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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 70

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 70 (sequence 75)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054582--2074-9055527
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Angesichts der erwähnten Tatsachen und der offiziellen Mitteilung der palästinensischen Regierung an die Zionistische Exekutive, daß sie im Begriffe stehe, eine Revision der gellenden Einwanderungsheslimmungen vorzunehmen, beauftragt das Aktions-Comité die Exekutive, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu ergreifen, um von der palästinensischen Regierung und der Mandatsregirung an Stelle der Einwanderungsbestimmungen von 1925 und der Verordnungen der palästinensischen Regierung von 1927 ein neues Einwanderungsgesetz zu erlangen. Bei ihren Forderungen an die palästinensische Regierung soll die Exekutive die Wünsche und Verbesserungsvorsehläge der Sitzung des Waad Leumi vom Jahre 1925 sowie die grundsätzlichen Beschlüsse des XIII. und XIV. Kongresses bezüglich der Einwanderung beachten. Der Entwurf des neuen Einwanderungsgesetzes soll durch die Exekutive der nächsten Sitzung des Aktions-Comités vorgelegt werden, sobald er durch den bei der Exekutive bestehenden Einwanderungsbeirat ausgearbeitet und durch die Exekutive bestätigt worden ist. 2. Sofortige Verbesserungen in der Einwanderungspraxis. Gleichzeitig mit den Bemühungen um eine Änderung der geltenden Einwanderungsbestimmungen von 1925 soll die Exekutive ihre Anstrengungen um Änderung der Einwanderungspraxis verstärken und beschlaunigen. a) Das Aktions-Comité beauftragt die Exekutive, von der palästinensischen Regierung und der Mandatsregierung' nachdrücklichst eine sofortige Aufhebung der Einwanderungsbestimmungen, die der Regierung das Recht geben, jüdische Einwanderer aus Palästina auszuweisen, zu verlangen, sowie sicherzustellen, daß sie nach Palästina einwandernde Juden nicht als Fremde behandle, sondern als Bürger, die kraft Rechtens und der historischen Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina in ihre Heimat zurückkehren. b) Die Exekutive soll sich bemühen, im Einwanderungsdepartement der palästinensischen Regierung ein positives Verhältnis und politische Hilfe für diejenigen Palästina-Einwanderer sicherzustellen, die geeignet sind, die Privatinitiative mit eigenen Mitteln und eigener Anstrengung zu entwickeln, und die beabsichtigen, sich auf eigene Verantwortung im Lande anzusiedeln und von ihrer Betätigung in Landwirtschaft, Industrie oder Handel zu leben. c) Die Exekutive soll von der palästinensischen Regierung fordern, daß der für die Einwanderer dieser Kategorie erforderliche Minimalbetrag auf Grund des Vorschlages, der durch das Einwanderungsdepartement der Exekutive gemeinsam mit dem Einwanderungsbeirat ausgearbeitet wurde, festgesetzt wird. d) In allen Fällen der Zurückweisung von Einwanderungsanträgen soll die Regierung verpflichtet sein, dem Antragsteller schriftlich die Gründe anzugeben. e) Die britischen Konsuln in Warschau, Berlin, New York, Bukarest und Paris sollen von der palästinensischen Regierung sofort die Erlaubnis erhalten, dieser Gruppe von Einwanderern palästinensische Visa zu erteilen, ohne bei der Regierung in Jerusalem deswegen anfragen zu müssen. f) Die palästinensische Regierung soll ersucht werden, sofort ihre Verordnung vom 3. Oktober Î9I27 aufzuheben, die den Art. 2 der Einwanderungsbestimmungen von 1925 begrenzt und die in der letzten Zeit praktisch eine Trennung der Familien von ihren Ernährern bewirkt hat. g) Die palästinensische Regierung soll in allen Angelegenheiten der Erteilung von Einwanderungserlaubnissen Nansenpässe und ähnliche Dokumente wie gewöhnliche Pässe behandeln. h) Bezüglich der jüdischen Touristen, die sich im Lande niederlassen wollen, ohne dem Jischuw zur Last zu fallen, soll die Exekutive die Regierung dahin beeinflussen, daß sie den britischen Konsuln in Amerika, Polen, . Rumänien, Deutschland, Frankreich und anderen Ländern Anweisungen gibt, jedem Touristen die Erlangung des Einreisevisums nach Palästina zu erleichtern. 70

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