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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern · 1925-02-27 · 20 (27.2.1925) · p. Seite 51

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Journal
Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1925
Issue
20 (27.2.1925)
Date
1925-02-27
Page
Seite 51 (sequence 2)
Language
German
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51 Mitteilungen des Israel. Lehrervereins für Bayern Nr. 20 außerordentlicher Dienstleistungen bleibt hiervon unberührt. Es ist dennoch zu fordern, daß der Beamte seinen Gehalt ganz aus der Gemeindekasse bezieht. Er soll davon verschont bleiben, etwaige Gebühren, die in seinen Gehalt eingerechnet sind, selbst zu erheben; die Einziehung derselben soll durch die Gemeinde erfolgen. Es würde jedoch ein schiefes Bild entstehen, wenn die Auseinandersetzung mit dieser Feststellung schließen würde. Es ist vielmehr notwendig, die Frage —i die nicht vollständig durchgeführte Eingruppierung — auf ihren Ausgangspunkt zurückzuführen. Bayern gilt heute vielfach als das Dorade der jüdischen Beamten. Dies ist indes nur mit einer gewissen Einschränkung richtig. Die Eingruppierung ist nämlich zum Teil nur auf dem Papier durchgeführt. Zunächst wäre festzustellen, daß in einer Reihe von Fällen die Beamten überhaupt nicht eingruppiert werden konnten, weil die treffenden Gemeinden alle dahingehenden Anträge des Verbandes einfach abgelehnt haben. Andere Gemeinden haben wohl die Einweisung durch Annahme der Feststellungsbescheide des Verbandes angenommen, aber sie kommen, wie das Bruckheimer angeführte Beispiel (siehe Nr. 15 der „Mitteilungen") deutlich zeigt, ihren Verpflichtungen nicht nach. Daß hierin eine eklatante Rechtsverletzung vorliegt, scheint wenig zu kümmern. Es sei daher ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die Ansprüche der Beamten gegen die Gemeinde der Feststellungsbescheid maßgebend ist. Der Beamte hat gegen die Gemeinde Anspruch auf die im Feststellungsbescheid festgesetzte Eigenleistung der Gemeinde für die Beamtenbesoldung. Durch das Verhalten dieser Gemeinden wird dagegen der Rechtsboden verlassen und der Willkür aufs neue Tür und Tor geöffnet, womit die Eingruppierung ihren Sinn verliert und der Rechtsanspruch des Beamten auf seine Besoldung aufgehoben ist. Es soll hier die Frage der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit nicht neuerdings aufgerollt werden. Tatsache jedoch ist es, daß Gemeinden, die alles taten in d e r N i c h terfüllung der Ansprüche ihres Beamten, dann sich leistungsfähig zeigen, wenn sie einen neuen Beamten anzustellen gezwungen sind. Auf jeden Fall sollte durch einen Lehrervertreter auf der bevorstehenden Tagung die gerügten Mißstände zur Sprache gebracht werden. Es ist zu hoffen, daß hier Mittel und Wege zur Abhilfe gefunden werden, so daß die Eingruppierung wirklich und nicht bloß auf dem Papier für alle Beamten in Bayern einschließlich der Pfalz zur Durchführung kommt. Dann wird auch das leidige Thema der „Neben Verdienste" von der Tagesordnung verschwinden. Zur Naehamung empfohlen! Aus Kollegenkreisen wird uns geschrieben: Einen erfreulichen Beschluß, der im Interesse der jüdischen Beamtenschaft registriert zu werden verdient, faßte die Kultusgemeinde Schweinfurt unter ihrem „die Interessen des Gesamtjudentums warm vertretenden Vorstande, Justizrat Dr. Homrnel. Im Rahmen der Neuaufstellung des Budgets für 1925 wurde eine finanzielle Besserstellung der Gemeindebeamten