Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XV (1953)
- Issue
- 3 (Marzo, 1953)
- Date
- 1953-03-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Abril, 1953 BOLETIN INFORMATIVO 3 VERLEGUNG DER GENERALVERSAMMLUNG CAMBIO DE HORA PARA LA JUNTA GENERAL ORDINARIA Wie bekannt, wird der Aussenminister von Israel, Herr Moshe Sharett, am 26. April 1953, in Santiago anwesend sein. Aus diesem Grunde bereitet die juedische Gemeinschaft fuer Sonntag, äen 26. April ds. Js., vormittags einen Empfang vor. Mit Ruecksicht hierauf wird die fuer 9 Uhr bezw. l.o Uhr vormittags anberaumte Generalversammlung auf. 15 BEZW. 16 UHR NACHMITTAGS DESSELBEN TAGES verlegt. Die angekuendigte Tagesordnung bleibt unveraendert. Santiago, den 1. April 1953. SIEGFRIED LANDAU» Praesident. Como es sabido, llegará a ésta, el Ministro de Relaciones Exteriores de Israel, señor Moshé Sharet, y para celebrar este gran acontecimiento, la Colectividad Israelita le prepara una recepción para la mañana del día Domingo 26 de Abril de 1953. Por esta razón había necesidad de cambiar la hora para la citación a JUNTA GENERAL ORDINARIA. Esta se realizará en el mismo día, pero en lugar de las 9 horas, respectivamente, de las 10 horas, en la mañana se llama a la citada JUNTA con la misma tabla para las 15 HORAS, RESPEC¬ TIVAMENTE, 16 HORAS DE LA TARDE DEL DOMINGO 26 DE ABRIL DE 1953. Santiago, l.o de Abril de 1953. SIEGFRIED LANDAU. Presidente. EINLADUNG ZUR ORDENTUCHEN GENERALVERSAMMLUNG Hiermit lade ich die Mitglieder der Sociedad Cultural Israelita "B’ne Jisroel” gemaess Art. 21-24 der Satzungen zur. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG fuer Sonntag, den 26. April 1953,15 Uhr nachmittags in das Gemeindehaus, Av. Portugal 810, ergebenst ein. Falls zu der vorstehend festgesetzten Zeit nicht mindestens 20% der Mitglieder anwesend sein sollten, wird die Generalversammlung eine Stunde spaeter, also um 16 Uhr nachm, abgehalten, und zwar mit der Zahl der alsdann anwesenden Mitglieder. (Art. 24 der Satzungen). Zutritt zur Generalversammlung haben nur Mitglieder und deren im Fragebogen aufgefuehrte Familienmitglieder, letztere ohne Stimmrecht . TAGESORDNUNG (). Verlesung und Annahme des Protokolls der letzten Generalversammlung. 2) . Rechenschaftsbericht des Praesidenten. 3) . Kassenbericht des Schatzmeisters. 4) . Antraege und Verschiedenes. 5) . Wahl des Wahlvorstandes. 6) . Wahl der 22 Repraesentanten (Consejo) und 8 Stellvertreter. 7) . Wahl der Rechnungspruefer. 8) . Wahl des Ehrengerichts erster und zweiter Instanz. Der Finanzbericht liegt vom 19. April'ab im Gemeindesekretariat zur Einsicht für die Mitglieder aus. Antraege bitte ich bis spaetestens 19. April schriftlich (Casilla 2487 oder Sekretariat) einzureichen. Ferner bitte ich Fragen ueber Einzelheiten der Geschaeftsfuehrung, die in der Generalversammlung gestellt werden sollen, bis spaetestens 19. April dem Gemeindesekretariat zur Kenntnis zu bringen, damit rechtzeitig vorher aus den Akten die erforderlichen Unterlagen entnommen und die Auskuenfte in der Versammlung ohne Verzoege rung und vollstaendig erteilt werden koennen. Der Wahlakt findet auf Grund der in der Generalversammlung vom 21. Oktober 1948 angenommenen Wahlordnung statt. Santiago, 1. April 1953. SIEGFRIED LANDAU, Praesident. CITACION A JUNTA GENERAL