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Das jüdische Echo · 1919-02-21 · 8 (21.2.1919) · p. Seite 102

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
6 (1919)
Issue
8 (21.2.1919)
Date
1919-02-21
Page
Seite 102 (sequence 14)
Language
German
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102 Das Jüdische Echo Nr. 8 vielleicht der bedeutendste unserer ganzen Diaspora-Geschichte darf nicht ungenutzt vorübergehen; die Arbeit des Aufbaus unseres Kolonisationswerkes entsprechend den dringenden Forderungen der neuen Zeit muß sofort beginnen. Der jüdische Nationalfonds ist als erster dazu berufen, die Probleme des kolonisatorischen Aufbaues Palästinas zu lösen. Dazu ist erforderlich, daß er in großem Umfang weiter Grund und Boden in Palästina erwirbt und das erworbene Land schnellstens in rationeller Weise der Besiedlung erschließt. Von der Leistungsfähigkeit des Nationalfonds wird die neue Entwicklung Palästinas in erster Linie abhängen. Die Erwartungen, mit denen wir alle heute auf Erez Israel blicken, können nur dann erfüllt werden, wenn der Jüdische Nationalfonds schon heute die Mittel zur Verfügung hat, um wirklich aus dem Vollen schaffen zu können. Nach einem Voranschlag unserer Hauptverwaltung, der eher zu niedrig, als zu hoch gegriffen ist, bedarf der Jüdische Nationalfonds für das Jahr 1919 einer Mindestsumme von 10 Millionen Mark, um die kolonisatorischen Aufgaben auch nur einigermaßen erfolgversprechend in Angriff nehmen zu können. Soll unsere Arbeit nicht gleich im ersten Stadium steckenbleiben, so muß dieser Betrag unter allen Umständen sofort aufgebracht werden. Auf Deutschland entfallen hiervon 1 Million Mark. Wir müssen unsere Arbeit so einrichten, daß der weitaus größte Teil dieser Summe von unseren eigenen Gesinnungsgenossen aufgebracht wird. Wenn auch das Ergebnis des Jahres 1918 mit 277 000 Mark in Deutschland im Verhältnis zu den früheren Jahren zweifellos einen Fortschritt aufweist, so steht es doch in keinem Verhältnis zu den unbedingt erforderlichen Mitteln, in keinem Verhältnis auch zu der wirklichen Leistungsfähigkeit unserer Gesinnungsgenossen. Die Konferenz der Vertrauensleute hat daher beschlossen, daß alle Zionisten, die dazu irgend in der Lage sind, sich zu einer Selbstbesteuerung von mindestens 100 Mark für das Jahr 1919 verpflichten. Es ist selbstverständlich Ehrensache für jeden wohlhabenden Zionisten, diesen Betrag entsprechend seinem Einkommen und Vermögen zu erhöhen. Wir erwarten bestimmt, daß jeder hierbei bis an die äußerste Grenze seines Könnens geht. Nur auf diese Weise, die in den östlichen Ländern immer die Grundlage der Nationalfonds- Spenden gebildet hat, können wir hoffen, den von uns geforderten, unbedingt notwendigen Beitrag zum Aufbau Palästinas zu stellen. Wenn jeder Einzelne seiner Selbstbesteuerungspflicht nach besten Kräften nachkommt, so können nach unserer festen Überzeugung bereits zwei Drittel der von uns geforderten Summe allein durch die Selbstbesteuerung gedeckt werden. Es soll selbstverständlich jedem unbenommen sein, den von ihm festgesetzten Betrag auch in Raten zu zahlen, nur ist es absolut erforderlich, daß er sich zu einem bestimmten Modus verpflichtet. Die Unterzeichnete Zentrale stellt entsprechende Formulare in jeder gewünschten Menge zur Verfügung. Jetzt endlich ist die Stunde gekommen, unser Ideal in greifbare Wirklichkeit umzusetzen. Die Größe des Augenblicks muß und wird jeden Einzelnen dazu veranlassen, bis an die äußerste Grenze seines Könnens zu gehen. Die deutschen Zionisten dürfen hinter den Ergebnissen der anderen Länder, die zum Teil Deutschland erheblich übertreffen, nicht Zurückbleiben, wo es gilt, dem jüdischen Volk endlich eine gesicherte Heimstätte in Palästina zu bereiten. Jeder erfülle sofort seine Selbstbesteuerungspflicht! Jüdischer Nationalfonds Zentrale für Deutschland* Bekanntmachung. Betr.: Nachträgliche Anmeldung zum Bezüge von Osterwaren. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 27. Januar ds. Js. wird den Israelitischen Gemeinden (mit Ausnahme Berlins), welche bisher den Bedarf ihrer Mitglieder an Osterwaren noch nicht angemeldet haben, anheimgestellt, dies unverzüglich vermittelst der den Gemeinden zugegangenen Vordrucke zu bewirken. Eine Gewähr für rechtzeitige Belieferung wird jedoch nicht übernommen. Berlin W. 8, den 19. Februar 1919. Friedrichstr. 167/68. Kriegskommlssioii für rituelle Lebensmittel G. m. b. H. gez. Freirich. gez. Blank. Welch intell. Zionist, Ostjude, selbständig, 1,60 gr., wünscht häusl. erz. 26j. Frl. zw. Ehe kennen zu lernen? Ist aus guter Familie. Sabbathtreu. Besitzt 15 Mille. Angebote unter St. 848 an die Exped. Lederfabrikation, Gerberei! ■ ■ Zionist, 21jähr. Kaufm., mit Einjähr. Bildung,» sucht als Vorbereitung auf Palästina die Gerberei J praktisch zu erlernen. Betr. hat sich ins Schuhfabrik, Häuteu. Fellgroßhandlung reiche» Warenkenntnis erworben; ist auch mit allen J kaufm. Kontoru. Lagerarbeiten wohlvertraut. ■ Eintritt sofort möglich. 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