ermöglicht, so daß die Vorrükkung des langjährigen Distrikts-Rabbiners nach Gruppe XII, die des Lehrer-Schochet nach Gruppe VIII und die des Lehrer-Kantor nach Gruppe VIII bis IX zum Beschluß erhoben werden konnte. Es wäre sicher im wohlverstandenen Interesse der Zukunft des innerlich so bedrohten Judentums, wenn eines der Hauptübel, die erschreckende Not an qualifizierten Beamten dadurch gebessert würde, daß überall dort, wo es nur irgendwie möglich ist, der jüdische Beamte mit seinem ungleich teureren Haushalt auch das notwendige finanzielle Verständnis findet. Das vorbildliche Vorgehen der Gemeinde Schweinfurt sollte weiteste Nachahmung finden. Die Verältnisse der Religionslehrer in üaden Zur Informierung und zum Vergleiche sei hierüber folgendes mitgeteilt: Infolge der Pensionierung von mehreren badischen Religionslehrern sind einige Stellen frei geworden, insbesondere auf dem Lande in kleinen und mittleren Gemeinden. Es wird daher von Interesse sein, daß es mit der vielgepriesenen Anstellung nach Gruppe VII der Reichsbesoldungsordnung in Baden (speziell auf dem Lande) nicht ganz so ist, wie es scheint. Die Anstellung erfolgt mit Genehmigung des badischen Oberrats der Israeliten in Karlsruhe. Von dieser Instanz wird auch der größte Teil des Gehalts an den Lehrer ausgezahlt. Von dem Gehalt der Gruppe VII werden aber Abzüge von 25 % bis 40 Prozent gemacht; dazu kommt noch die Lohnsteuer, so daß Abzüge bis 45 Prozent vom Gesamtgehalt auf dem Lande nichts Seltenes sind. Eine Eingabe an den Oberrat der Israeliten in Karlsruhe um Reduzierung dieser Gehaltsabzüge als auch um Reduzierung resp. völlige Beseitigung der Abzüge für Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgungsempfänger wurde abschlägig beschieden. Baden ist also durchaus nicht das „Musterländle", als das es gewöhnlich gepriesen wird. Bei Bewerbung um badische Landlehrerstellen ist demnach Vorsicht geboten. Zugänge zum Verein In den Verein wurden neu aufgenommen die Kollegen Herz-Altenmuhr, Strauß-Leutershausen, Bernstein-Aub. Als Gewerkschaftsmitglied ist Rehferd-Gunzenhausen beigetreten. Elternabende In der Kultusgemeinde München sollen Elternabende eingerichtet werden, um die Fühlung zwischen Elternhaus und Religionsunterricht zu sichern und dadurch den Unterricht fruchtbar zu gestalten. Ein erster Abend fand am 15. Februar statt, bei welchem Dingfelder einen Vortrag über das Thema „Was erwartet der Religionsunterricht von der Mitarbeit des Elternhauses", hielt- Für den nächsten Abend ist das Thema „Was erwartet das Elternhaus vom Religionsunterricht" in Aussicht genommen. Verhältnisse der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern 1925 a ■ H Geistliche, l-s c ü Beamte und .5 Ig d ■ <L> U) -T-. Synagogen o u TJ «2 ü "3 ~B Xi Angestellte Regierungs- Bezirk Seelenzahl Kultusgem Bezirk Kultui gemeine Betsäl Ritualbä Friedhc Volkssch Religionssi Raboiner (Substitute) Lehrer und and. Beamte Angestellte Oberbayern 12533 2 2 6 1 3 1 4 4 19 29 Niederbayern 203 1 1 — 1 1 — 4 — 1 1 Pfalz 8095 76 70 16 5 56 10 51 4 43 33 Oberpfalz 1196 9 5 6 4 7 2 6 2 8 6 Oberfranken 2576 22 18 4 8 16 1 15 2 10 11 Mittel franken 15469 42 45 7 38 25 8 34 5 43 31 Unterfranken 10205 109 115 9 96 34 14 81 6 69 27 Schwaben 2941 15 17 4 11 15 6 11 1 18 12 Staat 1923 53218 276 273 52 164 157 42 206* 24 211 150 ♦Darunter 88 Volksschulen, an denen nur Wanderunterricht erteilt wird. Aus dem Bayerischen Statistischen Jahrbuch 1924.

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