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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 9

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIV (1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 9 (sequence 18)
Language
German
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IRI
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Politischer Bericht der Exekutive. A. Politische Arbeit in London. Das Mandat. 1. Als der XIII. Zionistenkongreß im Sommer 1923 zusammentrat, war der Text des Palästina-Mandats durch den Völkerbundrat bereits bestätigt, aber das Mandat war noch nicht formell in Kraft getreten. Der Völkerbundrat hat festgestellt, daß die Mandate für Palästina und Syrien automatisch und sofort in Kraft treten würden, wenn, aber auch nur wenn, gewisse in Beziehung auf Syrien aufgetauchte Fragen durch Verhandlungen zwischen der französischen und italienischen Regierung geklärt Avorden seien. Nach Erfüllung dieser Bedingungen traten die beiden Mandate entsprechend einem Beschlüsse des Völkerbundrates am 20. September 1923 in Kraft. Ratifizierung des Friedens von Lausanne. 2. In der Berichtsperiode wurde der internationale Status von Palästina durch den Friedensschluß zwischen Größbritannien und der Türkei endgültig geregelt. Artikel 16 des Friedens von Lausanne bestimmt, daß die Türkei auf alle Rechte an denjenigen Ländern verzichtet, die außerhalb der in dem Vertrag festgelegten neuen Grenzen sich befinden und daß das Schicksal dieser Länder den Abmachungen der daran interessierten Parteien überlassen bleibt. Der Friede von Lausanne wurde am 24. Juli 1923 unterzeichnet und trat zwischen Großbritannien und der Türkei am 6. August 1924 in Kraft. Der englisch-amerikanische Vertrag. 3. Der englisch-amerikanische Vertrag über Palästina, der auf Seite 8 des dem XIII. Kongreß vorgelegten Berichtes berührt wird, wurde am 3. September 1924 in London unterzeichnet. Diese Abmachung, die sich in der Hauptsache mit der Sicherung der amerikanischen Interessen in Palästina beschäftigt, ist so zu verstehen, daß die Bestimmungen des Palästina-Mandats in diesem Vertrag miteinbegriffen sind. Die ständige Mandatskommission. 4. Mit Palästina beschäftigte sich die ständige Mandatskommission zum ersten Male in ihrer 5. (außerordentlichen) Sitzung, die in Genf am 23. Oktober 1924 eröffnet wurde. Vor dieser Sitzung unterbreitete die britische Regierung im Sinne des Artikels 22 des Völkerbundpaktes dem Rat den ersten Jahresbericht über die Verwaltung in Palästina. Dieser Bericht, der als Weißbuch -veröffentlicht worden ist, (Colonial

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