilt. Die Einwanderung von Kapitalisten aus Deutschland stieß auf Schwierigkeiten, da dort besondere-Verhältnisse herrschen und die Einwanderer ihr Vermögen nicht liquidieren können. Auf unsere Forderung hin beschloß die Palästina-Regierung dem Konsul Anweisungen zur Erleichterung der Prozedur zu geben: In die Summe, die zur Erreichung des Visums notwendig ist, sind Maschinen, Waren usw. einzurechnen, Dokumente von Geldinstituten in Bezug auf das Kapital der Einwanderer in Rechnung zu ziehen und andere Erleichterungen zu gewähren, die für die Einwanderer dieser Kategorie sehr wichtig sind. Auf Grund unserer Forderung wurden dem Konsul in New York Einwanderungsbewilligungen für Kapitalisten geschickt, die er ohne Rückfrage in Jerusalem bestätigen kann. In letzter Zeit wurden 200 solcher Bewilligungen auch nach Deutschland geschickt (in anderen Ländern bedarf jede einzelne Bewilligung der Bestätigung aus* Jerusalem). 2. Einwanderung von Verwandten, die von Einwohnern Palästinas abhängig sind. Durch die Besserung der wirtschaftlichen Lage im Lande stieg die Anzahl der Gesuche der palästinensischen Einwohner um Einwanderungsbewilligungen für ihre Verwandten im Auslande (Kategorie 4 des Immigrationsgesetzes) in großem Maße. Die Exekutive der Jewish Agency forderte Abänderungen des gebräuchlichen Systems in Bezug, auf solche Gesuche und Anpassung an die wirtschaftlichen und Lebensbedingungen des Landes. Wir forderten insbesondere eine Herabsetzung der „Einkömmenstufe" für Angehörige der orientalischen Gemeinden, Jemeniten usw., da ihre Lebenshaltung mit den europäischen Juden nicht gleichzusetzen ist. Zu unserem Bedauern wollte die Regierung solch einen Unterschied nicht machen. Es ist festzustellen, daß die Ausgaben für den Lebensunterhalt im Lande gegenüber dem Jahre 1927 um 25% kleiner wurden. Die „Einkommenstufe", die von der Palästina-Regierung für die Anforderung von Verwandten durch Einwohner Palästinas festgesetzt wurde, ist demnach: 1927 1932 für ein Alter von 14 Jahren aufwärts für ein Alter von 6—13 Jahren - für ein Alter unter 6 Jahren f P 4200 £P 3250 £P 2100 £P 3080 £P 2420 £P 1470

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