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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1913-01-01 · XI (1913) · p. Seite 165

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XI (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 165 (sequence 190)
Language
German
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IRI
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— 165 — nötigt, dem Palästina-Amt 23 000 Francs zu bewilligen, von denen 3000 Francs für die provisorische Unterbringung der eingewanderten Jemeniten bestimmt waren. In der Sitzung vom 30. August 1912 erhöhte das Direktorium die Summe von 20 000 Francs für Jemenitenhäuser auf 50 000 Francs. Nachdem die Jemeniteneinwanderung immer größere Dimensionen angenommen, und die vom Hauptbureau zur Erlangung außerordentlicher Häuserspenden eingeleitete Aktion einen vielversprechenden Anfang gemacht hatte, entschloß sich die Nationalfonds-Verwaltung, die „A r b e i t e r h e i m s t ä 11 e n" als einen dauernden Spendenzweig einzuführen. Aus diesen Spenden bewilligte das Direktorium im April dieses Jahres weitere 50 000 Francs für Jemenitenhäuser und in der Sitzung vom 16. Juni weitere 3000 Francs zum Zwecke der sozialen Fürsorge für die Jemenitenfamilien. Wie schon der Name „Arbeiterheimstätten" besagt, soll dieser Fonds nicht bloß den Jemeniten, sondern allen Arbeitern späterhin zugute kommen. Dem in der Resolution 5 weiterhin ausgedrückten Wunsche, an den Bau von Arbeiterhäusern für ledige Arbeiter auch in den galiläischen Kolonien zu schreiten,, konnte leider nicht entsprochen werden. Erstens erforderte der Ausbau der Ledigenheime in Chedera und Pethach Tikwa'h fast den doppelten Aufwand des ursprünglich angenommenen Kostenbetrages. Zweitens muß abgewartet werden, wie sich diese Ledigenheime, die nicht den Beifall aller Arbeiter gefunden, bewähren werden. Und schließlich konnte der Nationalfonds aus Mangel an genügenden Mitteln, wie so manchem guten Projekt, auch dem obigen Wunsche nicht entsprechen. III. Hauptbureau Die Tätigkeit des Hauptbureaus erstreckt sich bekanntlich auf folgende Gebiete: 1. Propaganda und Organisation,. 2. alle auf die Verwaltung des Fonds sowie seine Unternehmungen in Palästina bezüglichen Transaktionen. Während die Maßnahmen für Propaganda und Agitation vornehmlich dem Bureau, dem Justizrat Dr. Bodenheimer vorsteht, überlassen sind, werden die Fragen der Verwaltung des Fonds und seiner Investitionen vom Direktorium, als Exekutive der Nationalfonds-Genossenschaft, teils auf mündlichem, teils auf schriftlichem Wege behandelt. Ein besonderes Arbeitsgebiet des Hauptbureaus bildet seit dem IX. Kongreß die Siedlungsgenossensehaft. Wie erinnerlich, wurde im Oktober 1910 eine „Erez-Israel" Siedlungsgesellschaft G. m. b. H. begründet, der die Verwaltung des Genossenschaftsfonds obliegt. An der Spitze dieser Gesellschaft steht ein Aufsichtsrat, dem gegenwärtig folgende

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