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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1923-01-01 · XIII (1923) · p. Seite 61

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIII (1923)
Date
1923-01-01
Page
Seite 61 (sequence 70)
Language
German
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IRI
…/9038125-9047323--0685-9046898
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Die Sitzung faßte folgende Beschlüsse: I. Der XIII. Kongreß. 1. Ort des Kongresses: Es wird dem Präsidium des A. C. überlassen, im Einvernehmen mit der Exekutive die Wahl zwischen Basel, Danzig und Wien als Ort des XIII. Kongresses zu treffen. Vor der Entscheidung über Danzig ist die Ansicht der in Polen wohnhaften A. C.-Mitglieder anzuhören. 2. Zeit des Kongresses: Der Zeitpunkt des Kongresses soll vom Präsidium des A. C. im Einvernehmen mit der Exekutive bestimmt werden. Dieser Zeitpunkt ist so festzusetzen, daß der Kongreß nicht später als Mitte August 1923 beendigt wird. II. Wahlreglement. Es wird eine aus drei Mitgliedern bestehende Kommission gewählt, die auf Grund des vorliegenden Entwurfs das W'ahlreglement endgiltig zu beschließen hat. Die Kommission hat sich vor ihrer Beschlußfassung mit der Exekutive ins Einvernehmen zu setzen. Die Kommission besteht aus den Herren Dr. Hantke, Dr. Barth, Dr. Kaznelson. III. Anerkennung der Sonderverbände Hitachduth und Zeire-Zion. Im Sinne des Organisations-Statuts werden die a) Miflegeth Haawodah Hazionith Haolamith „Hitachduth" (Hapoël-Hazair we Zeire-Zion) und b) Brith Zionith Sozialistith Olamith „Zeire-Zion" als Sonder verbände anerkannt. IV. Bevisionskommission. 1. Die Tätigkeit der Bevisionskommission soll sich sowohl auf die Exekutive (in London und Palästina), als auch auf die zionistischen Einanzinstitute (Keren Hajessod, Nationalfonds, Kolonialbank, Anglo- Palestine-Comp. und Arbeiterbank) erstrecken, soll jedoch nur die Zentralen und deren Exposituren umfassen. 2. Die Kommission soll aus zwei Sektionen von je drei Mitgliedern bestehen und zwar je einer für Palästina und Europa, überdies soll ein weiteres Mitglied gewählt werden, das beiden Sektionen angehören soll. 3. Es wird der Kommission überlassen zu entscheiden, wie sie ihre Arbeit im einzelnen ordnet. Sie soll ihre Tätigkeit in zwei bis drei Monaten beenden. 4. Es werden gewählt: Für London: Jean Fischer, Elieser Kaplan, Dr. M. Klumel. Für Palästina: M. Nowomeyski, Efr. Blumenfeld, E. B er ligne, Hermann Struck. 5. Es wird angenommen, daß kein KommissionsmitgUed an der Untersuchung einer Institution teilnehmen wird, an deren Leitung es beteiligt ist.

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