ORDINARIA CITACION A JUNTA GENERAL ORDINARIA De acuerdo con los artículos 21-24 de los Estatutos, cito a Jos socios de la Sociedad Cultural Israelita “B’ne Jisroel” a la Junta General Ordinaria que tendrá lugar en el Hogar Social. Av. Portugal 810, en el domingo 26 de Abril de 1953, a las 15 horas en punto. El quorum para sesionar es el 20% de los socios, y si este quorum no se reuniere a la hora fijada, la asamblea sesionará una hora más tarde con el número de socios que asista. (Artículo 24 de los Estatutos). Pueden asistir sólo los socios y los familiares de éstos indicados en los cuestionarios, los últimos sin derecho a voto. TABLA 1) . Lectura y aprobación del acta de la última Asamblea General. 2) . Memoria del Presidente. 3) . Informe del Tesorero sobre el estado de la Caja. 4) . Mociones y Varios. 5) . Elección de la Comisión Electoral. 6) . Elección de los 22 Representantes (Consejo), y 8 Suplentes. 7) . Elección de los Revisadores de Cuentas. 8) . Elección del Tribunal de Honor de 1.a y 2.a instancia. .El estado de Caja estará a disposición de nuestros socios en la Secretaría, Av. Portugal 810, desde el día 19 de abril del año en curso. Ruego remitir mociones para la Asamblea, por escrito, para que lleguen a más tardar el 19 de Abril. (Casilla 2487 o Secretaría). Además, ruego indicar en la Secretaría, a más tardar el 19 de Abril, las preguntas sobre el giro de la Sociedad que desee hacer en esta Junta, para que se pueda disponer en la Asamblea misma de los archivos necesarios para dar informes rápidos y completos. La elección se efectuará a base del Reglamento aprobado en la Asamblea con fecha 21 de Octubre de 1948. Santiago, l.o de Abril de 1953. SIEGFRIED LANDAU, Presidente Wahlen zum Repraesentanten - Kollegium Wie aus Punkt 6 der an anderer Stelle dieses Blattes abgedruckten Einladung zu der am 26 April 1953 stattfindenden Ordentlichen Generalversammlung hervorgeht, werden in dieser Versammlung 22 Personen neu fuer das Repraesentanten - Kollegium gewaehlt. Damit unsere Mitglieder sich abermals ueber die Wahlordnung unterrichten koennen, bringen wir im Nachstehenden die einschlaegigen Bestimmungen zum Abdruck. Wir weisen dabei daraufhin, dass Wahllisten bis spaetestens Sonntag, den 12 April 1953, 12 Uhr mittags, dem Sekretariat der Gemeinde eingereicht werd' en muessen (Abschn. III Abs. 1 der Wahlordnung) . WAHLORDNUNG I. Wahlrechf 1. Aktives Wahlrecht. Wahlberechtigt Ist jedes Hauptmitglied, das der Gemeinschaft mindesten 3 Monate angehoert und mit seinen Mitgliedsbeitraegen gegenueber der Gemeinschaft nicht laenger als 3 Monate im Rueckstand ist Waehlen kann nur, wer in der Generalversammlung persoenUch anwesend ist. t. passives Wahlrecht, Waehlbar ist, wer mindestens 25 Jahre alt, mindestens 8 Monate Mitglied der Gemeinde, mit seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht iaenger als 3 Monate im Rueckstand ist und auf einem Wahlvorschlag als Kandidat erscheint. II. Wahlvorschlaege Die Wahlen finden nach Wahlvorschlaegen statt. Jeder eingereichte Wahl Vorschlag muss mindestens 5 und darf hoechstens 38 Namen waehlbarer Mitglieder enthalten und muss mindestens von 25 wahlberechtigten Mitiiedern unterschrieben werden. Jedes wahlberechtigte Mitglied darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Jeder Kandidat darf