Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXX (1968)
- Issue
- 7 (Julio, 1968)
- Date
- 1968-07-01
- Page
- Seite 24 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/8553624-8560271-9195116-9195113--5537-8560419- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
24 JULIO 1968 BOLETIN INFORMATIVO GESPROCHENE GESCHICHTE: UBER DIE JIDDISCHE SPRACHE In ihrer Bluetezeit war sie vielen ein Aergenis; heute, da um ihren Fortbestand zu bangen ist, beginnt sie sich Anerkennung zu verschaffen: die jiddische Sprache. Da bereits begann der Streit. Ob Jiddisch denn, so meinten einige, ueberhaupt eine Sprache sei, oder nur Dialekt, Jargon? Allmaehlich setzi sich auch in der Wissenschaft die Erkenntnis durch, dass Jiddisch genauso als Sprache anzusehen ist wie beispielsweise das Hollaendische. Von einem bestimmten Zeitpunkt an haben beide eine eigene Entwicklung durchgemacht. Geschah es aus dieser Erkenntnis heraus, dass sich deutsche Universitaeten in die Subskriptionslisten eines Unternehmens eintrugen, das nicht hoch genug eingeschaetzt werden kann? Gemeint ist “Der grojsser werterbuch fun der jiddischer schrapch”, herausgegeben von Judah A. Joffe und Judel Marx (Yiddish Dictionary Committee, Inc., New York). Dieses gewaltige wissenschaftliche Werk, das zehn Baende umfassen wird, begann bereits in Wilna, einst Sitz des YlVO-Instituts (d. h. Jiddisches wissenschaftliches Institut). Dass es nun in den Vereinigten Staaten vollendet werden soll, ist bezeichnend fuer das Los der Sprache und ihrer Menschen. Denn am Beginn der Entwicklung des Jiddischen stand die Flucht der Juden vor den Pogromen im Rheinland und an der Donau. Dieser Exodus Richtung Polen fand im 14. J ahrhundert seinen Hoehepunkt, als eine Pestepidemie Europa heimsuchte. In ihre neue Heimat brachten die Juden ihre deutsche Sprache und eine Kultur, die sie inmitten einer fremden Umwelt bewahrten. In kultureller Abgeschlossenheit erfuhr nun die Sprache ein eigenartiges Schicksal. Die deutschen Grundbestandteile blieben erhalten, Aenderung und Leben zeigten sich in der Flexion und dem sonstigen grammatischen Bau kaum, sondern fast einzig und allein im Wortschatz, der durch die polnische Sprache der Umgebung und die hebraeische des Gotteshauses und Gebets bereichert wurde (Félix Goldmann). Das Jiddische darf also fuer sich in Anspruch nehmen, altes Deutsch treu bewahrt zu haben. Wohl gesellten sich im Laufe der Zeit andere Sprachelemente hinzu, aber noch immer ist Jiddisch als Nahsprache des Deutschen zu betrachten. Das erleichtert die gegenseitige Verstaendigung und erschwert doch zugleich die gute Übersetzung. Jiddisch wurde angefeindet, damals wie heute. Als Moses Mendelssohn den Eintritt des unterdrueckten Volkes in die moderne europäische Kultur vorbereitete, sah er das Jiddische als ein Verdorbenes Deutsch an. Seine Meinung, die von vielen juedischen Aufklaerern kritiklos uebernommen wurde, ist wohl aus der damaligen Situation zu verstehen - richtig wird sie deshalb nicht. Wer erst einmal frei ist von dem Vorurteil, Lautverschiebun gen muessten sich zwangslaeufig wie im Deutschen vollziehen, der wird den Sinn fuer die Schoenheit der jiddischen Sprache erwerben. Doch da halten wir inne. Warum haben sich denn nur wenige Germanisten mit dem Jiddischen beschaeftigt? Liegt es nur am Vorurteil, oder auch an der Schrift? Denn Jiddisch wird nun