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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1911-08-09 · X (1911) · p. Seite 171

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
X (1911)
Date
1911-08-09
Page
Seite 171 (sequence 198)
Language
German
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IRI
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HOLLAND I. Organisation der Sammelstelle Der Vorstand des Niederländischen Zionisten-Bundes fungiert gemäß Beschluß der Generalversammlung in Groningen im Dezember 1910 seit 1. Januar 1911 gleichzeitig als die dem Direktorium des J. N. F. unterstellte Behörde in Holland. Das offizielle Organ des N. Z. B. „De Joodsche Wächter" enthält in Nr. 7 von 1911 das Eeglement für das J. N. F.-Kommissariat in den Niederlanden, das wir nachstehend auszugsweise wiedergeben. Auszug aus dem Reglement für die Vertretung des Nationalfonds in Holland Der Bundesvorstand führt die allgemeine Leitung der Sammlungen für den N. F. in Holland und ist dafür der Generalversammlung des Bundes und dem Direktorium des N. F. verantwortlich. Das Direktorium des N. F. ernennt aus einer Nomination von zwei Personen, welche die Generalversammlung des Bundes ihm vorlegt, einen Vertreter des N. F. in Holland, dem das Einkassieren der Gelder, die Organisation der Sammlungen und die Leitung der Propaganda unterstehen. Die Ernennung des Landeskommissärs erfolgt für zwei Jahre. Er hat bei allen Angelegenheiten, die den N. F betreffen, Sitz und Stimme im Bundesvorstand. Unter keinen Umständen dürfen aus den Sammlungen für den N. F. andere Kosten als die des N. F.-Bureaus bestritten werden. Jede Ortsgruppe des Bundes ernennt einen N. F.-Kommissär für ihre Ortsgruppe. Diese Ernennung gilt für höchstens drei Jahre. Die Kommissäre der Ortsgruppen empfangen ihre Instruktionen vom Landeskommissär. Dieser hat die empfangenen Gelder an das Direktorium des J. N. F. abzuführen und ist dafür sowohl dem Bundesvorstand wie dem Direktorium verantwortlich. Er hat alljährlich in der Generalversammlung über seine Tätigkeit und über den Stand der Sammlungen zu berichten. Dieses Reglement kann nur durch die Generalversammlung des Niederländischen Zionistenbuades geändert werden. Für die Änderungen ist jedoch die Generalversammlung dem Direktorium des N. F. verantwortlich. * * * In den Vorstand wird für die Geschäfte des J. N. F. ein Funktionär gewählt, der auf Vorschlag der Generalversammlung durch das N. F.-Direktorium bestätigt wird. Dieser, der Landeskommissär, besorgt die Sammlungen und die Propaganda. Im Bureau des Landeskommissär H. Aronowitz, (Euyschstraat 41, Amsterdam), der bereits seit dem Beginn der Tätigkeit des J. N. F. in Holland arbeitet, sind jetzt noch zwei Assistenten, J. M. Prins und J. Wiese-

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