Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIII (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 132 (sequence 141)
- Language
- German
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die in organisatorischer, propagandistischer und kolonisatorischer Hinsicht bedeutende Vorteile ergaben. Zur bisherigen unter Leitung Ingenieur Ettingers stehenden Palästina-Verwaltung, die nunmehr zum Bodendepartement des vereinigten Hauptbureaus wurde, traten das Departement für Organisation und Propaganda unter dej Leitung von Dr. Zweig und das Finanz- und Wirtschaftsdepartement unter Dr. Granowski. Die Departementsleiter bilden ein Kollegium, die „Hanhala", unter dem Vorsitz von I. Ettinger. Von ausschlaggebender Bedeutung für den K. K. L. war auch in der Berichtszeit sein organisatorisches Verhältnis zum Keren Hajessod. Entgegen dem Vertrage, den die Direktorien der beiden Institutionen am 22. Oktober 1920 zur Abgrenzung der Arbeitsgebiete geschlossen hatten, erwies sich die Durchsetzung des Maasser-Prinzips gerade in Amerika und anderen Ländern guter Valuta als nur schwer durchführbar. Um nun besssere Kautelen zu schaffen, wurde schließlich der revidierte Vertrag vom 10. Oktober 1922 geschlossen. Er sieht u. a. vor, daß alle Zahlungen, die einerseits auf Grund von Zeichnungen unter den Mindestbeträgen des Maasser erfolgen und die andererseits trotz entsprechender Zeichnung nicht binnen iy2 Jahren auf den Mindestbetrag erhöht werden, vom Keren Hajessod an den K. K. L. abzuführen sind. Hierüber soll halbjährlich zwischen den Hauptbureaus abgerechnet werden, und zwar erstmalig am 31. März 1923. Das Ergebnis der Abrechnung steht noch aus. Zwischen den beiden Hauptbureaus des K. K. L. und des Keren Hajessod besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, daß über alle strittigen Fragen in dem Verhältnis der beiden Fonds, wie auch über die zeitliche und örtliche Abgrenzung bei Aussendung von Emissären, Unternehmung von Drives und anderen größeren Aktionen periodisch eine Vereinbarung getroffen werden muß. Die beiden Direktorien sollen zu diesem Zwecke erstmalig während des XIII. Kongresses zusammentreten. Für das Verhältnis des K.K. L. zur Zionistischen Organisation ist es von Bedeutung, daß das neue Organisationsstatut dem Direktorium des K. K. L. eine Vertretung nicht nur im A. C. und Zentralrat, sondern auch auf dem Kongresse selbst zuerkennt, so daß der K. K. L. in Zukunft auf ihn berührende Budget- und sonstige Beschlüsse rechtzeitig wird Einfluß nehmen können. Zu seinem Vertreter im A. C. bestimmte das Direktorium des K. K. L. Professor Warburg und bei dessen Verhinderung Herrn Adolf Böhm. Das Direktorium des K. K. L. hat zur Vorbereitung seiner dem Kongreß vorzulegenden Thesen die II. Generalkonferenz des K. K. L. nach Karlsbad einberufen. B. Propaganda, Noch im Dezember 1922 versandte das Hauptbureau an alle Landesstellen einen Propagandaplan. In diesem wurde als leitender Grundsatz der Propaganda ausgesprochen, daß sie mit der lebendigen Arbeit in Erez Jisrael eng verknüpft sein müsse. An diese Grundsätze wurde eine Reihe von Vorschlägen geknüpft, insbesondere betreffend Ausgestaltung der Propagandamittel, Belebung der K. K. L.-Publikationen, Bereitstellung der finanziellen Daten für die Kontrolle der gesamten Arbeit 132