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Das jüdische Echo · 1919-11-14 · 46 (14.11.1919) · p. Seite 359

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
6 (1919)
Issue
46 (14.11.1919)
Date
1919-11-14
Page
Seite 359 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 46 Das Jüdische Echo 559 Deutsche Spar-.19(9 1. Die Anleihe beträgt Fünf Milliarden Mark in Fünf Millionen Anleihescheinen zu Eintausend Mark, rückzahlbar innerhalb 80 Jahren nach untenstehendem Tilgungsplane. Sie ist eingeteilt in fünf Reihen (A, B, C, D, E). Jede Reihe enthält 2500 Gruppen (1 bis 2500), jede Gruppe 400 Nummern (1 bis 400). 2. Halbjährlich findet eine Gewinnverlosung nach untenstehendem Gewinnpläne statt. 3. Vom 1. Januar 1940 an steht dem Inhaber das Recht zu, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahre die Rückzahlung zum Nennwert zuzüglich des Zuschlags von 50 Mark für jedes verflossene Kalenderjahr unter Abzug von 10 v. H. des Gesamtbetrags zu verlangen. 4. Sollte vor dem 1. Januar 1930 eine neue gleichartige Spar-Prämienanleihe zur Ausgabe gelangen, so haben die Inhaber der Stücke dieser Anleihe das Zeichnungsvorrecht. 5. Die Inhaber der Stücke genießen die untenstehenden Steuerbegünstigungen. Gewinnplan: 5 Gewinne zu 1 000 000 Mark 5 000 000 Mark 5 ff 500 000 2 500 000 5 M 300 000 1 500 000 5 9f 200 000 — 1 000 000 10 y9 150 000 — 1 500 000 20 ff 100 000 2 000 000 M 50 9f 50 000 2 500 000 M 100 ff 25 000 2 500 000 »* 200 9 f 10 000 2 000 000 Pf 300 ft * 5 000 — 1 500 000 Pf 400 f9 3 000 1 200 000 400 99 ,, 2 000 800 000 ff 1000 f / ,, 1 000 rr 1 000 000 ff Iin ganzen jedes Halbjahr 2500 Gewinne über zusammen 25 000 000 Mark. Gewinnverlosungen finden am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres, erstmals im März 1920, statt. Bei jeder Verlosung werden 2500 Gewinne im Gesamtbeträge von Fünfundzwanzig Millionen Mark gezogen. Die gezogenen Gruppen und Nummern gelten für sämtliche fünf Reihen. Sie werden ijn ,.Deutschen Reichsanzeiger“ bekanntgemacht. Ein mit einem Gewinn gezogenes Stück nimmt auch ferner an den üewinnziehungen bis zu seiner Tilgung teil. Ein und dasselbe Stück kann jedoch in jeder Ziehung nur einmal gewinnen. Die Gewinne werden von dem auf die Verlosung folgenden 1. März oder 1. September an, die der ersten Verlosung vom 1. April 1920 an unter Abzug von 10 v. H. ausgezahlt. Tilgungsplan: In den Jahren Tilgung Bonus jährl. Stückzahl jährl Gesamtbetrag Mark jährl. Stückzahl im einzeln. Mark jährl. Gesamtbetrag Mark 1920-1929 50 000 50 000 000 25 000 1000 25 000 000 1930-1939 75 000 75 000 000 37 500 1000 37 500 000 1940-1949 100 000 100 000 000 50 000 1000 50 000 000 1950-1959 75 000 75 000 000 37 500 2000 75 000 000 1960-1999 50 000 50 000 000 25 000 4000 100 000 000 Die Tilgungsauslosungen finden am 1. Juli jedes Jahres, erstmals am 1. Juli 1920, im Anschluß an die Gewinnverlosung statt. Zur Feststellung der zu tilgenden Stücke (50 000, 75 000 oder 100 000) werden jedesmal 4, 6 oder 8 Nummern gezogen. Die gezogenen Nummern gelten für alle Gruppen und Reihen. Sie werden im „Deutschen Reichsanzeiger“ bekanntgemacht. Jedes gezogene Stück wird zum Nennwert zurückgezahlt mit einem Zuschlag von 50 Mark für jedes bis zur Fälligkeit verflossene Jahr; die Stücke jeder zweiten gezogenen Nummer erhalten außerdem den im Tilgungsplan angegebenen Bonus Die Tilgungssummen mit Zuschlag und Bonus werden von dem auf die Auslosung folgenden 29. Dezember an gegen Aushändigung des Stückes ausgezahlt. Steuerbegünstigungen: a) Befreiung eines Besitzes bis zu 25 Stück von der Nachlaßsteuer und bezüglich derselben Stücke von der Erbanfallsteuer. Keine Nachlaß- oder Erbanfallsteuer für die auf den Namen Dritter bei der Reichsbank oder anderen vom Reichsminister der Finanzen noch zu benennenden