Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVII (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 19)
- Language
- German
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Die Bestrebungen zur Fusion dieser Sonder verbände haben einstweilen nur zur Bildung von Vereinigten Arbeiterparteien in Palästina und Lettland geführt. In legaler Beziehung stehen diese zwei Parteien einstweilen außerhalb beider Sonderverbände und somit auch außerhalb der Organisation. Der Order of Ancient Maccabeans, mit dem Sitz in Manchester, erstreckt sich nur auf England und arbeitet in innigstem Anschluß an den dortigen Landesverband. c) Zionistische Parteien. Die Zionistische Organisation setzt sich gemäß ihrer Verfassung (Paragraph 3 des Organisations-Statuts) aus Landesverbänden und Sonderverbänden zusammen. Diese sind die einzig gültigen Bechtsformen des dauernden Zusammenschlusses von Zionisten. Daneben kennt die zionistische Verfassung noch zwei Formen vorübergehender Bildungen politischer Natur und zwar: die Bildung von politischen Parteien anläßlich der Aufstellung von Kandidatenlisten bei Kongreßwahlen und auf dem Kongreß selbst die Vereinigung von Delegierten zu Fraktionen. Diese zwei Formen vorübergehenden Zusammenschlusses haben in den letzten Jahren zu gewissen Neubildungen geführt, die vom Standpunkt der Verfassung und der organisatorischen Interessen wachsam beobachtet werden müssen. Das Recht von Zionisten, sich innerhalb der Länder und Ortschaften nach irgendwelchen sozialen oder politischen Gesichtspunkten zu organisieren, steht nicht in Frage, solange dies mit den Statuten der betreffenden Landes- und Sonderverbände übereinstimmt und die Ausübung der gegenüber diesen Verbänden bestehenden Pflichten nicht behindert. Dagegen werden solche organisatorischen Bestrebungen bedenklich, wenn sie die Einheit oder Disziplin der betreffenden Verbände bedrohen, und wenn sie zu festen interterritorialen, vom Organisations-Statut nicht anerkannten Bünden führen. 1. Vereinigung Radikaler Zionisten. Diese Vereinigung beschränkte sich zum größten Teil darauf, als Fortsetzung der auf den letzten zwei Kongressen unter demselben Namen gebildeten Fraktion zu wirken und einen Kontakt zwischen den Führern dieser Fraktion aufrecht zu erhalten. Es bildete sich ein Zentralkomitee in Berlin, und es wurden gelegentliche Konferenzen abgehalten. In einigen Ländern bestanden auch Landesorganisationen Radikaler Zionisten, deren Existenz und Wirken die betreffenden Landesverbände vor neuartige Probleme stellte. 2. Union der Zionisten-Revisionist en. Der organisatorische Charakter dieser Vereinigung hat Formen angenommen, die vom Standpunkt der Verfassung nicht mehr gleichgültig angesehen werden können. Die Union wirkte nicht nur als eine politische Kongreßpartei innerhalb der ihr von der Verfassung zugestandenen Befugnisse, sondern strebte darüber hinaus zur Bildung einer besonderen, der zionistischen Gesamtorganisation parallelen interterritorialen Organisation. Sie gründete nach Art der Sonderverbände auf Ortsgruppen aufgebaute Landesorganisationen, die besondere Landes- 15