Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXIII (1961)
- Issue
- 3 (Marzo, 1961)
- Date
- 1961-03-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Marzo 1961 BOLETIN INFORMATIVO 13 Anklage und Verteidigung am Vorabend des Eichmann Prozesses / Von Dr, Abener Nechustan, Tel-Aviv Bis tief in die Nacht sind Dr. Robert Servatius, der Koelner Anwalt, und sein junger Assistent aus Muenchen, R.-A. Dieter Wechtenbruch, jetzt mit dem Studium der viertausend (!) Schreibmaschinenseiten befasst, die die bisherigen Aussagen des Haeftlings Adolf Eichmann enthalten. Vielleicht sind die Verteidiger inzwischen auch schon in den Besitz der Anklageschrift gelangt, die ungefaehr ebenso volüminoes sein soll. Sie arbeiten unter Hochdruck, denn der Prozess soll in wenigen Wochen, am 16. April, in Jerusalem beginnen DIE "MITTEILUNG DER ANKLAGE Ein Resume der foermlichen Anklageschrift wurde Herrn Dr. Servatius als “Mit teilung der Anklage’’ (“Notice of Charge”) am 1. Februar von Herrn Gideon Hausner, dem Justizberater der Regierung ueberreicht Am selben Tag war der Anwalt —uebrigens zum ersten Mal— mit dem Justizminister P. Rosen zusammengetroffen um die Bestaetigung seirier Zulassung vor israelischen G e r ichten entgegenzuneh - men. In diesem Resume wird Eichmann vor allem, unter Bezugnahme auf das im Jahre 1950 erlassene hiesige Gesetz “gegen Nazis und Kollaborateure der Nazis”, beschuldigt, “Verbrechen gegen das juedisclie Volk begangen zu haben”. Woertlich heisst es in der “Mitteilung der Anklage” zu diesem ihrem ersten Punkt u. a., er habe. “die Ermordung, Vernichtung, Versklavung und Deportation juedischer Zivilbevoelkerungen... aus nationalen, rassischen, religioesen und politischen Gruenden” veranlasst, und sei dafuer verantwortlich, dass “die Juden in den betroffenen Laendern durch unmenschliche Methoden des Raubs, Zwanges, durch Terror und Tortu ren ihres Eigentums beraubt worden sind”. Nach dem Muster des N u e rnberger Kriegsyerbrecher-Prozesses wird im zweiten Abschnitt der “Notice of Charge” ausgefuehrt, Eichmann habe ferner “Verbrechen gegen die Menschheit” begangen. Beispielsweise habe er “die Deportierung von mehr als einer halben Milion polnischer Zivilpersonen aus ihren Wohnorten mit der Absicht, dorthin deutsche Familien zu bringen, veranlasst, zum gleichen Zwecke die Deportierung von ueber 14.000 slovenischen Buergern”, ausserdem “die Deportierung von zehntausenden von Zigeunern in Vernichtungslaeger” und endlich “die Deportierung von annaehernd 100 Kindern und Erwachsenen aus dem Dorf Lidice (CSR), ihren Transport nach Polen und ihre dort erfolgte Ermordung”. Als letzten Punkt zaehlt die Anklage-Mitteilung, gleichfalls nach dem “Nuernberger .Schema”, “Kriegsverbrechen” auf, deren Eichinann gleichfalls beschuldigt wird. Hier wird ihm u. a. die in Nuernberg bekanntlich grundsaetzlich unter Strafe gestellte Mitgliedschaft zur S. S., der Gestapo und dem “Sicherheitsdienst”, dem S.D. vorgehalten. NEUNUNDRREISSIG BELASTUNGSZEUGEN Die “Mitteilung der Anklage” nennt die Namen 39 israelischer Staatsbürger, die als Belastungszeugen aufgerufen werden sollen. Zum Teil handelt es sich um ehemals deutsche Juden, wie den frueheren Anwalt Benno Cohn der vor Jahrzehnten in Berlin als letzter Vorsitzender der “Zionistischen Vereinigung fuer Deutschland” vor ihrer ' Zwangsaufloesung, zweimal mit Eichmann, zusammengetroffen und vor einigen Monaten gebeten worden war, ihn im Gefaengnis zu identifizieren, und um den H a i f a e r Walter Lindenstrauss, der kurz vor Kriegsbeginn als (gleichfalls letzter) Leiter des Berliner zionistischen “Palaestinaamts” nach Wien in das Rothschild-Palais zitiert wurde, in dem Eichmann damals als allmaechtiger Chef des “Juden-Referats” der Gestapo residierte. Zu ihrer Mehrzahl werden diese Zeugen indessen aus Juden ungarischer Landesherkunft bestehen, die als Notabein von Synagogengemeinden udgl. vom Angeklagten zur Kontaktnahme gezwungen worden waren, als er sich in Budapest mit der Massendeportierung von Juden befasste Zu den Prominenten dieser Gruppe gehoeren der seinerzeitige Vorsitzende der Budapester juedisch orthodoxen Kultusgemeiqde, Rabbiner Freudiger, und das Ehepaar Joel und Hansi Brand, das sich, mit mehreren aufsehenerregenden Buechern ueber jene Zeit und mit Vortraegen, in Paris, Frankfurt M. S. W. letzhin auch ausserhalb Israels einen Namen gemacht hat. Eine dritte Gruppe von Belastungszeugen wird im wesentlichen ueber die Verhaeltnisse in den Konzeptrations- und Vernichtungslaegern aussagen, in die sie mit der Unzahl ihrer Leidensgenossen damals auf Anweisung Adolf