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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 17

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 17 (sequence 25)
Language
German
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IRI
…/9038125-9038422--1374-9038445
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Jungen, um zu erreichen, daß geeigneten Bewerbern mit entsprechenden Mitteln keine unnötigen Schwierigkeiten gemacht werden. Als Ergebnis dieser Vorstellungen machte, ausnahmsweise, die Regierung, wenn sie auch derzeit nicht bereit war, den durch die neuen Bestimmungen festgesetzten Vorgang zu widerrufen, doch eine Anzahl von Zugeständnissen, die die Schwierigkeiten einigermaßen reduzierten. Vor allem wurde der palästinensische Einwanderumgsbeamte in Warschau ermächtigt, Palästinavisa auf eigene Verantwortung an gewisse Klassen von Einwanderern der Kategorie mit unabhängigen Mitteln zu gewähren und zwar : 1. Personen, die in Polen ein Kapital von wenigstens 1000 ägypt. Pfund besitzen; 2. Gelernte Handwerker, die unter 50 Jahre alt sind und ein Kapital von wenigstens 250 ägypt. Pfund besitzen, und 3. Personen, die ein sicheres Einkommen von wenigstens 60 Pfund jährlich besitzen, vorausgesetzt, daß sie nicht weniger als 60 Jahre alt sind und das Einkommen von Besitz in Polen stammt. Die Palästinaregierung unternahm ferner Schritte, um ihren Apparat in Stand zu setzen, die Gesuche rascher zu erledigen, und es wurde außerdem die Zusicherung gegeben, daß Bewerber dieser Kategorien ihre Pässe nicht vorlegen müssen, solange nicht eine günstige Antwort auf ihr Gesuch von Jerusalem eingelangt ist, wohin die Gesuche, soferne sie noch erforderlich sind, auch weiterhin geleitet werden müssen. Es wurden ferner Verhandlungen mit dem Kolonialamt geführt, um Personen, die keine nationalen Pässe besitzen, in den Stand zu setzen, Visa für Palästina zu erhalten. Diese waren, wie in dem Bericht der Zionistischen Palästinaexekutive dargelegt, von vollem Erfolge gekrönt. Die Verlautbarung dier neuen Einwanderungsbestimmungen brachte naturgemäß eine Anzahl von Schwierigkeiten bei ihrer Handhabung mit sich, die der Gegenstand von Klagen von verschiedenen Palästinaämtern auf dem Kontinent waren. Das Politische Departement war in jedem Falle in der Lage, durch Vorstellungen beim Kolonialamt eine zufriedenstellende Regelung dieser Klagepunkte herbeizuführen. Das Politische Departement verhandelte auch sowohl mit dem Kolonialamt als auch mit der Internationalen Arbeitsorganisation über gewisse Schwierigkeiten, die angeblich in Verbindung mit der Ausstellung von Nansen-Pässen an russisch-jüdische Flüchtlinge in Rumänien entstanden waren. Neue zionistische Einwanderungsvertreter wurden in der Berichtsperiode in Athen und in Teheran eingesetzt und die britischen Vertreter in diesen Städten wurden von deren Bestellung durch das Kolonialamt benachrichtigt. Es wurden ferner Schritte unternommen-, um einen Apparat für die Auswahl von Einwanderern für die Erteilung von Visen auf Grund von Arbeiterzertifikaten in Bengasi (Tripolis) einzurichten. — 17 — 2

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