einmal mit hebraeischen Buchstaben von rechts nach links geschrieben. Vor dem zweiten Weltkrieg waren es zwoelf Millionen Menschen, die sich des Jiddischen bedienten oder es doch verstanden. Heute sind es nur halb so viele - noch immer mehr Menschen aber als beispielsweise schwedisch oder tschechisch reden. Die Angriffe auf ihre Sprache haben Jiddischsprechende selbstbewusst zurueckgewiesen. Sie sagten mit dem GEHT DAS [ Im 6. Abschnitt des abgeaenderten Bundesentschaedigungsgesetzes vom 18.1X 1965, volkstuemlich Schluss gesetz genannt, heisst es im Par. 169: “Die durch Geldleistungen zu erfüllenden Ansprueche sollen spaetestens bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1969 festgesetzt werden. Die Ansprueche sind sofort faellig”. Der 2. Teil dieses Paragraphen sieht Zinsansprueche vor, wenn Kapitalentschaedigungen bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1969 nicht festgesetzt werden. Art. VIII wiederum bestimmt, dass nach dem 31.XII. 1969 keine Entschaedigungsanspr u e c h e mehr angemeldet werden koennen. Da wir nunmehr die Statistik ueber die Durchfuehrung des Gesetzes per 31.XII. 1967 vorliegen haben, koennen wir aufgrund derselben projizieren, ob die Termine eingehalten werden koennen. Im Entschaedigungsgesetz 1956 war der entsprechende Termin 1963, der also um sechs Jahre verschoben worden ist. Der 17.IX. 1965 war fuer die statistische Analyse ein ausserordentlich wicht i g e r Termin, denn das am naechsten Tage in Kraft tretende Schlussgesetz hatte eine Anzahl Aenderungen gebracht, die eine Flut von neuen Antraegen ausloesen musste. Nicht nur dass die ehemaligen D a nz i g e r nun den “Reichsdeutschen” gleichgestellt waren, war der Ausbildungschaden erhoeht worden, gab es neue Begriffe bezueglich des Gesundheitsschadens und vieles andere mehr, und die Entschaedigungsaemter wuerden naturgemaess nur solche Faelle bearbeiten, fuer die Antraege vorliegen wuerden. Darueber hinaus hatte der Art. V eine Sonderregelung fuer die ueberregionalen Verfolgtengruppen gesc;h affen das waren die Verfolgten, die nach dem kuenstlichen Stichtag vom 1. XI. 1953 in das westliche Entschaedigungsgebiet gekommen waren. Diese Gruppe ist in der Allgemeinen statistischen Uebersicht des Bundesfinanzministeriums nicht enthalten. Antraege unter Art. V muessen beim Regierungspraes identen in Koeln gestellt werden, bei dem 167, 855 Antraege ein¬ Von Joachim Hemmerle Dichter Morris Rosenfeld: Es megn gebn uensere “pnei”. Far uenser schprach a groschn Mir lachen sech alle aeus fuen sej Un reden mame-loschen. (Es moegen unsere Grossen um unsere Sprache nicht einen Heller geben. Wir lachen sie alle aus und sprechen unsere Muttersprache). Fuer jene, die sich Jiddisch erobern, bleibt das Erlebnis einer Expedition. Tausend Jahre haben in dieser Mischsprache ihren Niederschlag gefunden. Und wer Ohren har zue hoeren, vernimmt aus Worten den Atem einer beispiellosen Geschichte. gingen und bis zum 31.XII. 1967 sind nahezu 28,000 derselben positiv entschieden worden. Von der zur Verfuegung stehenden Gesamtsumme von 1,2 Mrd. DM wurden zwischen 58 und 59 Millionen DMark ausgezahlt. Diese Ziffern besagen: 1. der ausgezahlte Durchschnittsbetrag betraegt nur 2.000 DM. und wenn dieser Durchschnitt fuer die restlichen etwa 140.000 bisher unbearbeiteten Antraege durchgehalten wird, so wuerde eine Gesamtausgabe von weiteren 280 