Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVI (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 203 (sequence 208)
- Language
- German
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- IRI
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zurzeit nur in Tel-Awiw möglich, wo eine jüdische städtische Selbstverwaltung existiert; allein auch dort ist keine besondere Geneigtheit von seiten der Stadtverwaltung ersichtlich, eine solche Institution ins Leben zu rufen. In Jerusalem und Haifa, Orten mit gemischter Bevölkerung, kann heute noch nicht einmal von der Möglichkeit eines munizipalen Arbeitsbüros überhaupt geredet werden. a) Übereinkommen zwischen dem industriellen Arbeitgeberverband und der „Allgcmeinen Arbeiterorganisation". In den letzten Jahren wurden verschiedene Schritte unternommen, um beide Seiten zu Schritten in dieser Richtung anzuregen, allein wir können nicht viel Geneigtheit von beiden Seiten verzeichnen, eine wirksame und produktive Beschleunigung dieser Verhandlungen zu erreichen. Im Augenblick werden Unterhandlungen über Einzelheiten eines Kollektivvertrages geführt. Beide Seiten erkennen die Notwendigkeit eines solchen Vertrages und der Errichtung gemeinsamer Arbeitsämter an, allein die Verhandlungen über Differenzpunkte in den Vertragsparagraphen ziehen sich hin. Obwohl beide Teile reiche Erfahrung über den ökonomischen und gesellschaftlichen Schaden durch Streiks und Aussperrungen in den Jahren vor der Krise haben, beeilen sie sich doch nicht, das Abkommen abzuschließen. In Praxi existieren Einzelabkommen zwischen verschiedenen Arbeitgebern und den Arbeitsämtern in Tel-Awiw und den übrigen Städten und das allgemeine Abkommen würde für' beide Seiten keine Erschwerung bedeuten, denn es würde nur eine allgemeine Regulierung zwischen beiden Seiten sein. Diese Lage hatte bereits mit Erneuerung der ökonomischen Tätigkeit nach den Krisenjahren gewisse Schäden zur Folge. Das Fehlen einer Verordnung, die in bestimmter Weise die Funktionen von örtlichen Schlichtungskommissionen sowie die einer zentralen Kommission in Streitigkeiten festlegt, hatte ausgedehnte Streiks zur Folge. Nach Unterzeichnung eines Abkommens zwischen dem industriellen Arbeitgeberverband und der Arbeiterorganisation muß der Weg gefunden werden für ein Abkommen zwischen der Arbeiterorganisation und den Unternehmern für Bau- und öffentliche Arbeiten. b) Die Beziehungen zwischen den Kolonisten und den Arbeitern. Zur selben Zeit, in der zwischen den Industriellen und den Arbeitern wenigstens schon die Plattform für ein gegenseitiges Abkommen existiert, sind die Beziehungen zwischen Kolonisten und Arbeitern noch weit entfernt davon. Der grundliegende Unterschied liegt darin, daß, während in der jüdischen Industrie im neuen Jischuw bereits durchgehend das Prinzip der jüdischen Arbeiter anerkannt ist, die Situation in den alten Kolonien noch fern davon ist, wie bekannt; und hier liegt der Schwerpunkt der Frage der Festlegung der Beziehungen zwischen Kolonisten und Arbeitern. Die Arbeitsbüros in den Kolonien unterstellen der Obhut der Arbeiter selbst und die Kolonisten bedienen sich ihrer nach Belieben. Die 203