Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XIV (1952)
- Issue
- 9 (Septiembre, 1952)
- Date
- 1952-09-01
- Page
- Seite 25 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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Septiembre, 1952 BOLETIN INFORMATIVO 25 So sah ich den Auerbach-Prozess... (Von Seite i) aber, hier muss man die Frage schon erheben: Haette ein Beamter jemals die Wiedergutmachung soweit vor. treiben koennen? Die Antwort muss jeder Mensch mit Gerechtigkeitsgefuehl verneinen. Auerbach hat sich zweifellos Uebergriffe zuschulden kommen lassen. Er hat Dinge in seinen Bereich einbezogen die nicht zu seinem Ressort gehoerten. Er hat Gelder ausgeschuettet, die nicht auszuschuetten waren und Gelder eingenommen, nicht privat wohlverstanden, sondern in sein Amt, die nicht dorthin gehoerten. Er hat wie ein Kaufmann gearbeitet, und zwar wie ein gerissener und energischer Kaufmann und nicht wie ein Beamter. Das ist der Hauptvorwurf, der ihm gemacht werden konnte und vielmehr ist nachhei auch von der ganzen Ankla. gla' 'nicht uebrig geblieben. Diese meine Quellen vernein, ten die Moeglichkeit einer persoenlichen Bereicherung Auerbachs und bemaengelten lediglich idle Uebergriffe oder Amtsanmassung, wie man zu sagen pflegt, Auerbachs. Aber Amtsanmassung ist noch kei. ne Amtsunterschlagung. Es muss immer wieder betont werden und das hoben An. klaeger und Verteidiger im. mer wieder hervor: Auerbach war zweifellos der EINZIGE Mensch zu jener Zeit, der gruendlich, aufopfernd und wirksam fuer eine Wiedergut. machung arbeitete, der den zu dieser Zeit vorhandenen Wiedergutmachungswillen im deutschen Volke vorantrieb, der vielen geholfen hat und wenn er nicht allen helfen konnte, dann nur, weil man ihm weder die Mittel noch die notwendigen Gesetze dazu gegeben hatte. Er war ein Mann, der die Undankbare Aufgabe uebernommen hatte, mit absolut unzulaenglichen Mitteln und Gesetzen zu ar. beiten. Er konnte damals die Gesetze ablehnen und die weitere Entwicklung abwar. ten. Aber Auerbach sagte: Besser schlechte Gesetze als gar keine und daran musste er letzten Endes scheitern. Ob er nun Kredite gab, oder die bekannten 500 Mark - Zu. schuesse an DP’s (Displaced Persons). er war ia. ausserhalb seiner enavbesrer ten Befn rrrHcjco ”NT. —' z. B. den Fall der DP’s. Es gab ein Gesetz, wonach jeder DP, der zu einem bestimmten Stichtag in einer bayrischen Gemeinde ansaessig war, eine einmalige Beihilfe von 500 Dm zur Auswanderung erhalten konnte. Einige bayrische Gemeinden haben erwiesener, massen diese Daten ge. faelscht, d. h. sie haben Leuten, die nach dem Stichtag ankamen, den richtigen Stich, tag eingestempelt. Auerbach soll das gewusst haben. Nehmen wir an, er habe es gewusst. Die Gemeinden haben es bestimmt gewusst, aber jeder wollte die DP’s los werden, die nicht nur ein Fremd. koerper in den Gemeinden waren, sondern auch mit der Zeit durch Elend und Arbeitslosigkeit asozial wurden. Hatten die Leute erst einmal die 500 DM, so argumentierte Auerbach, so war man sie los. Andernfalls mussten die DP’s in Bayern bleiben und haetten den bayrischen Staat bis zum heutigen Tage das Zehnfache gekostet. Gerade in diesem Punkte hat die bay. rische Regierung Auerbach immer unterstuetzt und war vor allen Dingen hoechst zufrieden, jemanden gefunden zu haben, der ueberhaupt mit den DP’s, hinter denen die Militaerregierung stand, verhandeln konnte, denn zu jener Zeit gab es wenige in der bayrischen Regierung, die nicht durch die vergangenen tausend Jahre vorbelastet waren. Als Beamter durfte Auer, bach die 500 DM nicht geben, wenn er nur den leisesten Zweifel an der Echtheit der Datumsstempel