Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1925
- Issue
- 23 (3.7.1925)
- Date
- 1925-07-03
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/9539926-9543104-9155710--072-9079647- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
MITTE ILUN G E N des Israelitischen Lehrervereins für Bayern _ Schriltleitung: M. Rosenfeld, München Nr. 2^a3 München, 3. Juli 1925 Rn die Mitglieder des Israelitischen Lehr erver eins für Bayern In letzter Stunde erhalten wir von Nürnberger Kollegen die telephonische Nachricht, daß wir die für den 12. und 13. Juli anberaumte Mitgliederversammlung verlegen müssen. In dieser Woche findet in Nürnberg eine Pädagogische Woche statt, die in den von uns gemieteten Räumen im Deutschen Hof abgehalten wird. Auf wiederholten Anruf erklärt uns Kollege Dr. Bamberger, daß andere Säle bei der Kürze der Zeit nicht mehr zu erhalten sind. So sehen wir uns zu unserem Bedauern gezwungen, die 44. Mitgliederversammlung an das Ende der Ferien auf den 30. und 31. August zu verlegen. Versammlungslokal bleibt der Deutsche Hof (Lehrerheim). Bei der Dringlichkeit der Sache ist es uns selbstverständlich nicht mehr möglich gewesen, die satzungsgemäße Zustimmung der Verwaltung einzuholen. Alle Zuschriften in Vereinsangelegenheiten wollen während der Ferien an den Schriftführer (Buttermelcherstraße 4 III 1.) adressiert werden. Wir wünschen allen Kollegen gute Ferien! Auf Wiedersehen in Nürnberg! München, 29. Juni 1925. Die Verwaltung• S. Dingfelder, M. Rosen feld, 1. Vorsitzender. Schriftführer. Eine Ministerialentschließung Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Betreff: Nebenämter und Nebengeschäfte der Volksschullehrer. Für die Entscheidung der Frage, ob den israelitischen Volksschullehrern die Ausübung des Schächterdienstes als Nebenamt zu gestatten ist, haben dieselben Grundsätze Maß zu geben, die allgemein bei Würdigung von Gesuchen von Volksschullehrern um die Erlaubnis zur Übernahme und Führung von Nebenämtern und Nebengeschäften gelten. In jedem Falle ist daher Voraussetzung, daß durch das Scjiächtairtt die Erfüllung der hauptamtlichen Obliegenheiten des israelitischen Volksschullehrers nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und daß andere geeignete Persönlichkeiten nicht gewonnen werden können. Als mit dem Ansehen des Volksschullehrerstandes unvereinbar kann im übrigen die Besorgung dieses Amtes als einer kirchendienstlichen Handlung der jüdischen Religionsgemeinschaft nicht erachtet werden. Die Berichte der weitaus überwiegenden Zahl der Regierungen, Kammern des Innern, zur Ministerialenitschließung vom 9. August 1922 Nr. 28187 sprechen sich denn auch übereinstimmend dahin aus, daß nach den bisher gemachten Erfahrungen die Ausübung des Schächterdienstes durch israelitische Volksschullehrer deren Ansehen weder bei den eigenen Glaubensgenossen noch bei der christlichen Bevölkerung beeinträchtigt hat. Nach diesen Grundsätzen sind in Zukunft, soweit dies nicht geschehen sein sollte, Gesuche von israelitischen Volksschullehrern um die Genehmigung zur Führung oder Übernahme des Schächtamts zu verbescheiden. (Vgl. auch Buchstabe B, IV Ziff. 3 der Min.-Bek. vorn 20. Novbr. 1919 — KMBL. S. 245.) gez. Dr. Matt. | Regierungsschulrat August Hopi von Ansbach. | Wenn es auch nicht Brauch ist, über einfache Mitteilungen in diesen sporadisch erscheinenden Blättern hinauszugehen, so gebietet es doch die Pflicht der Dankbarkeit, die ja mit zum Wesen des Judentums gehört, einem Manne ein kleines Denkmal zu setzen, dessen markante Persönlichkeit manchem in unseren Reihen unvergeßlich bleiben wird. Hier gilt es nicht den hervorragenden Mathematiker, den leitenden Schulmann, den talentvollen Musiker, den Lehrer mit goldenem Humor zu würdigen — den Menschen in ihm wollen wir mit ein paar Streiflichtern beleuchten. Regierungsschulrat Hopf verkörperte unseres Erachtens nicht nur den aufrechten und aufrichtigen deutschen, edlen Menschen in Wort und Tat, sondern den wahren Vollmanschen überhaupt. Ein Mann von vollendetem Takt, gütig gegen jedermann, mochte er wes Glaubens und Standes auch immer sein. Die Tragik des Weltkrieges, der auch in sein Familienleben einen Schatten warf, vermochte sein Lebenswerk nur noch mehr zu durchgeistigen. Solange in Ansbach Anstellungsprüfungen für Lehrer stattfanden, wurde unseren Herbstfeiertagen in Rücksicht auf israelitische Kandidaten Rechnung getragen. Wie ihm alles Herzenssache war, beweist ein Satz aus einer Festrede in einer Versammlung mittelfränkischer Lehrer zu Ehren des 25jährigen Amtsjubiläums des Herrn Regierungsschulrats Conrad: „Die Gedanken darüber, wohin man den einen oder den anderen Lehrer versetzt, begleiten uns zu Tische, sie gehen mit uns schlafen und stehen mit uns auf." Sein letzter Wille zeigte ihn als gottgläubigen Mann; er hat sich auch jede Rede an seinem Grabe verbeten. Eine seiner letzten Amtshandlungen war die befürwortende Hinübergabe des Gesuches der Adas Israel um Errichtung einer 6. Lehrstelle an das Ministerium, welche auch vom Staate zugestanden wurde. Herr Regierungspräsident Staatsrat D,r. Huber widmete ihm einen kurzen ehrenden Nachruf ftnd legte einen Kranz im Namen der Kreisregierung am Grabe nieder. Unter einem Blumenhügel schläft ein treues Menschenherz von der Bürde eines 58jährigen Lebens. Wenn auf irgend einen, so möchten wir auf den allgemein geachteten und beliebten Regierungsschulrat August Hopf die Lehre jüdischer Ethik münzen: ,,Der Frommen aller Nationen ist die ewige Seligkeit gewiß." N. A.