nur auf einem Wahlvorschlag erscheinen und muss seine schriftliche Zustimmung geben, dass er bereit ist zu kandidieren und dass er nur auf einen Wahlvorschlag erscheint. Fehlt die schriftliche Erklaerung des Kandidaten, so wird sein Name auf dem Wahlvorschlag gestrichen. Weist der eingereichte Wahlvorschlag infolge Streichung von Kandidaten nicht mehr die Mindestzahl von 5 wähl faehigen Mitgliedern auf, so ist er ungueltlg. III. VORBEREITUNG DER WAHL Die Wahlvorschlage muessen bis spaetesten zwei Wochen vor, der zum Zwecke der Wahl einberufenen Generalversammlung bis mittags 12 Uhr -dem Sekretariat der Gemeinschaft eingereicht werden. Ueber die Zulassung entscheidet ein Prüfungsausschuss bestehend aus den Vorsitzenden des Ehrengerichts I. und II. Instanz und einem Mitglied des Praesidiums, das von diesem bestimmt wird. Jeder eingereichte Wahlvorschlag, der Teil des Stimmzettels bildet, kann von einer derjenigen Personen begründet werden, die die Wahlvorschlaege unterschrieben haben. Vor der Wahl erhaelt jedes wahlberechtigte Mitglied je ein Exemplar des Stimmzettels. Jeder waehler gibt beim Wah'akt seinen Stimmzettel ab. Er muss zu diesem Zwecke die von ihm zu waehlenden Kandidaten durch Ankreuzen des Kreises vor deren Namen kenntlich machen. Stimmzettel, auf denen w°niger als 30 Namen kenntlich gemacht sind, bleiben h’nsichtlich dieser Kandidaten gueltig. Stimmzettel, auf denen mehr als 30 Namen kenntlich gemacht sind, sind ungueltig. Der Pruefungsausschuss hat den Einreichern der wahlvorschlaege spaetestens 10 Tage vor Beginn der Generalversammlung das Pruefungsergebnis mitzuteilen. Die zugelassenen Wahlvorschlaege werden vom Pruefungsausschuss zu einer einheitlichen Wahlliste zusammengefasst, auf der alle Kandidaten der einzelnen zugelassenen wahlvorschlaege alfabetisch aufgefuehrt und mit IV. WAHLAKT Die Wahl ist geheim. Gewaehlt sind als Mitglieder des Consejo diejenigen 22 Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen; als Ersatzmitglieder die 8 in der Hoehe der Stimmenzahl Folgenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Generalversammlung waehlt aus ihrer Mitte vor Beginn der Wahl einen aus 3 Personen bestehenden Wahlausschuss, der das Wahlergebnis feststellt. Der Wahlleiter gibt das Abstimmungsergebnis in der Reihenfolge der auf die einzelnen Kandidaten entfallenden Stimmen bekannt. Nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses fragt er die Kandidaten in laufenden Nummern versehen werden. Vor jedem Namen befindet sich ein Kreis. Diese Liste ist den Mitgliedern unverzueglich nach erfolgter Pruefung zuzustellen; sie ist am Schwarzen Brett im Gemeindebuero bekanntzumachen und kann auch im Gemeindebuero abgeholt werden. Diese einheitliche Wahlliste gilt als Stimmzettel. der gleichen Reihenfolge, ob sie die Wahl annehmen. Sollten durch Nichtannahme einer Wahl oder aus sonstigen Gruenden nicht mehr als 22 Kandidaten in den Consejo gewaehlt sein, so hat dieser das Recht, sich zu kooptieren, falls in seiner Wahlperiode bis zu 5 seiner Mitglieder wegfallen. Sollten im Laufe der Wahlperiode von den in der Generalversammlung gewaehlten Repraesentanten mehr als 5 ausscheiden, so muessen Neuwahlen ausgeschrieben werden. Ueber alle Zweifelsfragen, die waehrend der Wahl auftauchen, entscheidet der Wahlleiter endgueltlg.