Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 56 (sequence 488)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9038125-9038422--1837-9038908- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5. Arbeitslosenunterstützung. Das Arbeitsdepartement suchte in erster Linie konstruktive Methoden zur Beschäftigung der Arbeitslosen. Und obgleich eine ständige Verschlechterung der Lage der Unbeschäftigten zu verzeichnen war, lehnte es die Forderung nach Auszahlung von Unterstützungen lange Zeit hindurch ab. Es beteiligte sich mit einem Betrage von L.E. 700. an der Gründung der Darlehennnd Sparkassen der Allgemeinen Arbeiterorganisat, über die im ersten Abschnitte dieses Berichtes nähere Einzelheiten gebracht worden sind. Daneben gelangten in den einzelnen Städten direkte Unterstützungen nur in geringen Beträgen und nicht in regelmässiger Weise zur Auszahlung. Erst das Anwachsen der Arbeitslosigkeit im Sommer 1926 und die durch die Knappheit der Mittel verursachte Unmöglichkeit einer ausreichenden Beschäftigung der Arbeitslosen führte zu einer Systematisierung der Arbeitslosenunterstützung. Die Unterstützungen wurden bis vor Kurzem durch die Vermittlung der Arbeitsämter ausgezahlt; hierbei wurde nicht auf die Zugehörigkeit zu den Arbeiterorganisationen gesehen. Etwa 30% der bei der Allg. Arb. Org. registrierten Unterstützungsempfänger waren Nichtmitglieder. Die Auszahlung erfolgte in Jerusalem, Tel-Aviv, Haifa und Afuleh durch die Allgemeine Arbeiterorganisation, in Jerusalem, Tel-Aviv und Haifa ausserdem durch den Hapoel Hamisrachi, endlich in Tel-Aviv auch durch die Jemenitenvereinigung. Ein im Herbst des vorigen Jahres ausgearbeitetes Reglement bestimmte, dass die Unterstützung an solche Arbeitslose ausgezahlt wird, die nicht weniger als zwei Monate vollständig arbeitslos sind. Jeder Arbeitslose muss sich dreimal wöchentlich registrieren lassen. Die einzelnen Verteilungsstellen haben Wochenberichte nach vorgeschriebenen Formularen zu erstatten. Alls Unterstützungssätze wurden bestimmt: — 56 —