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Bericht des Departements für Landwirtschaftliche Kolonisation über die Jahre ... an den ... Zionisten-Kongress und die ... Tagung des Council der Jewish Agency · 1935-08-01 · 8.1935 · p. Seite 322

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Journal
Bericht des Departements für Landwirtschaftliche Kolonisation über die Jahre ... an den ... Zionisten-Kongress und die ... Tagung des Council der Jewish Agency
Volume
1935
Issue
8.1935
Date
1935-08-01
Page
Seite 322 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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3*2. Keren Hajessod die Möglichkeit, die hierzu erforderlichen Beträge zur Verfügung zu stellen. Der Plan für die endgültige Konsolidierung, der vom XVIII. Zionistenkongreß in Höhe von £P 135.000 genehmigt worden war, wurde durch nachträgliche Auseinandersetzung mit den Siedlungen eingeschränkt und der Betrag wurde auf £P 67.415,676 festgesetzt, welcher Betrag im folgenden spezialisiert wird: Für Wohnungsbauten £P 42.628,357 „ "Wirtschaftsgebäude 9.379,088 „ lebendes Inventar 1.092,785 „ totes Inventar 6.797,030 „ Pflanzungen 5.000,958 „ Verschiedenes 2.517,458 Insgesamt £P 67.415,676 c) Die Verträge mit den Siedlern: Durch die noch in diesem Jahre in barem erfolgte Hergabe der Beträge zur vollständigen Konsolidierung gelang es, die Siedler zur Unterzeichnung neuer Verträge zu veranlassen, in die gewisse Änderungen gegenüber den vor zwei Jahren abgeschlossenen Verträgen eingeführt wurden und die es dem Keren Hajessod ermöglichen, aus ihnen ein Aktivum von formalrechtlichem und finanziellem Werte zu schaffen. Die hauptsächlichsten Änderungen in den Verträgen sind folgende: 1. Die Rückzahlungen an den Keren Hajessod beginnen im Jahre 1936 anstatt 1939—40. 2. Aus dem Vertrage wurden alle Begrenzungen entfernt, die irgendwie die Vollgültigkeit der Schuld in Zweifel setzen konnten. 3. Zur Sicherung der Möglichkeit der Einziehung der Beträge erhielten die Vertreter des Keren Hajessod von den Siedlern eine unübertragbare Vollmacht zur Einziehung der dem K. H. auf Grund des Vertrages zustehenden Schuldbeträge aus allen Einnahmen der Wirtschaft. 4. Die Schuld kann im Notfalle auf dem normalen gerichtlichen Wege beigetrieben werden. 5. Die Möglichkeit zur Eingehung neuer Verpflichtungen für die Siedlungen ohne Einwilligung der Leitung des Keren Hajessod wurden begrenzt. 6. Es wurde eine besondere Klausel eingefügt, die die Pflicht zur Einhaltung der Sabbathruhe im Einklang mit dem Beschluß des Zionistischen Aktions-Komitees vom Frühjahr 1934 enthält. Gegenwärtig werden zwischen dem KKL und den Siedlungen Verhandlungen betreffend Unterzeichnung von Pachtverträgen geführt, und diese Pachtverträge werden alsdann dem Keren Hajessod gemäß den Bestimmungen des Vertrages verpfändet. Zurzeit haben wir von allen Siedlungen die notarielle Vollmacht erhalten, jederzeit, falls wir

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