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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1962-01-01 · 1 (Enero, 1962) · p. [Seite]

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXIV (1962)
Issue
1 (Enero, 1962)
Date
1962-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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REDACCION» 1S. C. I. B’NE JISROn. AV. PORTUGAL. 810. CASIIXA 2487. SANTIAGO «CHILD BOLETIN INFORMATIVO MITTEILUNGSBLATT S O C' I DA C U L T U R A L I cS R A E 4 I T A J I S R O E L ** ANO XXIV —N’ 1 SANTIAGO DE CHILE Enero 1962 Nach dem Todesurteil - vor Eichmanns Berufungsklage Von Dr. Abner Nechushtan, (Tel—Aviv) “Sie Adolf Eichmann, sind der Mitschuld am Verbrechen des Genocide ueberfuehrt worden, des systematischen Versuches, ein ganzes Volk auszurotten. Fuer Untaten solcher Schwere und solcher Ausmasse kann nach den strafrechtlichen Normen nur die Hoechststrafe verhaengt werden, selbst wenn diese Verbrechen von Ihnen, wie Sie behauptet haben, aus blindem Gehorsam begangen worden sein sollten, und nicht, wie Ihnen nachgewiesen worden ist, weil Sie sich persoenlich mit den Zielen des System identifiziert hatten, dem Sie jahrelang willens dienten. Jedesmal, wenn Sie die Deportierung von 1000 Menschen in die Vernichtungslager anordneten, die in Waggons gepfercht wurden, machten Sie sich der Ermordung jedes dieser Deportierten schuldig. Das Gericht verurteilt Sie zu Tode.” Atemlose Stille herrschte im Jerusalemer Gerichtssaal, als Dr. Landau den grossen Prozess — oder jedenfalls die erste Instanz des Verfahrens — am Freitag, den 15. Dezember, mit etwa diesen Saetzen beendete. Kalkige Blaesse ueberzog das Gesicht Eichmanns, der sich mit beiden Haenden krampfhaft am Tisch seines Glasverschlages festhielt. Eine Rechtsbelehrung an den Verurteilten und seinen Anwalt, Dr. Robert Servatius, schloss der Vorsitzende an: ihnen verbleiben 10 Tage zur Mitteilung, dass sie beim Obersten Gericht des Staates Berufung gegen Urteil und Strafmass einlegen wollen, und zur Vorlage der schriftsaetzlichen Begruendung des Einspruchs weitere 5 Tage, die der Praesident des Obersten Gerichts auf ihren Antrag hin nach eigenem Ermessen indessen durch eine Nachfrist verengern kann, DIE URTEILSFINDUNG, EIN MEISTERWERK In den Annalen der “causes célebres”, die Strafrichtern jemals zur Entscheidung vorgelegt haben, wird sich dieses Urteil in seinem mehr als 200-seitigen Umfang, nach seiner Sachdarstellung wie dem Tenor der Antwort auf die Schuldfrage ohne jeden Zweifel einen ehrenvollen Platz als Kabine tistueck souveraener Beherrschung des phantastisch gehaeuften Materials und abwaegender fach-j uristischer Praezision sichern. Wie sie darin gleich zu Anfang andeuten, waren sich die Richter darueber im klaren, dass es nicht ihre Aufgabe sei, sondern die der Geschichtsforscher, das Kolossalgemaeide des Grauens zu beleuchten und zu bewerten, so, wie es waehrend der 120 Sitzungen in 248 Prozesstagen von annaehernd 200 Opfern Eichmanns und seiner Komplizen, juedischen und nichtjuedischen Belastungs zeugen, aufgerollt worden war. iDennoch behandelten die Richter diese Aussagen, im Anschluss an den ersten Teil ihres Urteils, der Zurückweisung all der grundsaetzlichen Einwaende von Zustaendigkeit, Befangenheit usw., die der Anwalt erhoben hatte — und sie behandelten die entsetzliche Tragoedie, ohne auch nur eines der Dokumente, Okkupationslaender, Vernichtungslager, ohne auch nur eine der zahllosen “Aktionen” zur Verschickung, Folterung, Erschiessung, Vergasung auszulassen. Denn es musste ihnen darauf ankommen, Eichmanns Urheberschaft oder Mitschuld auf der ganzen Linie zu untersuchen. Wo diese Schuld nicht bis ins letzte dokumentarisch oder durch Tatzeugen von einwandfreiester Glaubwürdigkeit nachgewiesen war, Hessen die Richter dem Angeklagten die :: Wohltat des Zweifels” angedeihen. Eine unerwartet betraecht liehe Zahl von Punkten, die die Anklageschrift des Generalstaatsanwalts Hausner vor dem Beginn des Prozesses in 15 Abschnitten aufgefuehrt hatte, Hessen die Richter demzufolge fallen. So entfiel alles, was Ihm fuer die Zeit vor dem August 1941 vorgehalten worden war, ferner beispielsweise die Beschuldigung, die Sterilisierung der Kinder aus Mischehen (zwischen “Ariern” und Juden) veranlasst zu haben, oder die Ermordung der Kinder des tschechischen Dorfes Lidice. Schluessig widerlegten die Richter dagegen die folgenden, von Eichmann und auch von seinem Rechtsbeistand ins Zentrum ihrer Verteidigungstaktik gerueckten zwe* Behauptungen: 1. -dass der Angeklagte nichts mit dem moerderischen Treiben der Einsatztruppen der SS und ihrer SD zu tun gehabt haette, und 2. dass er fuer die Gebiete oestlieh des frueheren Reiches, einschliesslich des damaligen “General- Gouvernements” in Polen, nicht zustaendig gewesen sei. Besonders im Zusammenhang mit den Scheinargumenten, zu denen der Verurteilte in diesen beiden schlechthin entscheidenden Fragen seine Auflucht genommen hatte, musste er sich von den Richtern jetzt sagen lassen, dass seine Versuche, sich feinzuwaschen, ihn "als Luegner von heUem Verstand, von Anpasaungsfaehigkeit an schwie rige Situationen, von durchtriebener Schlaeue und Beredtsamkeit entlarvt haben, der nicht den* Mut aufbrachte, sich zur Wahrheit zu bekennen”. DIE WAHRHEIT UERER EICHMANN Wes Ungeistes Kind er ist, bildete im Grunde das Leitmotiv der Erklaerungen, die die letzte Sitzung des Prozesses von der Bekanntgabe des Todesurteils ausfuellten, der Schlussplaidoyers des Haupt - anklaegers Hausner und des Verteidigers und des “Letzten Wortes”, das dem Verurteilten wie ueblich nicht vorenthalten wurde. Am bemerkenswerte s t e n war dabei der Gegensatz zwischen der fast zur Gaenze auf die Person Eichmanns gerichteten Analyse Hausners, und den Bemuehungen des Rechtsanwalts, vielmehr das staatliche System als den bedingenden Hinterg rund fuer die wesensmaessige, die quasi weltanschauliche Entwicklung seines Mandanten und damit fuer dessen Verbrechen voll verantwortlich zu machen. Adolf Eichmann sei — so mit genau diesen Worten der Generalstaatsanwalt — “als Mensch zwar geboren, fuehrte sich aber wie ein Tiger im Dschungel auf” und habe sich jeder Solidaritaet mit anderen dadurch selber begeben. Waehrend Kriminelle, sogar wenn sie Moerder werden, das Grundgefuege der menschlichen Gesellsc h a f t nur schwaechen, sei Eichmanns Verhalten dazu angetan gewesen, es zu vernichten. Keine andere Suehne sei hier denkbar als die Todesstrafe. Dr. Servatius stellte in den Vordergrund dagegen die “damalige Gruppenordnung”. Sie habe seinen Mandanten nach der Wannseekonferenz, auf der die “Totale Loesung der Judenfrage” im Sinne des pauschalen Ausrottens dekretiert wurde, zum widerstandslos gehorsamen Gefolgsmann seiner politischen Fuehrung gemacht. Dieser Psychose sei er wie ändere erlegen, die ihn jetzt zum Suendenbock gemacht häetten. Er-meine damit, fuhr der Koelner Anwalt fort, die Deutschen, denen dieser Fall nur gelegen ln ihrem Wunsch gekommen sei, sich von ihrer Vergangenheit mit moeglichst grossem Applomb abzusetzen. Milde sei im Sinne echter Religiositaet hier also desto mehr geboten. Ohne diesen Appell aufzugreifen, verfuhr Eichmann zu Beginn seines “Letzten Wortes” nach dem Erfahrungssatz, dass der Angriff die beste Verteidigung sei. Mit einer Schroffheit, die vielleicht von maennlicher Haltung zeugen sollte, aber nur arrogant bis zum Exzess wirkte, erklaerte er zunaechst: “In der Hoffnung auf Gerechtigkeit sehe ich mich enttaeuscht.” Danach allerdings befolgte er die von seinem Verteidiger gewaehlte Taktik, sich als Suendenbock hinzustellen — mit schweren Attacken auf die nationalsozialistischen Machthaber. Ihnen haette er Gehorsam geleistet, weil er Gehorsam seit fruehester Jugend als. eine “der hoechsten Tugenden” hochzuhalten gelernt haette. Diese Tugend sei sein Unglueck geworden, sein Schicksal. Ja, mit dem so ausgesprochen deutschen Begriff “Schicksal” schloss dieser Mann seine Erklaerung Vielleicht entraetselt es einiges von seinem unheimlichen Wesen. Vielleicht war er, bevor er in den Hoellensturz der braunen Teufelei geriet, tatsaechlich nicht viel mehr als einer von denen, leider so fatal vielen Kleinbuergern seines Volkes gewesen, die Heinrich Mann vor einem halben Jahrhundert in seinem beruehmten Roman als “Untertanen” abkonterfeit hat. DEM BERUFUNGSVERFAH¬ REN ENTGEGEN Als Dr. Servatius nach der Verkuendung des Todesurteils vom Gerichtsvorsitzenden ueber die ihm bezw. seinem Mandanten jetzt offenstehenden Rechtsmittel unterrichtet wurde, beschraenkte er sich zwar auf ein hinhaltendes “Danke, ich werde es mir ueberlegen.” Aber schon zwei Tage vorher hatte Eichmann in seinem “Letzten Wort” erklaert, dass er “in der naeehsten Instanz.” versuchen wolle, “die Irrtuemer aufzuklaeren, die dem Gericht bei der zunaechst ueberzeugend scheinenden und dennoch truegerischen Zusammenstellung der Dokumente usw. unterlaufen sind.” Der Praesident des Obersten Gerichts, Dr. Olschan, braucht den Berufungsantrag nicht zu akzeptieren, wenn er ihm ungenuegend begruendet scheint. Er wird von diesem Recht vorliegendenfalls aber kaum Gebrauch machen. Setzt er einen Senat aus nur drei Oberrichtern zusammen, so bleibt es dem Berufungsklaeger — hier also Eichmann — nach hiesigem Recht Vorbehalten, vor einem zweiten Senat eine Wiederaufrollung des gesamten Verfahrens zu verlangen, wenn ihn das Ergebnis seiner Berufung nicht befriedigt. Dr. Olschan, wird, um diese Moeglichkeit auszuschliessen Die Behandlung der Berufungsklage vermutlich 5 oder vielleicht auch 7 Mitgliedern des Obersten Gerichts uebertragen, jedenfalls einem Senat mit ungerader Mitgliederzahl. Unbeka n n t ist noch, wie weit dabei nur Einwaende des Verteidigers zur Sprache kommen werden, die sich auf prozessuale Formfragen beziehen, oder ob auch materiell, zur Sache selbst, nochmals verhandelt werden wird. Die Verhandlungen werden mit Sicherheit wieder im Jerusalemer “Volkshaus” stattfinden und oeffentlich seih. Wann sie beginnen und wie lange sie dauern werden, steht dahin. Dem Verurteilten bleibt, wenn seine Berufungsklage ab gewiesen wird, noch das Recht, mit der Bitte um gnadenweiie Milderung der Strafe an den Staatspraesidenten heranzutreten, der dann nach den Empfehlungen des Justizministers und evtl, des vom Minister befragten Kabinetts zu entscheiden pflegt. Gottesdienstkalender 3 v 3 Gemeinden und 1 Rabbinerseminar 3 Moses Hess 5 Israel — Umschau 6 Zur Lage der Juden in der Welt 7 Josel von Rosheim 9 La Voz Infantil 11 Instantáneas del Judaismo Europeo 13 Die israelische Presse schreibt 17

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