Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 21 (sequence 29)
- Language
- German
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II. Politische Arbeit in Palästina. A. Beteiligung der Regierung an der Entwicklung der jüdischen Arbeit. 1. Boden: Mit Bezug auf die Staatsländereien ist noch nicht über einen endgültigen Fortschritt zu berichten, da das Hindernis der Beisan-Vereinbarung als einer „causa judicata" vorliegt, bezüglich deren die Regierung ihren Standpunkt nur mit Zustimmung der arabischen Unterzeichner ändern zu können glaubt. Die in London in dieser Frage geführten Verhandlungen werden in einem andern Teile des Berichtes mitgeteilt. Was Böden außerhalb des in der Beisan-Vereinbarung behandelten Gebietes betrifft, so hängen die Aussichten von den Ergebnissen der eben jetzt durchgeführten Badenvermessung ab, doch scheint es, daß die Haltung der Regierung günstig ist. Leider wird es sich vielleicht herausstellen, daß die Staatsdomänen außer dem Djiftlik-Gebiet von Beisan wenig Böden von wirklichem land wirtschaftlichem Wert umfassen. 2. Erziehung: Während des Jahres 1926/27 wurde der Beitrag der Regierung für die jüdischen Schulen beträchtlich erhöht. Die Zionistische Palästina-Exekutive erhielt von der Regierung Pfd. 9.740 als Subvention für die hebräischen Schulen, die unter der Leitung des Waad Hachinuch stehen, während eine weitere Zuwendung von L. E. 924 anderen jüdischen Schulen auf Grund der alten Basis der Kopfzahl zugewiesen wurde. Dieses Arrangement beruht darauf, daß die Regierung die hebräische Erziehungsorganisation der Zionistischen Exekutive als das offizielle hebräische Erziehungswesen des Landes anerkennt, und diese Anerkennung ist auch die Grundlage der die Erhöhung der Subvention begleitenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind die folgenden: a) die Stärkung der Verwaltung und der Disziplinargewalt des zionistischen Erziehungs-Departements und die Bildung eines besonderen Budgetkomitees, b) zwei Vertreter des Erziehungs-Departemens der Regierung sollen eingeladen werden, sowohl an den Sitzungen des Haupterziehungskomitees (Waad Hachinuch) als auch des vorgeschlagenen Budgetkomitees teilzunehmen. c) Bildung eines ständigen Finanzkomitees, dem Vertreter des Erziehungs-Departements der Regierung angehören sollen und das die Auslagen für neue Verpflichtungen, die in dem sanktionierten Budget nicht enthalten sind, beraten und bewilligen soll. - 21 —