Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 97 (sequence 97)
- Language
- German
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Organisation und des Waad Leumi an die Mandatskommission des Völkerbundes im einzelnen dargelegt haben, die jüdischen Forderungen bis zu einem hohen Grade unerfüllt gelassen. Das Actions-Comité glaubt, daß nunmehr, nachdem eine gewisse Stabilisierung djer Verhältnisse in Palästina erfolgt ist, der Zeitpunkt gekommen ist, in dem die Zionistische Organisation als Jewish Agency an die Mandatarmacht die Forderung stellen muß, eine Politik der aktiven Förderung des jüdischen Aufbauwerkes, zu der sie nach dem Mandat verpflichtet ist, einzuleiten. Zu diesem Zweck hält es das Actions-Comité für notwendig, daß die Mandatarmacht die Richtlinien einer solchen aktiven Politik der Unterstützung des jüdischen Aufbauwerkes im Einvernehmen mit der Jewish Agency in einem Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre festlegt und kundgibt. Das Actions-Comité beauftragt die Exekutive, in Verhandlungen mit der Mandatarmacht hinsichtlich der Ausarbeitung und Festlegung eines solchen Programms einzutreten. II. 1. Unter Hinweis auf frühere vom Actions-Comité in dieser Frage bereits gefaßte Resolutionen gibt das Actions-Comité seiner Überzeugung Ausdruck, daß das Naturalisationsgesetz in wesentlichen Punkten unvollkommen ist und sich nicht in Übereinstimmung befindet mit dem Mandat. Vor allem erhebt es stärkste Bedenken gegen die Bestimmungen, wonach der High Commissioner das Recht hat, Naturalisationsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sowie insbesondere gegen die Möglichkeit der Entziehung der Staatsbürgerschaft aus politischen Gründen. Das Actions-Comité erachtet eine solche Bestimmung als im Widerspruch befindlich mit dem Begriffe der Staatsbürgerschaft im allgemeinen und dem des jüdischen nationalen Heimes in Palästina im besonderen. Es fordert die Exekutive auf, mit allen Mitteln auf die Beseitigung dieser Bestimmung hinzuwirken, sowie auch dafür zu sorgen, daß die Formalitäten der Einbürgerung erleichtert, daß insbesondere die ungerechtfertigt hohen Gebühren wesentlich ermäßigt werden. 2. Das Actions-Comité hält es für die elementare Pflicht aller palästinensischer Juden im weitesten Maße von dem Recht der Einbürgerung Gebrauch zu machen. Die Erwerbung der palästinensischen Staatsbürgerschaft durch die palästinensische Judenheit ist die staatsrechtliche Grundlage des Aufbaus des jüdischen nationalen Heims. II. Palästina-Budget. Auf Grund des Par. 49A des Organisations-Statuts beschließt das Actions-Comité folgendes Budget für die Palästina-Arbeit der Zionistischen Organisation im Jahre 5687: Landwirtschaftliche Kolonisation (mit Einschluß besonderer Sanierungsarbeiten in einzelnen Siedlungsposten) . . . LE 170.000 Versuchsstation ............. 10.000 Schechunath Ovdim............ 4.500 Erziehung (einschließlich Deckung des Defizits) .... 78.000 Universität.............. 5.000 Universitätsbibliothek . . ......... 2.000 Haifaer Technikum............ 4.500 Gesundheitswesen (einschließlich Teilzahlung von L 1,000 auf Rechnung des Defizits der Kupath Cholim LE 1,000) . 45.000 Hadassah (Besonderes Budget)......... 90.620 P. Schweitzer Hospital in Tiberias........ 3.500 Einwanderung............ . 39.000 Arbeit................ 60.000 Solei Boneh ............. 4.600 Handel und Industrie............. 18.000 Industriebank.............. 25.000 - 97 - 7