Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 19 (sequence 27)
- Language
- German
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Ausdruck brachte, daß beide Teile vollkommen einig seien „über die Wünschbarkeit und Durchführbarkeit der Organisierung der Jewish Agency in Gemäßheit der Bestimmungen des Palästinamandates, wie sie von idem Rate des Völkerbundes am 24. Juli 1922 formuliert wurden, und gemäß den allgemeinen Richtlinien der vom Zionistenkongreß in Wien im August 1925 angenommenen Beschlüsse"*). Die Vereinbarung sah ferner die Bildung einer gemischten Kommission vor, die den Zweck haben soll, eine genaue Untersuchung der Verhältnisse in Palästina durchzuführen sowie auch ein fachmännisches Studium der Entwicklungsmöglichkeiten des Landes, der landwirtsehardidien, industriellen, kommerziellen und sonstigen wirtschaftlichen Aussichten1 Palästinas und des benachbarten Gebietes vorzunehmen und eine vollständige Konzeption der jüdischen Arbeiten und Leistungen im Lande zu schaffen. Die Kommission soll Vorschläge für ein langfristiges Programm der Aufbauarbeit in Palästina entwerfen. Es besteht die Absicht, daß unmittelbar nach Erstattung des Berichtes der Kommission die formelle Schaffung der erweiterten Jewish Agency erfolgen soll. Die Kommission wurde seither gebildet. Sie besteht aus Sir Alfred Mond, Dr. Lee K. Frankel, Mr. Felix Wariburg und Mr. Oskar Wassermann. Die Kommission bedient sich der fachmännischen Hilfe einer Anzahl von anerkannten Experten, von denen einige bereits nach Palästina gegangen oder unterwegs dorthin sind**). Der Entschluß der Marshall-Gruppe, mit der Zionistischen Organisation bei der Aufstellung eines Programms für Aufbauarbeit in Palästina zusammenzuarbeiten, bedeutet einen wichtigen Fortschritt für die Erweiterung der Jewish Agency. Der amerikanische Teil der Agency wurde noch nicht formell konstituiert, das heißt die amerikanischen Sitze der nichtzionistischen Hälfte des Council wurden noch nicht besetzt. Aber selbst wenn das geschehen wäre, könnte die erweiterte Agency noch nicht ihre Funktion beginnen, solange die Bedingungen, die durch den Wiener Kongreß festgesetzt sind, nicht erfüllt sind, solange also als Mitglieder der nichtzionistischen Hälfte des Council noch nicht Vertreter von mindestens fünf anderen Ländern bestellt sind. Die gemischte Kominission kann daher eigentlich noch nicht als ein Organ der Agency bezeichnet werden. Andererseits hat die Marshall-Gruppe, die als Vertreter eines sehr großen Teiles der amerikanischen jüdischen Allgemeinheit außerhalb der zionistischen Reihen betrachtet werden kann, neuerlich ihre Deklaration zu Gunsten einer amerikanischen Beteiligung an der erweiterten Agency wiederholt und1 diese Teilnahme wird in keiner Weise durch die Ergebnisse der Untersuchung der gemischten Kommission bedingt. Im Gegenteil, eine der Hauptaufgaben der Kommission ist es, der Agency in ihrer erweiterten Form ein klares Programm zu schaffen, auf Grund dessen *) Vollständiger Text der Vereinbarung auf Seite 40. " **) Instruktion für die Kommission auf Seite 45.