Mill. DM entstehen, d.h. von den bewilligten 1,2 Mrd. DM wuerden nur 340 Mill. DMark ausgegeben werden, obwohl Art. Par 6 und 7 in einer Reihe von Faellen Auszahlungen bis zu 5,000 DM erlaubt. Da die post-1953 Verfolgten nicht weniger, oft mehr gelitten haben als andere Verfolgtengruppen, die nur wegen des Stichtages durch das Bundesentschaedigungsgesetz beguenstigt sind, muss erwartet werden, dass die nicht ausgegebenen Summen fuer eine Erhoehung der einmaligen Entschaedigungsbeitraege benutzt werden. Wenn z.B. schaetzungsweise ein Betrag von 800 Mill. DM nicht ausgegeben wer den sollte, koennte diese Summe sehr wohl dazu dienen, die Ansprueche eines Teiles der diskriminierten Verfolgtengruppen darunter auch die Naziopfer aus Oesterreich, wenigstens zu einem Teil zu befriedigen. Was nun die Zahl der Entschaedigungsan t r a e g e, die nach dem 18. September 1965 ausschliesslich unter Art. V eingegangen sind, anlangt so ergibt sich das folgende Zahlenbild: 276,108 Ansprueche waren unerledigt, als das Schlussgesetz in Kraft trat. Am 30.VI. 1966 erreichte die Zahl der unerledigten Ansprueche 432,631 und am 31 XII.66 455,029; eine Ziffer, die sich dann durch Bearbeitung per 30.VI.67 auf 427,597 reduziert. Per 31. XII. 1967 ist diese Ziffer der unerledigten Ansprueche auf 410,089 heruntergegangen: was bedeutet, dass im Jahre 1967 45.040 Ansprueche in irgendeiner Form erledigt wurden. Das Urteil gegen Der 62-jaehrige Legationsrat Franz Rademacher, Judenreferent in Ribbentrops Auswaertigem Amt, konnte als freier Mann den Nuernb e r g er Schwurgerichtssaal verlassen, da er trotz festgestellter Mordbeihilfe bei der Deportierung von mehr als 3000 Juden nur zu fuenf Jahren Zuchthaus verur teilt wurde. Im Hinblick darauf, dass Rademacher ueber zwei Drittel dieser Zeit in amerikanischer Haft verbracht hat, die auf die Strafe angerechnet wurde, hat das Gericht ihn aus der Untersuchungshaft bedingt entlassen. Obwohl Erster Staatsanwalt Dr. Amrhein gegen Rademacher wegen seiner Taetigkeit als Judenreferent 15 Jahre Zuchthaus beantragt und der Vertreter der Nebenklaeger, Rechtsanwalt Dr.!K ZU ENDE? Von Kurt R. Grossmann Die Bilanz per 31.XII. 1967 sieht wie folgt aus: Unerledigte Ansprueche (17. IX.65), Zugaenge ab 18.IX. 65 . 939,386 Erledigungen ab 18.IX.65 . 529,197 Unerledigte Faelle ab 1.1.68. 4i0,089 Mit anderen Worten: Die elf Entschaedigungstaemte r haben in ueber zweieinviertel Jahren fast 530,000 Faelle erledigt, und wenn der Zugang von neuen Antraegen nicht zu gross ist, koennten die Aemter in der Tat am 31. Dezember 1969 mit der Bearbeitung aller Antraege fertig werden. Hier muss man jedoch ein Aber setzen: Die Voraussetzung fuer die Prozessierung von 410,000 Ansprachen innerhalb von 2 Jahren haengt von verschiedenen Faktoren ab: (a). Dass die Entschaedigungsaemte r die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfuegung haben, damit sie bearbeitete Antraege nicht fuer Wochen und Monate liegenlassen muessen, wie das im vorigen Jahr des oefteren der Fall war. (b). Dass der ein gearbeitete Personalstamm den Entschaedigungsaemtern e rhalten bleibt und nicht etwa wegen des Auslaufens des Programms eine Torschlusspanik bei den Angestellten einsetzt, (c). Eine Entkomplizierung der Bearbeitung der Faelle, insbesondere der Antraege unter Par. 160 BEG, sogenannte Staatenlose oder Fluechtlinge im Sinne der Genfer Konvention. Darueber ist bereits viel geschrieben worden, aber die Konferenz der Laender konnte sich leicht darauf einigen, die bisher noch nicht beschiedenen Antra gsteller nicht schlechter zu stellen als jene Tausende, die ihre Entschaedigung unter Par. 160 BEG ohne Schwierigkeiten erhalten haben. Eine solche Stellungnahme wuerde dem Art. 3 Äbs. 3 des Grundgesetzes entsprechen, (d). Ueberhaupt sollten die Entschaedigungsbehoerden und die Grundsatzreferenten schon im Hinblick auf das hohe Alter der Entschaedigungsberechtigten i n allen existierenden Streitfragen, wie z.B. die falsch berechneten Rententab eilen, Ilaushaltssicherungsgesetz u. Robert M. W. Kempner, darauf hingewiesen hatte, dass Rademacher jahrelang mit Eichmann bei der Endloesung der Judenfrage aufs engste zusammengearbeitet hatte, hielt das Gericht ihn nur in zwei Komplexen fuer schuldig: an der Morbeihilfe an Belgrader Juden sowie an rumaenischen Juden, die aus Frankreich deportiert worden waren. Dagegen war das Gericht der Ansicht, Rademacher habe die Deportierung der Juden aus Frankreich, Belgien, Holland und Luxemburg nicht gefoerdert, und sprach ihn insoweit frei. Diese Feststellungen stehen in krassem Widerspruch zu den Bekundungen Adolf Eichmanns in Jerusalem, der immer wieder darauf hingewiesen hatte, dass die “Endloesung” in nichtdeutschen Laendern nur mit Hilfe des Auswaertigen Amtes und seines Judenreferenten hatte durchgefuehrt werden koennen. Das Strafmass fuer die Beihilfe an 3000 Morden wirkt befremdend. Erster Staatsanwalt Dr. Amrhein und Nebenklaeger Dr. Kempner haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. a. den gesunden Menschenverstand entscheiden lassen, damit die Entschaedigungsberechtigten noch zu Lebzeiten die Betraege erhalten, die ihnen rechtens zustehen. Was nun die Totalausgaben unter dem BEG anbetrifft, so betragen dieselben per 31. XII. 1967 vom Beginn irgendeines Entschaedigu n g s g esetzes (1949) in runden Ziffern 23,72 Mrd. DMark. Im Jahre 1967 sind 1,872 Mrd. DM ausgegeben worden, d.h. 18 Mill. DM weniger als der Art. 19 des Haushaltssicherungsgesetzes vom 9.XII. 1965 limitiert. In der Periode vom 18.IX. 1965 bis 31.XII.66 sind fast 2,5 Mrd.DMark ausgegeben worden. Der Zeitraum ist jedoch um 3 1|2 Monate laenger, und diese Summe entspricht ungefaehr der projizierten Totalausgabe von 1,9 Mrd. DM. Unsere Uebersicht wuerde nicht vollstaendig sein, wenn wir nicht einen Blick auf die verschiedenen Entsc h a e d igungsaemter werfen, um festzustellen, dass Berlin noch 67,000 Ansprueche, Rheinland/Pfalz noch 1 4 8,0 0 0, Nordrhein/W estfalen ca. 28,000, Hessen noch 88,000, Hamburg noch 11,000, Bayern noch 27,000 Baden/Wuerttemberg noch 17,000, Niedersachsen noch 17,000, Schleswiv/Holstein 2,200, Bremen 1,900 Ansprueche zu bearbeiten haben. Was die Schadensarten anbelangt, so sind die Antraege fuer Koerper - und Gesundheitsschaeden auf insgesamt 225,624 hinauf geschnellt; davon wurden 102,837 erledigt, Es verbleiben also am Jahresende noch schwebend 122,787. Aber positiv wurden nur 37,310 Faelle entschieden. Etwa 55,000 Freiheitsschadensansprueche schweben noch, waehrend Schadensantrae g e im beruflichen Fortkommen auf 59,000 zurueckgegangen sind. Obwohl das Bearbeitungstempo einzelner Antra ege sich verbessert hat, haben die Naziopfer nicht mehr viel Zeit zu verlieren. Die Uhr tickt weiter... 999875