Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIII (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 204 (sequence 213)
- Language
- German
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2. Das Palästinaamt in Bukarest. Die Tätigkeit des Palästinaamtes in Bukarest, welches ebenso wie das Czernowitzer Amt die zentralen Aufgaben der Immigration via Rumänien zu erledigen hat, beschränkt sich nicht, auf die Durchführung der Aliah aus Rumänien selbst, sondern besteht auch in der Erleichterung der Transportbedingungen der Olim, die aus verschiedenen Ländern über Rumänien nach Palästina fahren. Die örtliche Emigration war während der Berichtsperiode sehr beschränkt, da die Zahl der Einreiseerlaubnisse, die dem Bukarester Amte zugewiesen wurde, sehr gering war. Das Palästinaamt in Bukarest hat jedoch während dieser Periode die Emigration nach Palästina auch aus den anderen Gegenden Großrumäniens tatkräftig unterstützt, besonders durch die Subventionen zur Bestreitung der Reisekosten der Palästinawanderer. Bis September 1922 sind von ihm 218 000 Lei für den Transport der Chaluzim ausgegeben worden. In den Monaten September bis Dezember 1922, nach dem Erhalt von 80 Einreiseerlaubnissen, hat das Bukarester Palästinaamt 126 Olim, darunter 95 Chaluzim, nach Palästina befördert und dabei 75 000 Lei an Transportspesen für dieselben aufgebracht. In der Zeit vom Januar bis März 1923 hat das Bukarester Palästinaamt nur 47 Olim nach Palästina abgeschickt; für diese hat das Bukarester Palästinaamt den Betrag von 89 000 Lei als Unterstützung seitens verschiedener Hilfsinstitute verschafft. An der Regulierung des Durchgangs polnischer und ukrainischer Palästinawanderer durch Rumänien war das Bukarester Palästinaamt stark beteilgit, und es gelang ihm mit Hilfe der rumänischen Schiffahrtsgesellschaft S. M. R., viele rechtliche Schwierigkeiten, die diesem Durchgang hinderlich waren, zu beseitigen. Das Bukarester Amt hat ferner sehr viel zur Eröffnung des Hafenamtes in Galatz, das die Beförderung der Immigranten von Galatz nach Palästina reguliert, beigetragen. Die Verhandlungen des Bukarester Palästinaamtes mit der oben erwähnten rumänischen Schiffahrtsgesellschaft haben dazu geführt, daß diese Gesellschaft außer der Linie Galatz—Jaffa eine zweite Linie Konstanza—Haifa—Jaffa errichtet und speziell für diese Linie gut eingerichtete Personendampfer unter den günstigen Bedingungen, die bereits in dem allgemeinen Immigrationsbericht erwähnt wurden, eingestellt hat. Die Personendampfer werden stets am 1. jedes Monats von Konstanza abgehen und am 5. in Jaffa eintreffen. Spezielle Begünstigungen sind seitens der Schiffahrtsgesellschaft für die Olim, die von Konstantinopel nach Palästina fahren und für die aas Bulgarien über Konstanza fahrenden Immigranten und Touristen eingeräumt worden. Das Bukarester Palästinaamt stand während der ganzen Berichtsperiode in lebhaften Verhandlungen mit der Eisenbahndirektion, Zolldirektion und dem Ministerium des Innern, um den Durchzug der Immigranten aus Polen und Ukraina durch Rumänien zu erleichtern. Die Palästinaämter in Rumänien sind auf Grund der Statuten organisiert, die auf der Czernowitzer Konferenz der rumänischen Palästinawanderer vom 8., 9. und 10. Juni 1922 angenommen worden sind. Gemäß diesen Statuten obliegt die zentrale Leitung der Immigration aus und über Großrumänien den Palästinaämtern in Bukarest und Czernowitz. 204