Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 108 (sequence 108)
- Language
- German
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II. Notstandsarbeiten. 2. Das Actions-Comité fordert die Exekutive auf, die Notstandsarbeiten so schnell wie möglich zu beginnen, insofern die Exekutive die Überzeugung gewonnen hat, daß die erforderlichen Mittel gesichert sind. III. Arbeitslosigkeit. 3. Bei Durchführung der Notstandsarbeiten soll die Exekutive schon jetzt Mittel für Verbesserung der Lage der jüdischen Arbeiter in den Kolonien zur Verfügung stellen. 4. Das Actions-Comité macht es der Exekutive zur Pflicht, weitere Maßnahmen zu treffen, um die Liquidierung der Unterstützungen ehestens zu ermöglichen. Für keinen Fall soll aber die Unterstützung länger als bis zum 1. Oktober aufrechterhalten werden. 5. Das Actions-Comité fordert die Exekutive auf, die bereits unternommenen Schritte bei der Regierung energisch fortzusetzen, die darauf gerichtet sind, die Regierungsarbeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu beschleunigen und entsprechend den Bedürfnissen im Lande zu erweitern. 6. Das Actions-Comité beauftragt die Exekutive, sofort eine Untersuchungskommission aus Vertretern der Exekutive, des Waad I.eumi, der Arbeiter und Kolonisten einzusetzen, die in gründlicher und umfassender Weise die Möglichkeiten der jüdischen Arbeit und ihrer Bedingungen in den Kolonien, sowie die Möglichkeiten der Seßhaftmachung der Arbeiter in den Kolonien und ihrer Umgebung untersuchen sollen. Die Kommission soll die Ergebnisse ihrer Untersuchungen noch vor dem nächsten Kongreß veröffentlichen. IV. Reorganisations-Kommission. 7. Dem Beschluß der Exekutive gemäß, beschließt das Actions- Comité eine aus 5 Personen bestehende Kommission nach Palästina zu entsenden, die ihre Arbeiten sofort aufnehmen soll. 8. Das Actions-Comité wählt nach dem Vorschlage der Exekutive in die nach Palästina zu entsendende Reorganisations-Kommission die Herren: Dr. Feiwel, H. Sacher, E. Neumann, Rosenson, Dr. Kasteliansky, S. Schocken. Die Exekutive wird ermächtigt, aus den 6 Gewählten 5 Mitglieder der Kommission zu ernennen. V. Budget. 9. Die Exekutive und das Actions-Comité beauftragen die Reorganisationskommission, den offiziellen Budgetvoranschlag für den Kongreß vorzubereiten und ihn der Exekutive zu überreichen, die ihn mit ihren Bemerkungen dem Kongreß vorzulegen hat. 10. Der Budgetentwurf für das nächste Jahr darf die zu erwartenden Keren Hajessod-Eingänge nicht überschreiten, wobei die gemeinsame Schätzung der Exekutive und des K. Ii.-Direktoriums für die Kommission bindend ist. Die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Kolonisation sollen im Budgetentwurf besonders berücksichtigt werden. 11. Die Kommission hat die Aufgabe, die gesamte Wirtschaft und Verwaltung der Zionistischen Organisation zu überprüfen, auch in Institutionen, an denen die Zionistische Organisation nur indirekt beteiligt ist. Sie hat ihre Reformvorschläge betreffend die bisherige Wirtschaft und Verwaltung wie auch Vorschläge in Bezug auf die Weiterführung der Aufbauarbeit in Form von Beschlüssen dem Kongreß zu unterbreiten. VI. Anleihe. 12. Das Actions-Comité bestätigt den Vorschlag der Exekutive betreffend die Anleihe von L 140.000. 13. Der im Wege einer Anleihe zu beschaffende Betrag von L 140.000 soll folgendermaßen verwendet werden: