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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1962-05-01 · 5 (Mayo, 1962) · p. Seite 29

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXIV (1962)
Issue
5 (Mayo, 1962)
Date
1962-05-01
Page
Seite 29 (sequence 29)
Language
German
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Mayo 1962 BOLETIN INFORMATIVO 29 GEDANKEN ZWISCHEN 2 UND 3 Wrt teSten, DER FILM BRACHTE ES 1 II TAG VOR 20 JAHREN SCHRIE DER ANKLAEGER: "DIE JUDEN SIND UNSER UNGLUECK!' Der Unterschied in Qualitaet, Art, Intensitaet und Farbe zwischen Gedanken um 2 P. M. und 2 A. M. ist groesser, als eine Zeitspanne von 12 Stunden rechtfertigt. Man denkt selbst an trueben, regnerischen Wintert a g e n heller, heiterer, positiver, als in der schoensten aber schlaf losen, warmen Sommernacht. Wieso Licht Gedanken Freudiger zu gestalten vermag, entzieht sich meiner Laienbeurteilung; ich kenne nur die Tatsache. Eine schlaflose Nacht ist ir^ e> r v e rzerruettend, eine schlaflose Stunde scheint eine ganze Nacht zu sein. Tausend laecherliche Dinge schwirren durch den hellwachen Denkapparat, erscheinen riesengross, wie eine Nahaufnahme, bekommen drohende Farben und 'nahmen, ueberdimensionale Wichtigkeit an. Angenehme Kleinigkeiten des Tages werden zu Laecheriichkeiten, die ueberreizten Sinne erinnern sich an Dinge und Begebenheiten, die das helle Tageslicht gnaedig ueberblendet hatte. Zweifel am Erhabensten, Misstrauen am Erprobten, Unentschlossenheit fuer laengst Erledigtes bauen ihre zementharten Riesenmauern vor unsere naechtlich schwarzeil Ueberlegungen, Waelle, aie im Morgenlicht wie Kartenhaeuser zusammenfallen. Sinnlose Probleme tauchen aus dem Dunkel, grinsen uns unloesbar an und martern unsere Seele obwohl uns der Verstand zur Vernunft ruft. Soergiein werden zu Kathastrophen, kleine Schmerzen zu toedlicher Krankheit. Man moechte Astronaut sein und von Sonnenaufgang zu Sonnenaufgang fliegen, utai so einer haesslichen Nachtstunde zu entfliehen. Da liegt man nun verkrampft und unruhig im ploetzlich unbequemen Bett, verwuenscht die Welt und sich selbst, zaehlt Schafe wi(e ein Schaf und versucht sich wogende Weizenfelder vor die Augen zu zaubern. Das ist ja alles Unsinn und Aberglaube und nuetzt ueberhaupt nichts, Wenn man beim 1785sten Hammel noch immer hellwach ist, koennen sie alle geschoren bleiben Man waelzt sich und dreht sich, wied.er und wieder sieht man nach der Leuchtuhr, — was, erst 10 Minuten? Man liegt doch schon stundenlang wach! Und dabei hat man am Abend gar keinen Cafe getrunken! Na ja, man hat mal wieder zu viel geraucht! Diese verflixte, so gut schmek kende Zigarette! Nachts ist man ihr gegenueber soooo vernuenftig und einsichtig, beurteilt sie richtig als das, was sie wirklich ist: ein dummes Laster. Sollte man denn nicht so viel Charakter aufbringen, um endlich dieser Schwaeche Herr zu werden? Gestern ,erst lasen wir wie schaedlich dieses weisse Staengelchisn, das heute in fast keiner Damentasche fehlt, ist, wie Gesetzesvorschlaege gegen seinen Missbrauch auftauchen, Statistiken klar beweisen, wie verheerend s einte Wirkung sein kann. Da, nun faengt man auch noch an zu husten! Menschenskind, das waere ja gelacht, wenn man das nicht fertig braechte, und — na sagen wir mal, 14 Tage nicht zu rauchen. 14 Tage, das waere schon allerhand, vielleicht haette man dann gar keine Lust mehr anzufangen. Es wird nur gerade diese Woche schwer geh,en, uebermorgen ist Wizo-Tee, da rauchen Alle und man muess te ein Uebermensch sein, um standhaft zu bleiben. Eigentlich ulkig, nicht wahr, dass bei einer Gesellschaft meistens die Damen rauchen und die Herren es sich schon abgewqehnt haben. Wie billig ist die (natuerlich unbegruendete) Meinung der Maenner, wir Frauen muessten uns -eben an irgendetwas Halt suchen, und wenn es auch nur an so einem kleinen Staebchen sei. Laecherlich, nicht wahr? Also, so toial unrecht haben die werten Herren der Schoepfung eigentlich doch nicht. So ein Zigarettchen zwischen den Fingern ist wirklich etwas, woran man sich anhalten kann. E s beschaeftigt momentan, es ueberbrückt Luecken in der Konversation iund oft auch im Wissen!), es gibt Zeit zum Nachdenken zwischen E i n—und Ausatmen des (schaedlichen!) Rauches, und verhuetet schnelle, unueberlegte Antworten. Die Zeit, als eine rauchende Frau pikant interessant wirk te, ist natuerlich laengst vorbei. Nur die Jugend glaubt heute, man hielte sie nicht fuer erwachsen, wenn sie nicht rauche. Da sagt man, die Zigarette naehme den Appetit (und wer will heute schon mit Heisshunger drauflos essen!) — aber das stimmt garnicht. Sie hilft vielleicht nach einem reichlichen Mahl etwas schneller verdauen. Schlimm ist die eingerissene Gewohnheit, zwischen den Gaengen am festlichen Tisch zu rauchen. Also G. s. D.; soweit sind wir ja noch nicht! Halb Drei! Will denn diese Nacht nie herum gehen? Schoen, dann wollen wir mal sehen, wie man sich die Rauchjerei abgewoe h n e n koennte. Ein Freund hatte sich z. B. in seine Zigarettendose ein Zettielchen gelegt und jedesmal, wenn er si oeffnete, las er: WENN DU EIN IDIOT SEIN WILLST, RAUCHE RUHIG WEITER! Na, schoen, manchmal wollte er das eben. Ein Anderer nahm “Smokeless”, ein Pinchen, das jeder Zigarette einen ganz graessiiehen, abstossenden Geschmack gab; - er nahm ihn in Kauf. Ein Dritter trug bewusst keine Zigarette mit sich; — er wurde zum schamlosen Bettler. Also, so gehts nicht. Was usbrigbleibt, ist somit nur noch der bewusste feste Charakter: Die restliche Zeitspanne der ueblen Schlaflosigkeit verbringt man nunmehr mit guten, mit besten Vorsaetzen und halbernst angebotenen Geluebden. Da das ziemlich langweilig ist, schlaeft man druober ein. Erinnert man sich daran am naechsten Morgen? K....g W. K., München Der Richter sagte: “Die einzig mögliche Antwort auf den frivolen Angriff des Angeklagten gegen das deutsche Blut, die deutsche Ehre und den Leib der deutschen Frau ist die Todesstrafe”. Der Richter hiess Dr. Max Rothaug. Er war der Vorsitzende des Sondergerichts in Nürnberg. Als er das Urteil faellte, schrieb man den 13. Maerz 1942. Heute bezieht er eine Beamtenpension. Vor ihm hatte 1942 der Jude Leo Katzenberger gestanden, 69 Jahre alt, Kaufmann von Beruf, Gefesselt. Der Sfchuhwarenhaendler, der verheiratet war und zwei erwachsene Söhne hatte, gehörte vor 1933 zum Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde von Nürnberg und war einer der angesehensten Bürger der alten Reichsstadt. Sein Verbrechen lautete: Rasenschande mit der 32 Jahre alten Photographin Irene Seiler, deren Mann zur “Tatzeit” bei der Wehrmacht war. Sie wohnte in Katzenbergers Haus am Spittlergraben 19. Auch sie war angeklagt, wegen Zeugenmeineids. Dass Katzenberger vor dem Sondergericht stand, verdankte er einem Geschwactz seiner Mieter. “Der alte Jude treibt es schon seit Jahren mit der Seiler. Mit Geld, Zigaretten und langfristiger Stundung der Miete hat er sie sich gefügig gemacht”. Manche wollten sogar gesehen haben, dass er sie küsste. So wurde Katzenberger im Frühjahr 1941 verhaftet. Er bestritt nicht, dass Irene Seiler ihn wiederholt in seinem Büro aufgesucht hatte. Aber er —und auch sie— bestritt, dass zwischen ihnen mehr als Freundschaft war, “Ich habe ihrem Vater versprechen müssen, dass ich ihr mit Rat und Tat zur Seite stehen werde. Das habe ich getan”, sagte Katzenberger in seiner Vernehmung. Amt sgerichtsrat Groben, der den “Fall” ermittelte, machte nach den Vernehmungen eine Aktennotiz, nach der Katzenberger wieder aus der Haft entlassen werden sollte: Es bestehe gegen ihn kein Tatverdacht. Landgerichtsrat Rothaug aber tobte als er davon erfuhr. Unter Drohungen —so steht es in den Unterlagen der “Liga für Menschenrech. te”— forderte er den Urlaubsvertreter Grobens auf, die Notiz wieder aus den Akten zu nehmen: “Mit dem deutschen Objektivitaetsfimmel kommen wir nicht weiter”. So wurde denn Katzenberger doch noch angeklagt. Bedenken, die Beisitzer Dr. Karl Ferber vortrug, zerstreute Rothaug mit der Bemerkung: “Der Sektor Justiz hat hier eine Aufgabe, die nur politisch zu lösen ist”. In der Verhandlung am 13. Maerz 1942 trat im Gerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalastes Staatsanwalt Hermann Markl als Raecher am “deutschen Blute” auf. Er bezeichnete Katzenberger als gefaehrlichen Volksfeind; es fielen Saetze wie: “Die Juden sind unser Unglück”, und: “Die Juden sind am Kriege schuld”; Saetze, wie sie Propagandachef Goebbels in Umlauf gesetzt hatte. Als das Gericht wenig spaeter die Beratung des Urteils abgeschlossen hatte, folgte es dem Antrag des Anklaegers: Todesstrafe. Irene Seiler kam glimpflicher weg. Sie wurde zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. “Wer sich vor einen Juden schützend stellt, verdient es nicht anders”, hiess es in der Urteilsbegründung. Im Juni 1942 wurde Katzenberger hingerichtet. Passagenweise wurde dieser Fall dem amerikanischen Film “Das Urteil von Nürnberg” zugrundegelegt. Als dieser in den lezten Wochen in München aufgeführt wurde, verteilten Studenten der deutsch-israelischen H o chschul-Stüdentenschaft Flugblaetter, in denen sie den bayerischen J u s t iz minister Albrecht Haas (FDP) darauf aufmerksam machten, dass einer der damals beteiligten Juristen heute noch im Amt sei —der damalige Staatsanwalt Markl. Nicht nur, dass er überhaupt noch in den Diensten der bayerischen Justiz stehe, sie habe ihn obendrein noch nach dem Kriege befördert, zweimal sogar— und zwar bis zum Oberlandesgerichtsrat. Kaum waren die Flugblaetter verteilt, da konterte Justizminister Haas: Es stimme ja gar nicht, dass Markl noch im Dienst sei. Augenblicklich befinde er sich in Urlaub, und das Ministerium habe ihm schon vor geraumer Zeit nahegelegt, den Antrag auf Ruhestandsversetzung nach Paragraph 116 des Richtergesetzes zu stellen. Jedenfalls werde Markl seine Dienstgeschaefte als Oberlandesgerichtsrat in München nach Rückkehr aus dem Urlaub nicht mehr aufnehmen. Im übrigen sei gegen die am Verfanren beteiligten Richter und Staatsanwaelte eine gerichtliche Voruntersuchung anhaengig, die in jedem Fall mit einer gerichtlichen Entscheidung abschliessen werde. Nun hat der bayerische Justizminister Haas schon im Februar 1960 versprochen, dass er —wie es ein Antrag der SPD im Bayerischen Landtag verlangte— eine “beschleunigte S a e u b erung der Justiz von solchen Personen vornehmen werde, die waehrend des Dritten Reiches an Justiz verbrechen aktiv beteiligt waren”. Dem SPD-Antrag lagen 687 Todesurteile zugrunde, die von bayerischen Sondergerichten gefaellt worden waren. Und Haas bekannte auch offen, dass es einige Faelle gibt, in denen der Verdacht der Rechtsbeugung ohne Ueberprüfung der Staatsanwaltschaft nicht ausgeschlossen werden kann”. Hinzu kam, dass von Angehörigen oder Beteiligten der damaligen Verfahren gegen elf noch in Bayern amtierende Richter und Staatsanwaelte wegen ihrer Taetigkeit an NS-Sondergerichten Strafanzeigen erstattet worden waren. Aber seit jenem Februar 1960, als sich der Rechts¬ und Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags hinter verschlossenen Türen erstmals mit den Vorwürfen gegen die bayerischen Richter beschaeftigte, hörte man von den angekündigten Untersuchungen nichts mehr. Offensichtlich war es schwieriger, den Dingen auf die Spur zu kommen, als man zunaechst angenommen hatte. Denn so einfach ist nicht, einen Richter vor die Tür zu setzen. Besonders heikel sind Untersuchungen, die sich mit Urteilen befassen, die zwar dem damals geltenden Recht, nicht aber den allgemeinen rechtsstaatlichen Normen entsprachen. Wo eine Rechts Verletzung oder ein Missbrauch nicht nachzuweisen sind, kann den betreffenden Juristen ihre beamtenrechtliche Stellung nicht genommen werden. Aber auch die nur “moralisch” belasteten Richter können nicht entlassen werden. Wenn sie selbst nicht um ihre Ruhestandsversetzung bitten, bleiben sie der deutschen Justiz bis zu ihrer Altersgrenze erhalten. Da sitzt zum Beispiel in Bamberg der Oberlandesgeriehtsrat Riepenhausen. Er war Beisitzer beim Sondergericht I in Leslau und beteiligt an einer Verhandlung gegen den polnischen Bauern Josef Kotowicz. Der Bauer sollte seinen Hof mit samt lebendem Inventar an einen deutschen Siedler übergeben. Bei dieser Gelegenheit blickte er die Deutschen böse an und warf zwei Steine. Wegen Gewalttat gegen deutsche Beamte wurde er zum Tode verurteilt. Aber der Bamberger General Staatsanwalt Ficks meinte, es bestehe keinerlei Veranlassung, den O b e r 1 a ndesgerichtsrat zu beurlauben. “Die Zeit”

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