hatte. Aber musste er einen Zweifel haben? Man sieht, wie kitzlig einige Anklagepunkte waren, wie leicht sich die Grenzen zwischen Kriminalitaet und Common Sense verschieben lassen. Muss eine Person, wenn sie ploetzlich Staatsbeamter wird, nun automatisch den gesunden Menschenver. stand ausschalten? Auerbach behauptet Nein, der bayrische Staatsanwalt sagt Ja. Und da letzterer Beamter ist, muss man es ihm glauben. Das Landesentschaedigungsamt, kurz LEA genannt, hatte unter Auerbach Darlehen gegeben. Zu Darlehen war das Amt nicht berechtigt Aber, argumentierte Auerbach, da das Geld vorhanden war und zum Teil nicht sofort verwandt werden konnte, da die Wiedergutmachungsan. sprueche nicht immer sofort anerkannt wurden, warum sollte man den Leuten nicht inzwischen zu Arbeit und Brot mittels Krediten verhelfen und das Geld arbeiten lassen. Warum Unterstuetzung zahlen, wenn man den Leuten mit einer einmaligen Zahlung eine neue Existenz verschaffen konnte? Das Geld kam ja zurueck. Aber, sagten die Staatsanwaelte. es gab auch Faelle, in denen das Geld nicht zurueckkam. Aber sagte die Verteidigung, es kommt immer einmal vor. dass ein Schuldner boeswillig nicht zahlt und wenn alle Darlehen zurueckbezahlt. wuerden, gaebe es keine An. waelte mehr. Ja, sagte der Staatsanwalt, aber Auerbach gab die Kredite aus Geltungs. beduerfnis (das Argumer+ der persoenlichen Bereicherung hatte in diesem Falle sogar die Anklage fallen lassen muessen) er hat sich an seine n Millionen berauscht. (Worauf der Verteidiger K1L bansky den Staatsanwalt am naechsten Tage als “Millionenrauschsuechtig” bezeichnete). Aus diesem Wechselspiel der Argumente und Gegenargumente ersehen wir. wie kompliziert diese Materie ist und wie die gleichen Dinge einmal weiss und einmal schwarz sind,, je nachdem ob Anklage oder Verteidigung den Scheinwerfer handhaben. In diesem Prozess gab es eine Reihe von Punkten, die dem oben erwaehnten entsprechen, es gab Zeugenaus. sagen von Christen und von Juden, einen Fall Leibverle ger und einen Zeugen Calma, novlch. Alle diejenigen, die einmal in Hilfsvereinen und anderen Institutionen gear. beitet haben, in denen mit unzureichenden Mitteln Vieles an zu Viele gegeben wer. den musste, werden wissen, dass es immer wied,er Elemen te gibt, die entweder mehr wollen als ihnen zukommt, auf Kosten anderer, oder sonst aus irgendeinem Grunde unzufrieden sind und nachher mit den unerhoerte. sten Anklagen kommen. Wenn man dann noch in Erwae. gung zieht, was sich unter diesen Menschen abgespielt haben muss, die durch die Lager der Nazis gegangen sind, jahrelang geschunden und demoralisiert und dann weitere Jahre zu Untaetigkeit verdammt in einer ihnen feindlich gesinnten Umwelt, dann kann man sich unge. faehr vorstellen, welche Arbeit Auerbach hatte und auch, dass er Feinde haben musste unter den zu betreuenden Schaefchen, unter denen sich mancher Wolf be. funden haben wird. Das aber wollte die Anklage nicht zugeben. Es gab da unter den Zeugen der Anklage eine ganze Reihe schwankender Gestalten, u. a. auch ein Herr Seibold, von dem der Verteidiger sagte “er ist schliess. lieh selbst der bayrischen Re. gierung so ungemuetlich geworden, dass alle aufgeatment haben, als man hoerte. er habe die bayrische Grenze durch die Luft mit Erfolg ueber. schritten”. So blieb schliesslich von dem ganzen Anklagegebaeude nicht mehr uebrig als das unberechtigte Fuehren eines akademischen Grades, passive Bestechung durch einen Fleischfabrikanten (Auerbach hatte Fleischlieferungen angenommen, ohne dafuer Marken abzugeben zu einer Zeit, in der der Schwarzhandel bluehte und -diejenigen, die charakterfest genug waren, um es