Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1921-12-30 · 52 (30.12.1921) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
52 (30.12.1921)
Article
Original - Ungeschnitten
Date
1921-12-30
Page
[Seite] (sequence 44)
Language
German
Belongs to
section
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9072829-9103024--04602-9077263
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

570 Das Jüdische Echo *r. 45 antwortlich für das zionistische Geschehen. Das wurde vielleicht am deutlichsten durch das allgemeine Verständnis der Delegierten für die Erfordernisse der zionistischen Organisation. Die bedeutsame Rolle, die die Zionistensteuer bei den Verhandlungen spielte, war ein Beweis dafür, daß man auch schwere finanzielle Neubelastung nicht scheut, wenn es darauf ankommt, das Instrument der Bewegung arbeitsfähig zu erhalten. Es war viel Ernst und Geschlossenheit auf dem Gruppenverbandstag. Vor allen Dingen: Man nahm den Gruppenverband ernst. Man hat in den zwei Jahren wirklicher Arbeit erkannt, daß er keine tote Institution ist sondern ein sehr lebendiger Faktor des zionistischen Lebens, berufen und im Stande, die Beschlüsse der Kongresse und Delegiiertentage in unserem Bezirk wirksam zu machen, das zionistische Leben in Bayern und Württemberg selbständig zu regeln. Man nahm den Gruppenverband ernst: Die Annahme der Statuten war keine Vereinsspielerei, sondern wurde von allen als Voraussetzung weiterer Tätigkeit empfunden. Die Bewilligung eines Gruppenverbandsbeitrages zeigte, daß man auch unter den heutigen schwierigen Verhältnissen bereit ist, das Seine zu tun und das Sekretariat arbeitsfähig zu erhalten. Die Stellungnahme zu den großen Fragen des Zionismus, zum Keren Hajessod, zum Aufbau Palästinas, zur Ghaluzbewegung war so, wie man sie von Zionisten erwarten durfte. Das einstimmige Vertrauensvotum, das man der Leitung der Zionistischen Vereinigung für Deutschland aussprach, bewies das Einverständnis der Delegierten mit der derzeitigen Führung der Geschäfte und mit der Auffassung der leitenden Männer von Sinn und Art der zionistischen Bewegung. Wir werden in der nächsten Nummer des „Echo“ das Protokoll der Verhandlungen auszugsweise zum Abdruck bringen. Schon hier sei gesagt, daß neben den Referaten der Vormittagssitzung die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalts Rosenblüt-h bei den Nachmittagsverhandlungen! im Mittelpunkte der Tagung standen. Herr Rechtsanwalt Rosenbliith nahm in prinzipieller Weise zu den wesentlichen Fragen der zionistischen Arbeit Stellung. Besonders erwähnenswert und für unsere deutschen Verhältnisse wuchtig waren die Mahnworte, die er an den Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens richtete. „Wir haben,“ so führte der Vorsitzende der Zionistischen Vereinigung für Deutschland aus, „auf die Resolution des Zentralvereins gegen den Keren Hajessod nicht mit Kampf geantwortet; wir glauben noch immer an die Möglichkeit einer Zusammenarbeit der deutschen Juden für Palästina und . sehen^ darin die wesentliche Voraussetzung für jedes Zusammenarbeiten auf anderem Gebiet, für die viel gewünschte jüdische Einheitsfront. Eine Sabotage des Keren Hajessod durch Nichtzionisten können und werden wir nicht dulden. Wir würden sie als Kampfansage betrachten, und mit Kampf beantworten müssen.