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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 178

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 178 (sequence 183)
Language
German
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IRI
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Alle diese Einwanderer kamen auf Grund von 202 Zertifikaten. Ein Teil von ihnen waren Familienväter und alle waren im Einwanderungsheim unseres Tel-Awiwer oder Haifaer Büros einquartiert und erhielten in der ersten Unterstützung, bis sie mit Arbeit versehen waren. Im Sommer 1928 ernannte die Zionistische Organisation eine Kommission aus "Vertretern der Einwanderungs-, Arbeits- und Kolonisations- Abteilung zwecks Untersuchung der Möglichkeit der Erneuerung der Chaluzeinwanderung nach Palästina. Als Ergebnis dieser Untersuchung wandte sich die Zionistische Organisation an die palästinensische Regierung mit der Forderung, ihr Zertifikate für das Halbjahr Oktober/März 1928/29 zur Verfügung zu stellen, nach folgender Rechnung: Arbeiter für Pflanzungen Chaluzim 500 Ghaluzoth 300 Von Verwandten in Palästina auf Grund von Beschäftigungsmöglichkeiten angeforderte Arbeiter 150 Ohne Berufe 50 1000 In dieser Rechnung waren 300 Zertifikate, die wir im Jahre 1928 für politische Verbannte aus Rußland erhalten hatten, nicht enthalten. Diese Forderung entsprach den Beschlüssen des Aktions-Komitees der Zionistischen Organisation in seiner Sitzung im Juli 1928. Die palästinensische Regierung bestätigte der Zionistischen Organisation Einwanderungszertifikate für Chaluzim 300 Ghaluzoth 100 Industriearbeiter auf Grund der Anf orderung von Verwandten 150 Fachleute 50 600 Die Einwanderung auf Grund dieser Zertifikate begann erst Januar 1929. Wegen der Wichtigkeit der Erneuerung der Chaluzeinwanderung nach zweijähriger Pause entsandte die Zionistische Organisation den Sekretär der Immigrationsabteilung, Herrn Gh. Barlas, mit ausführlichen Instruktionen für seine Tätigkeit zu den Immigrations- und Vorbereitungszentren im Ausland, um, nach Beratungen mit den Palästina-Ämtern und dem „Hechaluz", die Chaluzim zur Einwanderung zu bestätigen. Die Instruktionen der Zionistischen Organisation bestimmten, daß diejenigen Chaluzim, die berufliche Vorbildung in den Institutionen des Hechaluz im Ausland erhalten hatten, den Vorzug für Einwanderungszertifikate erhalten sollten, nach folgenden Kategorien: a) Organisierte Chaluzgruppen, die sich mit ihren bereits im Lande befindlichen Stammgruppen vereinigen würden. b) Chaluzim, die Berufsvorbereitung in organisierten Gruppen erhalten haben. c) Chaluzim, die in Vorbereitungsinslituten wenigstens zwei Jahre gearbeitet haben. 178

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