Eichmanns ZUVERLÄSSIGE HILFSKRAFT für Detail-Geschäft im Zentrum GESUCHT Vorzustellen: CASA CITY, Pasaje Matte 341/343 verschleppt worden waren. Auf besonderes Interesse duerfte hier die Aussage der Frau Esther Lurie stossen, einer hochbegabten Kuenstlerin, die den Aufenthalt in mehreren, im Krieg von den Deutschen in Polen und Litauen geschaffenen Zwangsghettos ueberlebt und die Misere der dort zusammengepferchten juedischen Massen in hunderten von Zeichnungen festgehalten hat. "VORGEFECHTE" MIT DR. SERVATIUS Der Ueberreichung der anwaltlichen Zulassungsurkunde und der “Notice of Charge” waren Auseinandersetzungen zwischen den hiesigen Justizbehoerden und Herrn Dr. Servatius vorangegangen, die ihn als so zaehen und versierten Verhandlungs- Gegner zeigten, wie es kaum anders von jemandem erwartet werden konnte, der im Nuernberger Verfahren als Verteidiger z.B. des Gauleiters Sauckel allgemein aufgefallen war. Anfangs lehnte man in Jerusalem die Forderung des Anwalts ab, fuer sein Honorar in Hoehe von 20.000 Dollar aufzukommen und es gar, statt in Raten, vorweg zu zahlen. Bald fuegte sich die israelische Regierung dieser conditio sine qua non des Herrn Dr. Servatius indessen, schon um den Angeklagten nicht ohne Verteidiger zu lassen und den Prozess dadurch zu gefaehrden. Eine zweite Schwierigkeit entstand, als er verlangte, mit seinem Mandanten kuenftig in der Gefaengniszelle unter vier Augen konferieren zu koennen, ohne Polizeibeamte zu Augenzeugen zu haben; denn der Ueberwachungsdienst lehnte es ab, unter solchen Umstaenden weiter die Verantwortung fuer Eichmann zu tragen. Demonstrativ begab sich Dr. Servatius daraufhin zunaechst nach Koeln zurueck. Er bezog sich auf die unleugbar bestehenden Gepflogenheiten und erklaerte zusaetzlich, er sei schliesslich kein Gangster, der dann die Gelegenheit dazu missbrauchen werde, dem Angeklagten Gift zuzustecken, etwa um zu verhindern, dass Eichmann vor Gericht mit Enthuellungen ueber Mitschuldige von damals kommen werde, die sich heute vielleicht in hochangesehenen Stellungen befinden. Wieder drohte er mit seinem Verzicht auf die Verteidigung. TJnd so setzte er sich auch hierbei durch, wenn er sich auch dem Kompromissvorschlag des israelischen Justizberaters fuegte, von seinem Klienten durch eine Glasswand getrennt zu bleiben und sich, statt direkt, indirekt durch Hoermuscheln und Mikrophone mit ihm zu verstaendigen. EIN "HISTORISCHER PROZESS" Was den Prozess komplizieren koennte, ist der Umstand, dass das vorliegendenfalls zustaendice Jerusalemer Bezirksgericht gegen Eichmann nicht unter dem Vorsitz seines z.Zt. amtierenden Praejidenten Dr. Halevi verhandeln wird, sondern eines Mitglied^ des Obersten Gerichts. Formell ist also die Moeglichkeit von Kompetenzkonfiikten gegeben. Dr. Halevi wurde als Vorsitzender —wenn auch nur in dieser Eigenschaft und nicht als Mitglied des Richterkollegiums im bevorstehenden Verfahren— deshalb ausgeschaltet, weil er vor etwa fuenf Jahren in einem von ihm geleiteten Prozess erklaert hatte, der aus Ungarn gekommene Dr. Rudolf Kästner haette einen “Pakt mit dem Teufel” geschlossen, als er sich in Budapest waehrend der Kriegszeit, obwohl ausschliesslich im Interesse der ungarischen Juden, auf Verhandlungen mit Eichmann einliess. (Uebrigens wurde Dr. Kästner als angeblicher Kollaborateur spaeter von Fanatikern in Tel-Aviv umgebracht). Im Justizministerium befuerchtet man, dass Dr. Servatius einen Gerichtsvorsitzenden als befangen ablehnen koenne, der den Angeklagten frueher als “Teufel” bezeichnet hatte. Von grundsaetzlicher Warte her gab hier der gewiss berechtigte Wunsch den Ausschlag, dem Koelner Anwalt oder sonstigen Aussenstehenden in aller Welt auch nicht den kleinsten Vorwand zur Behauptung zu liefern, dass im Prozess gegen Adolf Eicbmann von international a n e rkannlen Rechtsbraeuchen im mindesten abgegangen werden koennte. Es soll, mit einem Wort David Ben Gurions, kein “Schauprozess” werden, sondern ‘ein historischer”, die einmalige grosse Abrechnung des juedischen ■Volkes mit dem Hitlerismus, der es zur Gaenze vernichten wollte. 4 Geschäftslokale zu Ihren Diensten: in Mendoza: Librería Alem, calle tsfrontévideo 12 Zeitschriften und’ Bücher, Lesezirkel in Viña del Mar: "Stella", Galería Couve, Local 4 Zeitschriften, Leihbücherei, Lesezirkel in Santiago: Librería Weidner, Merced 821, Local 2o Zeitschriften, Leihbücherei, Lesezirkel in Santiago: Librería "Stela", San Antonio 434, Local 9. Mode= und Architekturzeitschriften, Postkarten Einzelschnitte "BURDA", Handarbeitshefte. 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