“ Die Entschlossenheit, die diese Worte zum Ausdruck brachten, zeigte sich, im ganzen Verlauf der Diskussion. Man hatte viel zu kritisieren, aber es war fruchtbare Kritik. Man verlangte mehr und bessere Arbeit. Man war entschlossen zu leisten, Geld zu geben, sich einzusetzen. Es war ein „großer“ Gruppenverbandstag, bedeutsam für den Zionismus in Bayern und Württemberg. Keiner, der an ihm teilnahim, konnte sich der Stärke der zionistischen Stimmung, die auf ihm herrschte, entziehen. G_, Beschlüsse des Gruppenverhandstages Wahl der Vorstandschaft Zum Vorsitzenden des Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg wurde Herr Dr. Meinhold Nußbaum-Nürnberg wiedergewählt, zu Mitgliedern des Geschäftsführenden Ausschusses die Herren Karl Glaser und: Dr. med. Hermann Geßner, beide in Nürnberg. Die Wahl erfolgte einstimmig. Vertrauensvotum für den Landesvorstand Der Gruppenverbandstag dankt dem Landesvorstand der Zionistischen Vereinigung für Deutschland für diie geleistete Arbeit und spricht ihm sein volles Vertrauen aus. Keren Hajessod 1. Der Gruppenverbandstag bittet den Landesvorstand, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich die Grundlagen für die Ausführung der Kongreßbeschlüsse über den Keren Hajessod geschaffen werden. 2. Der Gruppenverbandstag ruft nochmals alle säumigen Zionisten zur Erfüllung der Maaßerpflicht auf. Daneben verlangt er von allen Zionisten, daß sie sich persönlich mit ganzer Kraft für die Keren Hajessod-Arbeit zur Verfügung stellen. 3. Der Kongreßbeschluß, nach welchem Zionisten, die ihre Maaßerpflicht nicht erfüllt haben, kein zionistisches Ehrenamt bekleiden dürfen, ist unverzüglich durchzuführen. 4. Zur Unterstützung der örtlichen Ausschüsse wird für den Gruppenverband ein aus drei bis fünf Mitgliedern bestehender Revisionsausschuß gebildet, der die Keren Hajessod-Zeichnungen der Verbandsmiitgliieder nachzuprüfen und sie nötigenfalls zur Erfüllung der Maaßerpflicht anzuhalten hat. Zionistensteuer Der in Nr. 43 abgedruckte Antrag des Gruppenverbandsvorstandes bezüglich der Zionistensteuer lautet nach seiner Annahme folgendermaßen: § 1 Die im Bereich des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg wohnhaften Zionisten sind verpflichtet, Zionistensteuer zu zahlen. § 2 Es werden für die Zionistensteuer Steuerstufen in jährlicher Höhe von Mk. 100.—, Mk. 150.—, Mk. 200.—, Mk. 250.—, Mk. 300.—, Mk. 500.— bis Mk. 1000.— und mehr festgesetzt. Jugendliche zahlen eine jährliche Mindeststeuer von Mk. 30.—. üode ff. Herrenschneiderei Reiche Stoff-Auswahl Ermäßigte Preise V. Braoo« Cie., MDodien Ncuhaiuerstr. 151, jegon- Oker dir altin Akadimll Sport Nr. 45 Das Jüdische Echo 571 Ehefrauen bereits Besteuerter zahlen eine jährliche Mindeststeuer von Mk. 10.—. Die Steuer wird in Vierteljahrsraten erhoben. § 3 Die Einstufung der Besteuerten geschieht in jedem Fall durch besondere Abmachung mit dem dafür bestimmten Beamten der Ortsgruppe bezw. des Gruppenverbanides. Die in § 2 bestimmten Mindestsätze sind bei der Besteuerung zu Grunde zu legen. In besonderen Fällen kann auf Einhebung der Zionistensteuer verzichtet bezw. ein geringerer Betrag als die Mindeststeuerstufe angesetzt werden. Die Anträge des Gruppenverbandsvorstandes bezüglich Gruppenverbands - Beitrag, Eingliederung der Sondergruppen und Presse (s. Nr. 43 des Jüdischen Echo) wurden unverändert angenommen. Dem Gruppenverbandsvorstand als Material überwiesen wurden diie Anträge des Herrn Rabbiner Dr. Schlesinger-Buchau, Antrag betr. die zionistische Erziehung, siehe Nr. 43 des Jüdischen Echo und folgender Antrag: „Der Gruppen verbandstag beschließt: Der Vorstand des Gruppenverbandes möge bei den maßgebenden Behörden Bayerns und Württembergs alle Schritte unternehmen, die ihm zur tatkräftigen allgemeinen Förderung des Keren Hajessod geeignet erscheinen.“ Außerdem wurde dem Gruppenverbandsvorstand folgende Erklärung der zionistischen Jugend überwiesen: „In der Erkenntnis, daß die Keren Hajessod- Aktion die wichtigste Aufgabe der Gruppen ist, haben die Ortsgruppenvorstände Arbeitsausschüsse zu ernennen, die nur aus Mitgliedern bestehen, welche gewillt sind, ihre ganze Kraft zur Erreichung des großen Zieles einzusetzen. Die Gruppen haben unverzüglich Revisionsaussohüsse zur Wahrung des Maaßerprinzips einzusetzen. Alle Kräfte sind für den Aufbau nutzbar zu machen. Sie können nur soweit in den Dienst anderer jüdischer Institutionen gestellt werden, als sie