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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 184

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 184 (sequence 190)
Language
German
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IRI
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184 nung und jeder sozialen Ausbeutung und für die Aufrichtung der sozialistischen Wirtschaft. 2. Die Vereinigung kämpft für die Schaffung einer jüdischen sozialistischen Gesellschaft in Palästina, durch welche das jüdische Volk zu einem freien unabhängigen Arbeitsvolk werden soll, welches in allen Zweigen der Landwirtschaft und Industrie verwurzelt ist und selbständig seine eigene Kultur entwickelt. 3. Die Vereinigung betrachtet sich als einen Teil der Zionistischen Organisation und nimmt Anteil an deren Einrichtungen und Institutionen. Als Teil der internationalen Arbeiterklasse ist sie mit ihr in der sozialistischen Arbeiter-Internationale vereinigt. 4. Die Vereinigung erstrebt die Befestigung der wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und nationalen Position des jüdischen Volkes in allen Ländern und die Ausbreitung der Basis produktiver Arbeit unter den jüdischen Massen, wobei sie in der Kooperation ein wichtiges Mittel für diese Arbeit sieht. 5. Die Vereinigung führt den Kampf der jüdischen Arbeiter- und Volksmassen in den Ländern jüdischer Massensiedlung um ihre Gleichberechtigung und nationale Autonomie. 6. Die Vereinigung erstrebt die Verwurzelung des chailuzischen Gedankens in der jüdischen Jugend und. Arbeiterschaft und sieht darin den grundsätzlichen Weg zum Aufbau der jüdischen arbeitenden Gesellschaft in Palästina. 7. Die Vereinigung organisiert den Klassenkampf der jüdischen Arbeiter auf dem politischen und ökonomischen Gebiet, und sorgt für die Verbreitung des nationalen und Klassenbewußtseins unter den jüdischen arbeitenden Massen aller Länder. 8. In den Ländern, wo hebräisch die Sprache' der jüdischen Massen bildet, kämpft die Vereinigung für das Recht des Hebräischen als Sprache der jüdischen nationalen Autonomie im Staate und im öffentlichen Leben., 9. In den Ländern, wo jüdisch die Sprache der jüdischen Massen bildet, kämpft die Vereinigung für das Recht des Jüdischen als der Sprache der jüdischen National-Autonomie im Staate und im öffentlichen Leben. In den Orga^- nen des inneren jüdischen Lebens anerkennt die Vereinigung beide Sprachen. 10. Die Vereinigung konstatiert, daß das kulturelle Leben und die kulturelle Entwicklung der jüdischen Massen, der soziale Befreiungskampf der jüdischen Arbeiterklasse und der Kampf um nationale Minoritätsrechte und Autonomie in den Ländern, wo jüdische Masisen jüdisch sprechen, mit der jüdischen Sprache verbunden sind. 11. In Anerkennung der nationalen und kulturellen Bedeutung der hebräischen Sprache und des Platzes, den sie in der Bewegung der nationalen Wiederbelebung einnimmt, sorgt die Vereinigung für die Verbreitung der hebräischen Sprache und der Kenntnis ihrer Kulturwerte unter den jüdischen Massen. In Bezug auf die Erziehungs- und Kulturarbeit stellt die Vereinigung fest, daß die Parteien, welche ihre Schularbeit mit jüdischer oder hebräischer Unterrichtssprache führen, den Minderheiten das Recht garantieren müssen, daß sie ihre Schularbeit in der anderen Sprache führen dürfen. In jedem der beiden Schultypen soll dem Unterricht in der zweiten Sprache und Literatur ein breiter Platz eingeräumt werden. 12. Die Parteien der Vereinigung sollen für die gesetzliche Anerkennung und Budgetierung beider Schultypen seitens des Staates und der Munizipalitäten, der jüdischen Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften kämpfen. 13. Die Parteien der Vereinigung führen eine selbständige Arbeiterpolitik auf allen Gebieten des jüdischen allgemeinen Lebens. Die Landesparteien sind berechtigt, von Fall zu Fall Wahlabrnachungen mit anderen Parteien und Gruppierungen zu schließen, wobei sie die Prinzipien der Vereinigung und die Interessen der jüdischen arbeitenden Volksmassen zu wahren haben.

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