Stellen auf fünf Jahre und mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis 10 Stück für jede einzelne dritte Person). b) Der Vermögenszuwachs, der sich aus dem Besitze der Anleihestücke gegenüber dem bei der Erwerbung der Stücke anzunehmenden Vermögenswert ergibt, unterliegt nicht der Besitzsteuer (Vermögenszuwachssteuer). Der Uberschuß des Veräußerungswertes über den Tilgungswert bleibt frei von der Kapitalertragsteuer. c) Die dem Besitzer der Stücke auf Grund der vorstehenden Bestimmungen zusfehenden Leistungen sowie der aus dem Verkauf der Stücke erzielte Gewinn unterliegen im Gewinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer. d) Bei jeder Art der Besteuerung werden die Anleihescheine bei einer Stückzahl bis zu 50 Stück höchstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Kündigungswerte bewertet. Zeichnungsbedingungen: 1. Annahmestellen. Zeichnungsstellen sind die Reichsbank und die im offiziellen Zeichnungsprospekt aufgeführten Geldinstitute. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung jeder Bank, jedes Bankiers, jeder Sparkasse und Kreditgenossenschaft erfolgen. — Zeichnungen werden von Montag, den 10., bis Mittwoch, den 26. November 1919 mittags 1 Uhr entgegengenommen. Früherer Zeichnungsschluß bleibt Vorbehalten. 2. Zeichnungspreis. Der Preis für jed^s Spar-Prämienstück beträgt 1000 M. Hiervon sind 500 M. in 5% Deutscher Reichsanleihe zum Nennwert berechnet und 500 M. in bar zu begleichen. Die mit Januar-Juli-Zinsen ausgestatte^en Rnchsanleihestücke sind mit Zinsscheinen, fällig am 1. Juli 1920, die mit April-Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, fällig am 1. April 1920, einzureichen. Den Einlieferern von 5% Reichsanleihe mit April-Oktober-Zinsscheinen werden auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für 90 Tage 1,25% vergütet. 3. Sicherheitsstellung. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner eine Sicherheit von 10% des gezeichneten Betrages mit 100 M. für jedes Prämienstück in bar zu hinterlegen. 4. Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem * Zeichnungsschluß statt. Die Art der Verteilung bestimmt das Reichsfinanzministerium. Berlin, im November 1919. 5. Bezahlung. Die Zeichner sind verpflichtet, die zugeteilten Beträge bis zum 29. Dezember d. J. zu begleichen. Die Begleichung hat bei derjenigen Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Sollen 5% Schuldbuchforderungen zur Begleichung verwendet werden, so ist sogleich nach Erhalt der Zuteilung ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung, Berlin SW 68, Oranienstraße 92—94, zu richten. Der Antrag muß einen auf die Begleichung der Spar-Prämienstücke hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens am 20. Dezember d. J. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Vordrucke zu solchen Anträgen mit Formvorschriften sind bei allen Zeichnungs- und Vermittlungsstellen zu haben. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur zur Begleichung von Spar-Prämienstücken geeignet sind, ohne Zinsbogen ausgereicht. Die Ausreichung erfolgt gebührenfrei und portofrei als Reichsdienstsache. Diese Schuldverschreibungen sind spätestens bis zum 20. März 1920 den in Absatz 1 genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen. 6. Ausgabe der Stücke. Die Ausgabe der Prämienstücke erfolgt im Februar 1920; Schuldbuchgläubiger erhalten erforderlichenfalls bis zur ersten Gewinnverlosung im März n. J. durch ihre Vermittlungsstellen Nummernaufgabe. Zwischenscheine sind nicht vorgesehen. 7. Umtausch der Kriegsanleihen. Die Reichsbank wird, soweit möglich, unentgeltlich Stücke von höherem Nennwert als 500 M. in kleine Stücke tauschen. Reichsfinanzministerium. Anleihe-Abteilung. ^5563946

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