durch diese nicht zu ungunsten des Palästinawerkes absorbiert werden. Die Gruppenverbandsorgane haben für die Durchführung der Beschlüsse unserer Delegiertentage zu sorgen. V. J. St. Jordiana J. St. V. Kadimah Blau-Weiß Bar Koehba“ Satzungen des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg Angenommen vom Gruppen verbandstag 6. XI. 1921. § 1. Die Zionistischen Ortsgruppen, die Ortsgruppen der laut Statut der Zion. Vereinigung für Deutschland anerkannten Föderationen, sowie diejenigen organisierten Zionisten, die nicht Mitglieder einer solchen Gruppe sind, bilden, soweit sie sich innerhalb Bayerns und Württembergs befinden, den Zionistischen Gruppenverband für Bayern und Württemberg. Die organisierten Zionisten, die nicht Mitglieder einer Gruppe sind, werden der nächsten Ortsgruppe zugezählt, die ihnen Gelegenheit zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglieder des Gruppenverbandes zu geben hat. § 2. Der Gruppen verband arbeitet für die Verwirklichung der zionistischen Idee innerhalb Bayerns und Württembergs und steht auf dem Boden des Basler Programms, welches in seinem Hauptsatze lautet: Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. § 3. Die Organe des Gruppenverband.es sind: I. Die Vorstandschaft, II. der Gruppen verbandstag, § 4. Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus: 1. dem geschäftsführenden Ausschuß, 2. den Vertretern der Gruppen. § 5. Der geschäftsführende Ausschuß besteht aus dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern, die vom Gruppenverbandstag in zwei getrennten Wahigängen für die Dauer eines Jahres gewählt werden. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim. Sie kann durch Zuruf vorgenommen werden, wenn sich kein Widerspruch dagegen erhebt. Die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses sollen am gleichen Orte wohnen. An diesem Orte soll sieh auch das Büro des Gruppenverbandes befinden. Falls ein Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses während der Amtsdauer ausscheidet, kann sein Nachfolger durch schriftliche Abstimmung der dem Verbände angehörigen Ortsgruppen gewählt werden. § 6. Der Vorsitzende vertritt den Gruppenverband; er ist Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er ist berechtigt, zur Ausübung bestimmter Handlungen für den Gruppenverband dritten Personen Vollmacht zu erteilen. Im übrigen verteilt der geschäftsführende Ausschuß die Geschäfte unter sich nach freiem Ermessen. § 7. Die Zionistischen Ortsgruppen mit mehr als 100 Mitgliedern, sowie diejenigen anerkannten Föderationen, die innerhalb Bayerns und Württembergs mehr als 50 Mitglieder haben, entsenden je einen Vertreter in diie Vorstandschaft, den sie dem Gruppenverbandstag unter gleichzeitiger Benennung eines Stellvertreters zu präsentieren haben. Es sollen jährlich wenigstens 2 Vollsitzungen des Vorstandes stattfinden. § 8. Die Vorstandschaft hat das Recht der Kooptation; doch darf die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder die Zahl der vom G.V. gewählten Mitglieder nicht übersteigen. § 9. Der Gruppenverbandstag ist jährlich durch den Vorsitzenden einzuberufen. Die Einberufung erfolgt spätestens 3 Wochen vorher durch Bekanntmachung in der „Jüdischen Rundschau“ und im „Jüdischen Echo“ unter Angabe der Tagesordnung. 1. die Mitglieder der Vorstandschaft, 2. ein Beauftragter der Zionistischen Vereinigung für Deutschland. 3. die gewählten Vertreter der Gruppen. Jede Gruppe kann mindestens einen Vertreter für den Gruppenverbandstag wählen. In Gruppen mit mehr als 25 Mitgliedern kann für je 25 Mitglieder ein Vertreter gewählt werden. In Ortsgruppen mit mehr als 200 Mitgliedern kann die Wahl der Vertreter im Wege der Verhältniswahl erfolgen. § 11. Die Aufgaben des Gruppenverbandes sind: Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenbe-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.