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Das Abendland · 1867-01-24 · 2 (24.1.1867) · p. Seite 10

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
2 (24.1.1867)
Date
1867-01-24
Page
Seite 10 (sequence 2)
Language
German
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10 keunung feiner Größe, ait Würdigung seiner Leistungen gefehlt, — ein Blick in die Literatur jener Tage genügt, um die Ucberzeugung zu gewinnen, wie sehr schon seine Zeitgenossen den hohen Werth Ms. erkannten und anerkannten. Doch die ganze Bedeutung des seltenen Mannes nach Innen wie nach Außen, für Judenthum wie Deutschthum, und ich möchte hinzufügen — Menschthum — gelangte erst bei der Nachwelt zur vollen Würdigung, konnte erst bei der Nachwelt zur vollen Würdigung gelangen, eben weil Mos. Ms. Regenerator, und nicht Reformator war. ES ist nicht zu längnen, daß Ms. in feinen Schriften das Judcnthum in einer Weise construirt, die geeignet ist Bedenken zu erregen und wirklich auch hüben und drüben Bedenken und Widerspruch hervorgerufen hat. Das Judcnthum soll— Ms. Behauptungen nach— nicht geoffcnbartc Religion, sondern nur gcosfcnbartcs Gesetz sein; es soll nicht bezwecken, Heilswahrhciten, sondern nur Lebeusrcgcln zu verkünden etc. Indessen gilt auch hier die Mahnung: lesen und recht lesen! Man wäre versucht zu sagen: erecko quia absurdum est — Ms. muß uothwendig iiu Rechte sich befinden, wenn auch der Wortlaut seiner Behauptungen dem zu widersprechen scheine, denn seine Worte können unmöglich das sagen wollen, was sie zu sagen scheinen, da fast jedes Blatt der Bibel ihnen widerspricht. Uud in der That, liest man die betreffenden Sätze nur mit Aufmerksamkeit, so gewinnt mau bald die Uebcrzeugung, daß Ms. den Begriff Judenthum viel enger und beschränkter faßt, als cs sonst üblich ist. Er versteht unter Judenthum das isr. nationale Element uud das dem isr. Volke ausschließlich gewordene Gesetz, das für das genannte Volk an allen Orten und zu allen Zeiten verbindlich bleibt, selbst wenn seine Motive nicht mehr einleuchtend sind. Ms. ist weit entfernt, in Abrede zu stellen, daß die heilige Schrift, ja schon der Pentateuch neben dem Gesetz auch Heilswahrhciten enthalte; er will lediglich den Unterschied hervorhebcn, der zwischen diesen beiden Bestandtheilcu der Bibel obwaltet. Das Gesetz ist ein „kategorischer Imperativ," wie ein zu Rechte bestehendes Staatsgcsctz; da hilft kein Klügeln und kein Grübeln, da heißt es einzig und allein: gehorchen! Anders die' Heilswahrheitcn, die sind zwar auch göttlichen Ursprungs, aber sie sind kein Gesetz, d i c können kein Gesetz sein, — die fallen dem Bereiche der Vernunft anheim, — wie sie ja in der That von der heiligen Schrift dem Nachdenken uud Beherzigen empfohlen werden. Sonach wird es klar, warum Ms. die Heilswahrheitcn außerhalb des Bereiches des engem Judenthums stellt, — jetzt erklärt cs sich, warum er zwischen Gesetz und Religion unterscheidet,— jetzt erkennt man wie sehr Hegel im Unrecht ist, wenn er (Philos. d. Rcl. B. I. p. 215) gegen Ms. polcmisirt, weil dieser cs als einen Vorzug seiner Religion betrachtet, daß diese nicht den Glauben au ewige Wahrheiten, sondern nur gewisse Gesetze oc. gebiete. Hegel setzt dem entgegen: „die Religion muß nichts anders als Religion enthalten und enthält als solche nur ewige Wahrheiten des Geistes." Und schon früher sagt er: „Das Ungeistigc ist seiner Natur nach kein Inhalt des Glaubens. Wenn Gott spricht, so ist dies geistig: denn cs offenbart sich der Geist nur dem Geist." Hegel hat Ms. offenbar mißverstanden; dieser nimmt für die ewigen Wahrheiten Uebcrzeugung, ,und für die Gesetze Gehorsam, nicht Glauben in Anspruch. Hütte Hegel dies erwogen— er würde seine an einer contra dictio iu adjecto leidende Polemik sicherlich unterlassen haben, abgesehen von der inner» Unhaltbarkcit seiner Behauptungen, die eben nichts weiter als Behauptungen sind. — Ms. will