Mannheim
Compact Memory

Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 53

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 53 (sequence 579)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9038125-9038422--1928-9038999
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

53 ~~ sein und zu ihrer Entwicklung beitragen und dabei die Arbeiter waehrend der kritischen Zeit beschaeftigten sollen. 5. Schaffung von Institutionen zur Uebernahme von Akkordarbeiten und eines umlaufenden Kapitals zu deren Leitung und praktischen Ausfuehrung, sowie Gruendung von Institutionen, die das Leben des Arbeiters in der Kolonie erleichtern und verbilligen sollen, als Werkstaetten, kooperative Baeckereien, Konsumvereine etc. 6. Regelung des Zuzugs neuer Arbeiter in die Kolonien und Formulierung eines bestimmten Statutes fuer diejenigen Verbaende und Gruppen, die die neuen Arbeiter aufnehmen. Hinsichtlich der Schaffung von Aushilfsbetrieben und Arbeitersiedlungen: Ausser den kleinen Hilfswirtschaften, die an die 10% der Mitglieder der Kwuzoth beschaeftigen sollen, sind auch Arbeitersiedlungen und—vororte in der naechsten Umgebung der Kolonien zu schaffen. Diese sollen ihre Arbeiter durch Erzeugung von solchen Produkten ernaehren, die in der Regel in Pflanzungskolonien fehlen und von auswaerts gekauft werden muessen, als Milch, Eier und Gemuese. Diese Kleinsiedler sollen zu 50% auf Arbeit in der eigenen Wirtschaft und zu 50°/0 Arbeit in der Kolonie ihre Existenz aufbauen. Auf diese Weise waere es moeglich, Hunderten von arbeitenden Familien eine Existenz zu schaffen und zugleich die landw. Produktion der Pflanzungskolonien vielseitiger zu gestalten. Der Hauptunterschied zwischen diesen Betrieben und denen, die ihnen vorausgingen, wie En-Ganim und Nachlath-Jehuda, besteht darin, dass jene Individualbetriebe waren, wobei der Arbeiter, nachdem er seine beste Kraft waehrend des Tages der Arbeit in der Kolonie gewidmet hatte, nachher in der Abenddaemmerung genoetigt war, seine eigene Wirtschaft zu bearbeiten. Falls er aber die Lohnarbeit in der Kolonie aufgab und beschloss, sich eine eigene Wirtschaft zu gruenden, da benoetigte er denselben Boden und Barmittel wie ein gewoehnlicher Ansiedler. Anders die hier vorgeschlagenen Wirtschaften: dieselben werden gemeinschaftlich sein, und wenn wir annehmen, dass sie dem Arbeiter die halbe Existenz bieten, so meinen wir damit, nicht etwa die Arbeitszeit jedes einzelnen Arbeiters in 2 zu teilen, zur Haelfte in Eigenarbeit und zur Haelfte in Lohnarbeit, sondern wir verstehen dies so, dass der ganze Verband sich in 2 teilt, so dass die Haelfte der Mitglieder die .„eigene

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.