abzulehnen, etwas ohne Marken zu verzehren, an den Fingern einer Hand' abgezaehlt werden konntenj. Der einzige schwerwiegende Punkt der Anklage, der aufrecht erhalten wurde und zu einer Verurteilung Auerbachs fuehrte, waren die sogenannten Friedhofspenden, d i e Auerbach durch Dr. Hoenig. Ohnsorg einkassiert habe. Aber gerade diesen Punkt bestreitet Auerbach auf das heftigste und ohne der zu erwartenden Revisionsverhandlung vorgreifen zu wollen, kann man nur sagen, dass dieser Punkt einer kompletten Klaerung -bedarf, da Auerbachs Aburteilung auf Aussagen des Dr. Hoenig-Ohnsorg erfolgte, der nicht nur Angeklagter, sondern auch Kronzeuge der Anklage war, alles gestand, von der Staatsanwaltschaft ruehmend e r - waehnt und der Milde des Ge. richtes empfohlen wurde, das ihn dann auch zu einer sehr milden Straf e verurteilte und die Untersuchungshaft voll anrechnete. Auch ist Hoenig- Ohnsorg der einzige Angeklagte, dessen Anwalt keine Revision des Urteils verlangte, was ja immerhin etwas merkwuerdig beruehrt. Der Hoehepunkt des ’ Prozesses waren natuerlich die Plaedoyers der Anklage und der Verteidigung. Staatsanwelt Hoelper las das Suen. denregister Auerbachs mit leidenschaftsloser und leicht einschlaefernder Stimme vor. Er ging erst auf den allgemeinen Teil des Prozesses ein, sprach dann ueber die Person des Angeklagten, so, wie ihn der Vertreter der Anklage sah, um dann im Einzelnen auf die zur Last gelegten Ver. gehen einzugehen. Sehr geschickt war sein Angrif auf den Antisemitismus, somit den Wind aus den Segeln derjenigen nehmend, die das Verfahren mit rein antisemitischen Tendenzen motivieren wollten. Interessant ferner, dass er unter straferschwerenden Umstaenden gerade den Umstand erwaehnte, dass Auerbach dem juedischen Volke geschadet habe durch die Vernichtung des Wiedergutmachungswillen im deutschen Volke. Man durfte sich durch die leidenschaftslose Stimme nicht taeuschen lassen. Hoelper hatte eine vorzueglich angelegte raffinierte Anklage vorgelesen, die kein, noch so kleines Argument un. ausgenutzt Hess und sein Kal. kuel hat sich dann auf lange Sicht als richtig herausgestellt. Sein Plaedoyer war gemacht, um Schoeffen und, die oeffentliche Meinung zu beeinflussen. Ausserdem hatte er meines Erachtens in dieser Anklage, die in Forderung auf 115 Monaten Gefaengnis gipfelte, das Unmoegliche verlangt, um das Geringstmoegliche zu erreichen: Eine Verurteilung um jeden Preis. Der Herr Staatsanwalt hatte sozusagen einen Antrag auf Abhandeln gestellt in der sicheren Voraussicht, dass man bei zwei Jahren vielleicht zu einem Freispruch kommt, aber dass von 115 Monaten und ca. 26 Vergehen immer noch etwas uebrig bleiben duerfte, das zu einer Verurteilung ausreicht. “Wohl selten ist in einem Verfahren, das zu Recht oder Unrecht zu einem Stueck Zeitgeschichte zu werden drohte so erbittert um Schuld oder Unschuld gerungen worden”, begann er das Plaedoyer. Ueber die Zeugen sagte er: “Ich habe gesehen wie die Zeugen ihre Lippen zusammenpressten, wie ihre Haende gezittert haben, und wie sie zur Verteidigung mit aengst. lichen Blicken hinschauten, als ob sie vor etwas Unsichtbarem zurueckgeschreckt waeren”. Geschickt malte er eine angebliche Angstpsychose unter den Zeugen, die vor dem “ungekroenten Koenig Bayerns” auch heute noch zitterten. Die Verteidigung Auerbachs habe versucht, mit allen Mitteln die Zeugen ein. zuschuechtern. So habe der Hauptangeklagte durch seine ehemaligen Vorgesetzten eine solche Beurteilung erfahren, die so gut war, dass man den Eindruck haette, weniger waere fuer den Angeklagten mehr gewesen. Schliesslich hatte man den Eindruck, dass es dem Zeugen direkt leid getan