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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1923-01-01 · XIII (1923) · p. Seite 210

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIII (1923)
Date
1923-01-01
Page
Seite 210 (sequence 219)
Language
German
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IRI
…/9038125-9047323--0834-9047048
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Exekutive, 54 als „materiell unabhängige Personen", 47 als Angehörige freier Berufe, 55 als Touristen und 43 als Bückwanderer. 2757 dieser Einwanderer sind über Wien—Triest (in den Dampfern des Lloyd Triestino) und 296 über Bumänien (in den Dampfern der rumänischen Schiffahrtgesellschaft S. M. B.) nach Palästina gereist. Von den 1436 Immigranten, die während der ersten 3% Monate des laufenden Jahres durch das Warschauer Palästinaamt befördert wurden, waren 1236 Chaluzim und sonstige Immigranten aus der Ukraine und Bußland und nur 200 aus Polen selbst. Die Beförderung dieser ukrainischen und russischen Immigranten nach Palästina wurde im Februar dieses Jahres besonders dringend angesichts der damals von der polnischen Begierung erlassenen Verfügung, diese Immigranten nach der Ukraine und Bußland zurückzuschicken, falls sie nicht in der allernächsten Zeit Polen verließen. Nur 10°/o dieser Immigranten erhielten Einreisebewilligungen nach Palästina auf Grund der Anforderungen ihrer Verwandten in Palästina, für die übrigen mußten spezielle ,,permits" (Zertifikate) besorgt werden. Auf Grund der Vorstellungen des Warschauer Palsätinaamtes gelang es der Zionistischen Exekutive in Palästina, eine Anzahl von solchen ,,permits" speziell für diese Flüchtlinge aus der Ukraine von der palästinischen Begierung zu erhalten. Auf diese Weise wurde all denjenigen, die für Palästina geeignet waren, die Möglichkeit gewährt, vor dem 14. April — dem Tage der drohenden Ausweisung — nach Palästina auszuwandern. Mit Bücksicht auf die besondere Lage dieser ukrainischen Palästinawanderer mußten für eine gewisse Zeit die Gesuche der Wanderer aus Polen selbst vom Warschauer Palästinaamt zurückgestellt werden, und deshalb erreichte die Gesamtzahl der Palästinawanderer polnischer Staatsangehörigkeit während der 3% Monate des Jahres 1923 nur die geringe Zahl 200. Das Warschauer Palästinaamt besorgt für alle Immigranten, die von ihm nach Palästina befördert werden, sowohl das englische Einreisevisum als auch das polnische Ausreisevisum und die Durchreisevisen aller Länder, die die Immigranten auf dem Wege nach Palästina zu passieren haben. Für die Palästinawanderer aus Bußland und der Ukraine besorgt das Warschauer Palästinaamt außerdem auch die in diesen Fällen erforderlichen provisorischen Pässe. Die Überprüfung der Palästinawanderer durch den englischen Konsul wird einmal wöchentlich im Palästinaamte vorgenommen. Besondere Aufmerksamkeit widmete das Warschauer Palästinaamt während der Berichtsperiode der Erleichterung des Transportes der Palästinawanderer. Nach langen Bemühungen und Verhandlungen gelang es dem Palästinaamt, die Zustimmung der rumänischen Behörden zum Durchgang der polnischen und ukrainischen Palästinawanderer durch Bumänien zu erlangen. Das Warschauer Palästinaamt hat ferner einen bedeutenden Anteil an den verschiedenen Verhandlungen mit der Italienischen Schiffahrtsgesellschaft Lloyd Triestino und der Bumänischen S. M. B. genommen, die zu den sehr wichtigen Konzessionen, von denen bereits im allgemeinen Immigrationsrapport berichtet wurde, geführt haben. Die finanzielle Unterstützung der Palästinawanderer seitens des Warschauer Palästinaamtes bestand hauptsächlich in Erteilung von Darlehen an Palästinawanderer zur Bestreitung ihrer Beisekosten und 210

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