den ewigen Wahrheiten ihren biblischen Charakter keineswegs absprechen,— er will nur constatiren, daß sie kein integrirender Theil des Gesetzes sind. Gesetze können aufgedrungen und aufgezwnngcn werden, Heilswahrheitcn hingegen beanspruchen Erkenntniß, Ucberzeugung; Gesetze können Sache eines Volkes, eines Stammes, eines Ortes, einer bestimmten Zeit ausschließlich jein— Hcilswahrhciten aber sind Sache der Vernunft, mithin— wie das Sonnenlicht— Sache der Menschheit und aller Zeiten! Ms. verfährt demnach nur conseqncnt, wenn er weiter behauptet, daß das Judcnthum keine zwingenden Dogmen kennt — cs kennt nur zwingende Gesetze. Darum sind im Jndenthume zur Zeit seiner politischen Selbstständigkeit nur Handlungen, nicht Meinungen bestraft worden. Ueberhaupt kann in dieser Beziehung ein Ausspruch Ms. (Jerus. Abschn. II) als Führer dienen, nämlich: „Wahrheit kann nicht mit Wahrheit streiten!" das pcntateuchische Gesetz ist göttlich, und die Vernunft ist auch göttlich,— ersteres hat also von letzterer nichts zu fürchten; allein jenes — zur Ausübung im Leben bestimmt — kann nicht harren, bis letztere ihm das Siegel der Genehmigung anfgedrückt hat. Wohl aber gilt dies bezüglich der Wahrheiten, die von Anfang an nur Gedanken und Gefühl in Anspruch nehmen. Zugegeben, daß gegen die Art und Weise der Beweisführung Ms. in der fraglichen Beziehung Manches cinzuwenden sei— die verfochtene Idee der Denk- und Glaubensfreiheit im Jndenthume ist und bleibt unanfechtbar. Man darf auch die Verhältnisse nicht übersehen, unter welchen Ms. schrieb. Man denke nur an den Bescheid, den er vom Consistorium auf seine Anfrage, ob er seine Antwort an Lavater zur Ccnsur vorlcgcn solle— erhielt, nämlich: „Herr Moses Mendelssohn könne seine Schriften drucken lassen, ohne sie erst einzeln oder vollendet dem Consistorinm zur Ccnsnr vorznlegcn, weil man von seiner Weisheit und Bescheidenheit überzeugt sei, er werde nichts schreiben, das öffentlich Aergerniß geben könnte."— Das Appelliren an Ms. Weisheit und Bescheidenheit einerstitS, und die Hindcutnng auf ein öffentliches Aergerniß andererseits, beweisen zur Genüge, in welchem engen Raum der Apologet der Denk- und Glaubensfreiheit in seinen Dcdnctionen sich bewegen mußte. Der Nachwelt aber liegt cS ob, den edlen Kern aus der nebligen Hülle herauSznschülcn, dann kommen herrliche und prächtige Sätze zum Vorschein, wie folgende: Das Judcnthnm ist nicht intollcrant gegen Andcrsglaubeude, cs beansprucht keine alleinseligmachende Glanbcnsform. cs predigt vielmehr Denk- und Glaubensfreiheit. Die Vernnnftgilt ihm nicht minder für göttlich als das Gesetz. Heilswahrheiten können demnach nicht anfgczwnngen, sondern nur dem Nachdenken, der Prüfung anhcimgegcben werden. Zwingende Dogmen entsprechen nicht dem Geiste der heiligen Schrift. — Das war der Standpunkt Ais. als Theolog, als jüdischer Thcolog. Ich.frage: wer hätte den Math zu behaupten, dieser Standpunkt sei ein überwundener? (Schluß folg".) Memorabilien der Prager Iudenschast von Leopold Wolf in Prag. II. 12311 D1D Roß und Reiter. Nachdem der zwanzigjährige König von Böhmen und Ungarn Ludwig der Sohn Ladiolans aus dem Hanse der Jagcllonen die Schlacht bei Mohac; gegen Snlciman II. verloren und seinen Tod ans der Flucht dnrch Ersticken in einnn Sumpfe gefunden hatte, besaß seine Schwester Anna Jagcllo, in deren Adern das Blut von Przemysl und Anjou, von Luxemburg und Habsbnrg schon vermischt war, kraft Staatsvcrtrage, Erbordnulig und Eheverlvbniß die Kronen von Böhmen tlnd Ungarn! Sic brachte Herz, Hand und Recht an ihren Gemahl, den Erzherzog Ferdinand, welcher bereits Ocsterrcich und Steiermark inne hatte. Dies gründete 1526 für Jahrhunderte den großen Staatenbllnd an der Donau,_ und die ununterbrochene Reihe der Herrscher aus dem Hause Habsburg in Böhmen und den andern deutschen Erblanden beginnt mit Ferdinand I.

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