hat. “dass der fleissige Schueler Auerbach das Endziel der Klasse nicht erreichte”. “Die Erfahrung der letzten Jahre —man weiss nicht, was noch kommt— mag vielen Zeugen den Mund verschlossen haben”. (Man sieht, Auerbach hatte der Anklage nach, sowohl amerikanische wie auch russische Regimenter zu seiner Verlegung). Zu den wahrheitswidrigen Angaben, die der Staatsanwalt ruegte, gehoerte die Angabe, dass Auerbach zum Tode verurteilt gewesen waere. Gegenbeweis der Anklage: Er lebt noch. Die Frage, ob sich der Angeklagte der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewusst war, verneinte die Anklage, bejahen zu muessen. Der Staatsanwalt zitierte folgendes Wort Nietzsches: “Das habe ich getan, sagt mein Gedaechtnis. Das kann ich nicht getan haben, sagt mein Stolz, und bleibt unerbittlich. Endlich gibt das Gedaechtnis nach”. Schliesslich beantragte der Staatsanwalt neun Jahre sieben Monate Gefaengnis und gab die Gruende fuer das Strafmass an. “Der Angeklagte Auerbach hat moralisch nicht die Kraft gehabt, den an ihn herangetretenen Versuchungen zu widerstehen”. Die Frage, ob Auerbach seine Stellung von vorneherein dazu benutzte, um sich zu bereichern, verneinte d er Staatsanwalt. Als strafmildernd fuehrte Hoelper die fuenfjaehrige KZ-Zeit Auerbachs an: “Alle Grauen und Schrecken der damaligen Zeit sind zu beruecksichtigen”. Ferner muesse man die Zerstoerung der inneren Werte beruecksichtigen, zu der der Aufenthalt im KZ gefuehrt habe. “Ausserdem ist ihm zugute zu halten, dass er tatsaechlich der Motor der Wiedergutmachung war”. Dagegen verweist Hoelper Auer, bachs Verdienste um die Auswanderung der DP’s in das Bereich der politischen Legende. Als straferschwerend fuehrt er die ueberdurchschnittliche Intelligenz Auerbachs an, sowie das schwindende Vertrauen der BevoeL ikerung um die Sauberkeit der Staatsfuehrung. Die Bereitwilligkeit zur Wiedergutmachung im deutschen Volke sei durch Auerbachs Verhalten geschaedigt worden. Er selbst —der Staatsanwalt— erhalte taeglich Briefe von den Unbelehrbaren, die auf Grund des Auerbach-Skandals keine Wiedergutmachung mehr wuenschen. “Es wird immer von einem Anwachsen des Antisemitismus in Deutschland gesprochen. Der Antisemitismus widerspricht jedoch jeder Vernunft. Er ist meines Erachtens eine offen, sichtlich nie auszurottende besonders gesteigerte Art menschlicher Dummheit, eine Dummheit, die aber wie eine Epidemie um sich greifen kann, wenn man ihr neuen Stoff gibt. Es ist die Schuld des Angeklagten, wenn die ewig Unbelehrbaren glauben, wieder Anlass zu haben, ihre Dummheit in die Welt hinauszuposaunen”. Mit diesen Worten und einer Anerkennung an den Vorsitzenden, die Verhandlung wahrhaft unparteiisch gelenkt zu haben, schloss Staatsanwalt Hoelper seine Ausfuehrungen, die sich ueber fast zwei Verhandlungstage erstreckt hat. ten. Anschliessend las Staatsanwalt Kelsel seine Antraege gegen Ohrenstein, Hoenig. Ohnsorg und Dr. Konirsch vor, die zu erlaeutern hier zu weit fuehren wuerden. Anschliessend an die Wor. te des Staatsanwaltes legte das Gericht eine Pause ein. Auerbach kam aus seiner Ecke hervor, um ebenso wie die anderen sich in den etwas luftigeren Korridor zu begeben und wurde sofort von Pressevertretern umringt. Auerbachs Kommentar: Dr. Mueller kann mit seinem Staatsanwalt zufrieden sein. Und dann: “mit dem Mengenrabatt bin ich aber nicht zufrieden”. (Der Staatsan. walt hatte beantragt, die verschiedenen Strafen von neun Jahre sieben Monaten auf fuenf Jahre Gefaengnis zusammenzuziehen ). Sowohl der Verteidiger Klibansky als auch die Angeklagten Auerbach und Konirsch trugen zuversichtliche Mienen zur Schau. (Fortsetzung folgt)