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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1913-01-01 · XI (1913) · p. Seite 163

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XI (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 163 (sequence 188)
Language
German
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IRI
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19. März 1912 in Berlin, 3) ordentliche Generalversammlung am 10. April 1913 in Berlin, 4) außerordentliche Generalversammlung am 17. Juni 1913 in Berlin. Direktoriumssitzungen: 1)7. November 1911 in Berlin, 2) 18. März 1912 in Berlin, 3) 30. August, 4. und 5. September in Berlin, 4) 20. Oktober 1912 in Berlin, 5) 27. November 1912 in Berlin, 6) 10. April 1913 in Berlin, 7) 15. April 1913 in Köln, 8) 16. Juni 1913 in Berlin. Ueber die in diesen Sitzungen zur Verhandlung gelangten Gegenstände, ist, soweit sie in positiven Beschlüssen Ausdruck fanden, im vorigen Abschnitt und von Fall zu Fall ausführlich in der gesamten zionistischen Presse berichtet worden. Im nachstehenden sei besonders auf jene Resolutionen des Kongresses, unserer obersten Instanz, Bezug genommen, deren Prüfung bzw. Durchführung in das Arbeitsgebiet der Nationalfonds-Verwaltung gehört. „Resolution 1: Der Kongreß erwartet vom Jüdischen Nationalfonds, daß er auch fernerhin die mit dem Landerwerb im Zusammenhang stehenden, auf Gesundung und Verbesserung der Landwirtschaft in Palästina hinzielenden Bestrebungen unterstütze und insbesondere auch Unternehmungen, welche die Ausbildung der Frau für die Landwirtschaft bezwecken, fördern wird." Dieser Resolution hat die Nationalfonds-Verwaltung in der Weise entsprochen, daß sie gemäß Direktoriumsbeschluss vom 27. November 1912 dem Frauenverband für Kulturarbeit in Palästina den Betrag von 6000 Francs zum Zwecke der Errichtung der erforderlichen Baulichkeiten für die Mädchenfarm auf Kinereth dargeliehen hat. Andere Maßnahmen zur Förderung der Frauen in der Landwirtschaft sind im Zuge. „Resolution 3 : Der Kongreß spricht seinen Wunsch aus, daß der Anglo-Palestine Company ein größerer Betrag zur Verfügung gestellt werde, der durch Gewährung langfristiger Kredite auf finanziell sicherer Basis die Ansiedlung von zum Ackerbau geeigneten minderbemittelten oder vermögenslosen Elementen ermöglichen soll." Dieser Resolution sollte durch eine bis ins einzelne ausgearbeitete Vereinbarung zwischen dem Nationalfonds und der Anglo-Palestine Company entsprocshen werden, wonach dieser ein langfristiger Kredit von 450 000 Francs in 3 Jahren zu je 150 000 Francs von dem Nationalfonds in Depot gegeben werden soll. Leider konnte bis jetzt die Vereinbarung nicht in Wirksamkeit treten, da der Nationalfonds seine laufenden Einnahmen für früher eingegangene Engagements in Palästina benötigt. „Resolution 5: Der Kongreß überweist der Leitung nachstehende Resolutionen zur Erwägung, Ueberprüfung und eventueller Durchführung der darin enthaltenen Vorschläge: 1. Es sind in der Nähe der Städte mit größerer jüdischer Bevölkerung nach Möglichkeit Musterfarmen, speziell zur agri- 11*

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