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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 180

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 180 (sequence 185)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054582--2184-9055637
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Zionistische Exekutive auf Grund eines Übereinkommens mit dem Nationalrat der „Knesseth Israel" eine Kommission aus Vertretern der palästinensischen Bevölkerung zu diesem Zweck ein. Seit Dezember 1928 fanden fünf Sitzungen dieser Kommission statt, in denen Berichte über unsere Tätigkeit gegeben und aktuelle Einwanderungsangelegenheiten beraten wurden. Die Forderung nach Einwanderungszertifikaten wurde der palästinensischen Regierung nach Beratung mit der Einwanderungskommission überreicht. 6. Die Palästinaämter im Ausland. Die Tätigkeit der Palästinaämter im Ausland war in der Berichtsepoche eingeschränkt, nachdem die Zionistische Exekutive im Oktober 1927 beschlossen hatte, eine Reihe von Ämtern zeitweilig zu schließen und nur diejenigen aufrecht zu erhalten, deren Tätigkeit auch bei eingeschränkter Einwanderung lebhaft war. Die Ämter, deren Budget seit Herbst 1927 gestrichen wurde, sind: Cernowitz, Kischinew, Klausenburg, Galatz, Lemberg, Wilna, Krakau, Prag, Saloniki, Riga und Konstantinopel. Bestehen blieben nur folgende Ämter: Warschau (für ganz Polen), Priest, Berlin, Konstanz, Bukarest, Wien und Kowno (in den drei letzten ist nur ein Beamter halbtägig beschäftigt). Die Schließung dieser Ämter hatte einen merklichen Einfluß: auf die Regelung der Auswanderung, besonders bei der Durchreise durch Rumänien; die Zentralkomitees der Zionistischen Organisation in denjenigen Ländern, in denen sie geboten wurden, die Aufsicht über die Auswanderung zu übernehmen, konnten zumeist ihre Tätigkeit nicht rechtzeitig darauf einstellen. Besonders litten die Angelegenheiten der durch Rumänien nach Palästina Reisenden; erst im Herbst 1928 gelang es, mit Hilfe des Zentralkomitees der Zionistischen Organisation in Rumänien Ordnung in die Wanderungsangelegenheiten zu bringen. Der Umfang der Tätigkeit der Palästinaämter, die die Passageangelegenheiten der Auswanderer und Touristen an den Aus- und Übergangsorten regeln, ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Tabelle 5 : Die Zahl der nach Palästina unter Benützung der Palästinaämter Auswandernden und Touristen. Ort: 1927 1928 Jan./Mär Warschau 1179 763 423 Triest 948 1235 743 Konstanza 1109 1829 194 Kowno 123 72 55 Kischinew 59 27 81 Wien 25 29 27 Riga 41 50 26 Diese Ziffern enthalten auch die der nach zeitweiligem Ausländsaufenthalt nach Palästina Zurückkehrenden. Die Palästinaämter sind auch ihnen bei der Regelung ihrer Reise-, Paß- und Schiffsangelegenheiten behilflich. Zu erwähnen ist die positive Einstellung der Regie- 180

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