Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 45)
- Language
- German
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39 a) daß innerhalb einer Partei die Beschickung der PAK sich nach der Vertretung der Partei (bzw. ihrer Richtungen) beim letzten Kongreß zu richten habe und b) daß der Vertreter der Hachschara-Organisation nur bei der Behandlung von Angelegenheiten der chaluzischen Hachschara stimmberechtigt sei. 10. Beziehungen der Revisionisten zur Zionistischen Organisation. Den in der Gesamtbewegung vorhandenen Konsolidierungsbestrebungen stand die Haltung der Revisionisten gegenüber, welche durch eme Reihe von Handlungen Unruhe in die Organisation getragen und sie vor schwierige Probleme gestellt haben. 1. Schon auf der im Anschluß an den Kongreß abgehaltenen Sitzung des Aktionskomitees erklärten die Revisionisten, daß sie die Frage ihres Verhaltens zur Zionistischen Organisation auf einer speziellen Konferenz prüfen und sich nm mit diesem Vorbehalt an den Arbeiten des AC beteiligen würden. Eine Strömung innerhalb der Revisionistischen Union verlangte die völlige Trennung von der Zionistischen Organisation und die Gründung einer „Unabhängigen Zionistischen Organisation", deren Aufgabe es sein sollte, eine selbständige politische, organisatorische und wirtschaftliche Tätigkeit zu entwickeln, parallel und gegebenenfalls auch im Gegensatz zu derjenigen der Zionistischen Organisation. Diese Ansicht wurde offenbar nicht von allen führenden Revisionisten geteilt. 2. Zur Austragung dieser Differenzen wurde im September 1931 in Calais eine Sitzung des revisionistischen Exekutivkomitees abgehalten, in welcher ein Kompromiß auf der Basis zustande kam, daß zwar die Bezeichnung „Unabhängige Zionistische Organisation" und die Forderung auf obligatorischen Austritt aus der Zionistischen Organisation fallen gelassen, in Wirklichkeit aber das Bestehen einer ganz selbständigen „Union der Zionlisten-Revisionisten" akzeptiert wurde, die auf allen Gebieten ihrer Tätigkeit, insbesondere auf dem politischen, von der Zionistischen Organisation vollkommen unabhängig sein sollte. Den Mitgliedern dieser Organisation sollte es freistehen, sich nach ihrem Ermessen durch Kauf des Schekels an der Zionistischen Organisation zu beteiligen, wobei sie jedoch im Falle eines Konfliktes zwischen ihren doppelseitigen Verpflichtungen — wie autoritativ erklärt wurde — einzig und allein an die Disziplin der Union der Zionisten-Revisionisten gebunden sein sollten. Die Frage des Verhältnisses zu den zionistischen Landesverbänden sollte später geregelt werden. Doch wurde den Revisionisten in den einzelnen Ländern freigestellt, sofort aus den zionistischen Landesverbänden auszutreten und eigene Landesorganisationen zu gründen. 3. Diese Beschlüsse der Revisionisten wurden von der gesamten zionistischen, nicht-revisionistischen Presse aller Parteien und Richtungen, sofern sie dazu Stellung nahm, einmütig und entschieden abgelehnt. Die Exekutive nahm am 7. Dezember 1931 in folgender Erklärung zu den Beschlüssen der Revisionisten Stellung: