Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXVII (1965)
- Issue
- 12 (Diciembre, 1965)
- Date
- 1965-12-01
- Page
- Seite 21 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/8553624-8559342-9194684--4707-8559643- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
DICIEMBRE 1965 BOLETIN INFORMATIVO *21 inr ¡virtscnansvernanolunaeii mit mmn Die Regierung Israels wird in diesen Wochen eine Delegation für die Wirtsehaftsverhan dlungen mit den Deutschen ernennen und ihnen genaue Anweisungen geben müssen. Die Haltung Israels ist vorläufig vorsichtig und kühl. Man nimmt auch (in Israel) Rücksicht auf Finanzfragen in Bonn, die zuerst im deutschen Haushalt gelöst werden müssen. So sagt man zum Beispiel, dass Dr. Nachum Goldmann der deutschen Bitte entsprach, im nächsten Jahr nicht mehr Entschädigungsgelder als in diesem Jahre zahlen zu müssen, obwohl der Bundestag für diesen Zweck eine viel grössere Summe zur Verfügung stellte. Die Verhandlungen stehen auch vor persoenlichen Schwierigkeiten, die noch zu überbruecken sind. Eine Persönlichkeit im d e u t s chen Wirtschaftsministerium, die sehr bekannt ist und mit Israel eine gemeinsame Sprache fand, wird an den Verhandlungen nicht teilnehmen. An seine Stelle dürfte ein anderer hoher Beamter treten: ein ehemaliger SS- Offizier, der Generaldirektor des Ministeriums für Aussenhilfe, Prof. Karl Friedrich Viaion. Er war zur Nazizeit ein hoher Beamter in den Ostgebieten. Bisher wollte Israel mit solchen Leuten nichts zu tun haben und sie irgendwie übergehen. Aber jetzt wird Israel vielleicht mit diesem Mann verhandeln müssen. Viel ist von Dr. Rainer Barzel abhängig, der bald seine Israel-Reise antritt. Es handelt sich um einen Privatbesuch. Dr. Barzel ist eine Art rotes Tuch für jeden d e u t s chen Intellektuellen, aber trotzdem wird ihm eine grosse Karriere prophezeit. Er ist 44 Jahre alt, Absolvent einer Jesuitenschule, ehemaliger Soldat der Wehrmacht und Rechtsanwalt. Er war der jüngste Minister in der Regierung Dr. Adenauer und genoss eine Schlüsselstellung in der CDU im Bundestag. Er liebt Kompromisse und steht als V e r m i 111er zwischen Strauss und Erhard im Vordergrund des Interesses. JUDEN EN Im Jahre 1946 gab es in Ostdeutschland einschliesslich Ostberlin 3.100 Juden. 1952 war ihre Zahl auf 2.600 zurueckgegangen. 1961, vor Errichtung der Mauer, zaehlte man noch 1.800 Juden; heute ist ihre Zahl auf 1.300 zusammengeschmolzen, von denen 850 in Ostberlin, der Rest in der Ostzone lebt. Es existieren 9 Gemeinden, die in dem «Verband Juedischer Gemeinden der Deutschen Demokratischen Republik” zusammengeschlossen sind. Dieser Verband gibt viertel] aehrlieh ein Mitteilungsblatt und vor Neujahr einen juedischen Kalender heraus. Juedische Zeitungen oder Zeitschriften sind nicht vorhanden. Im Jahre 1951 wurden die Synagogen von Dresden, Halle, Leipzig und Plauen wiederaufgebaut. 1953 folgten Magdeburg und Chemnitz. In Ostberlin ist am Friedenstempel das Tauchbad wiederhergestellt worden. Ausser in diesen 7 Staedten bestehen Gemeinden in Erfurth und Schwerin. Keine dieser Gemeinden hat einen Rabbiner. Juden erhalten in Ostdeutschland keine Wiedergutmachung als rassisch Verfolgte. Sind sie als politisch verfolgt anerkannt, so bekommen sie eine Rente, deren Hoechstsatz 540. Ostmark monatlich betraegt. Vor 1933. lebten im jetzigen Ostdeutschland etwa ein Drittel der deutschen Juden, also fast 200.000. Heute sind es 1.300 und die Ueberalterung ist so stark, dass dieses Gebiet in wenigen Jahren voellig «judenrein» sein duerfte. B. K. SPORTSTOUR Reisebuero Unsere naechsten Sonderreisen: 4 Abfahrten in das Seengebiei Karneval in Rio Weitere. Auskuenfte zu Ihrer Verfuegung TEATINOS 304 Ecke HUERFANOS TEL. 66222-68832-83770 DIE WIEDERGUTMACHUNG Nachstehend bringen wir einige Informationen in Wiedergutmachungsfragen, d i e wir von Interesse fuer unsere Leser erachten: RENTENERHOEHUNG Das Schlussgesetz hat die Hoechstrente im Berufsschäden vom 1. Januar 1966 auf monatlich DM 1.000.— festgesetzt. (Par. 83, Abs. 2) Dieser Hoechstbetrag schliesst jeden weiteren Zuschlag (etwa wegen fehlender Altersversorgung) aus. Die Renten, die den Hoechstsatz nicht erreichen, haben bisher keine entsprechende Erhoehung erfahren. Par. 126, Abs. 2, gibt jedoch der Bundesregierung die Ermaechtigung, durch Rechtsverordnung eine angemessene Erhoehung vorzunehmen, wenn die Dienst- und Versorgungsbezuege der Bundesbeamten steigen. DELEGATION DES WJC Eine Delegation fuehrender Mitgliedern der nordamerikanischen Sektion des Juedischen Weltkongress unter Leitung von Herrn Will Maslow, besuchte unseren Jischuw. IMIini INFORMA CAMPAMENTO A nuestros queridos Barcaianos y amigos avisamos que nuestro campamento tendrá lugar durante el mes de enero de 1966- Habrá dos turnos, uno para niños de 7 a 14 años y otro para jóvenes mayores de 14. Cada turno tendrá una duración de 11 días. Queridos padres: Mandad a vuestros hijos e hijas, dadles oportunidad para que desarrollen una vida juvenil judia sana, integral y llena de ideales. Mayores antecedentes a los teléfonos 44565 y 460907. Fábrica de Pasteles "CONDI" Pasteles y tortas Irarrázaval 2368 Teléfono 44586 Es ist daher anzunehmen, dass die niedrigeren Renten im kommenden Jahre eine der Steigerung der Hoechstrente entsprechende Heraufsetzung erfahren. NUTZUNGSSCHADEN Die Entschaedigungsaemter sind jetzt allgemein dazu uebergegangen, bei Schaden an Eigentum und Vermoegen auf Antrag auch den Nutzungsschaden zuzusprechen. Dieser Schaden wird in der Weise abgegolten, dass von der Schadensumme fuer Eigentum und Vermoegen 5% gezahlt werden (.Par. 56, Abs. 2). Wer also fuer Eigentum, Vermoegen oder Auswanderungskosten Entschaedigung erhalten hat, kann jetzt die Zahlung dieser 5% beantragen. Das gilt nicht fuer Freiheitsschaden, Berufsschäden, Schaden an Leben und Gesundheit. Auch fuer die Jud e n a b gäbe, Reichsfluchtsteuer, Geldstrafen, Bussen und Kosten wird kein Nutzungsschaden ersetzt (Par. 59 Abs. 1 Satz 2). KR ANKENVERSORGUN G Das Schlussgesetz gewaehrt dem Verfolgten, seiner Ehefrau und seinen minderjaehrigen Kindern kosten— und gebuehrenfreie Krankenversorgung, wenn und solange der Verfolgte seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik hat. Die Krank en Versorgung umfasst ambulante aerztliche und zahnaerztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, sowie Krankenhausbehandlung. Das Bestehen einer privaten Kranke nversicherung schliesst den Anspruch nicht aus. B. K. Bank Koschland & Hepner A. G Selnaustrasse 6 — Zurich — Tel. 270630 Bankgeschaefte jeder Art LOEB S FLEISCHEREIEN mit eigener Schlachtung und allerbester Qualitaet zu offiziellen Preisen in Ochsen*, Kalb-, Hammelfleisch», Gefluegel usw. Dublé ALmeyda 1505, Tel. 253093 Mercado Seminario, Puesto 24 (media cuadra Jettchen Kaufmann, Tel. 498275 Irarrázaval) Jakob Loeb, Tel. 498681 Compañía 2701, Tel. 93553 Sto. Domingo 3094, Tel. 95151 Aldunate 990 YESO ROMERAL TABIQUE PROMONTA Progreso y Economía para las Construcciones Dístríb.: SÛDIMAC — S.A.C. SAAVEDRA BENARD MAURICIO HOCHSCHILD Y CIA. LTDA. 70392366