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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1957-08-01 · 8 (Agosto, 1957) · p. Seite 13

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XIX (1957)
Issue
8 (Agosto, 1957)
Date
1957-08-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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Agosto 1957 BOLETIN INFORMATIVO 13 STAAT ISRAEL WIRTSCHAFTS AUFBAU ANLEIHE VON 1954 USA. $ 350.000.000 (STATE OF ISRAEL DEVELOPMENT ISSUE) Die Regierung des Staates Israel legt eine Anleihe on USA. ¡5 350.000.000 fuer den Aufbau und die Entwicklung seiner Wirtschaft auf. Diese Anleihe in USA. Dollars wird nicht nur in den Vereinigten Staaten und Kanada aufgelegt, sondern auch in verschiedenen Laendern Europas und Suedamerikas. Die aus dieser Anleihe eingehenden Becraege werden hauptsaechlich fuer den Aufbau und die Entwicklung industrieller Unternehmen (Erzeugung von elektr. Energie, chem. Fabriken etc.), der Landwirtschaft, Ausbeutung der Naturschaetze, Ausbau des Verkehrsnetzes etc. benutzt. Die Aufzaehlung des Vorangegangenen bedeutet lediglich eine generelle Information, vvobei sich der Staat Israel das Recht vorbehaelt, ueber die Anleihebetraege frei zu verfuegen gemaess den disponiblen Mitteln, Situation auf den Weitmaerkten, politische Situation in der Welt und andere Fak toren. Anleihe Bedingungen 1 Die Emission zerfaellt in 2 Kategorien von Obligationen: a) Obligationen mit einem Zinsfuss von 4% und einer 15 jaehrigen Laufzeit, genannt DOLLAR COUPON BONDS, Ablauf 1 Januar 1969, versehen mit Coupons per 1, Januar und lten Juli jeden Jahres. b) Sparobligationen mit einer Laufzeit von 10 Jahren, genannt DOLLAR SA VING BONDS, einloesbar zu 150% nach 10 Jahren ab Zeichnung. 2 Der Subskriptionspreis betraegt 100% des Nominalwertes. 3 Die Zahlung hat bei der Zeichnung zu erfolgen. 4 Der Zins von 4% bei den Obligationen mit Coupons beginnt mit dem ersten Tage des dem der Zeichnung folgenden Monats zu laufen 5 Alle Titel lauten auf Namen und sind bis lten Juli 1959 nicht uebertragbar. Die Coupons sind dieser Vorschrift nicht unterworfen und werden bei Faelligkeit jedes einzelnen Coupons dem Ueberbringer ausgezahlt. 6 Kapital und Zinsen sind in USA Dollar zahlbar frei von gegenwaertigen und zukünftigen Steuern des Staates Israel. 7 Vor dem 1 ten Juli 1959 koennen Uebertragung und vorzeitige Einloesung in folgenden Faellen angesucht werden: a) Im Falle des Todes des ersten Kauefers, unter der Bedingung dass ein solches Gesuch dem Staate Israel von den Erben oder dem Testamentsvollstrecker innerhalb von 2 Jahren nach dem Todesfall eingereicht wird. Jedoch der Staat Israel hat die Moeglichkeit, entweder seine Verpflichtung der Rueckzahlung der Titel beim Tode des Inhabers aufzuheben, oder diese Verpflichtung zu beenden, wenn nach Auffassung des Staates ein besonders grosses Verhaeltnis von Todes - faellen unter den Titelbesitzern durch Kriege, Spidern i e n, Naturkatastrophen oder aehnliche Ungluecksfaelle eintritt. b) Im Falle der Uebertragung an eine Wohlfahrtsinstitution, steuerfrei. Diese hat ihrerseits das Recht, den Gegenwert der Obligationen in Israelwaehrung umzuwandeln und in diesem Lande fuer staatlich anerkannte Wohlfahrtstaetigkeiten z u benutzen. c) Durch religioese Wohlfahrts-oder kulturelle Institutionen, wenn diese Obligationen von Anfang an aus Reservefonds gekauft wurden, die bereits vorher zur Errichtung von Immobilien bestimmt waren und wenn diese Fonds zur Ausführung des Bauprogramms benoetigt werden. d) Fuer Inversionen und Kapitaleinlagen in Israel, wenn diese vom Staat anerkannt sind, e) zur Zahlung von Reisekosten in Israel, bis zu einer Summe von USA. $ 25.000 fuer 12 aufeinanderfolgende Monate und pro Eigentuemer der Obligationen. 8 Die Einfuehrung der Anleige an der Boerse ist im Augenblick nicht vorgesehen. 9 Die Obligationen werden auf Grund eines Vertrages, genannt: FISCAL AGEN¬ CY AGREEMENT, mit dem Datum 1 April 1954 ausgegeben, der zwischen dem Staat Israel und der Chase National Bank of the City of New York, als Fiscal Agent abgeschlossen ist. 10 Alle weiteren Informationen erhalten Sie durch: Comité de Cooperación Económica Chileno- Israelí. HUERFANOS 757, Of. 613 FONO: 30666 — SANTIAGO 11 Die Obligationen bedeuten eine direkte, absolute und generelle Verpflichtung des Staates Israel. Nach dem FISCAL AGENCY AGREE¬ MENT verpflichtet sich der Staat Israel, dem Fiscal Agent vor jedem Verfalltage die notwendigen Mittel zur Zahlung der Zinsen und des Kapitals zur Verlegung zu stellen. 12 Die Prospekte in englischer Sprache mit dem Datum 15 Mai 1955 und unterworfen der SECURITIES AND EX CHANGE COMMISSION der U.S.A., wie auch das FIS¬ CAL AGENCY AGREE¬ MENT mit Datum 1 Aprr 1954 abgeschlossen zwischen dem Staate Israel und der Chase National Bank oi the City of New York be deuten die Grundlagen der Bedingungen dieser Anleihe. Der Staat Israel glaubt, mit dieser Anleihe eine wichtige Anlagemoeglichkeit ge schaffen zu haben. Development Corporation ior Israel. CLUB DE TENIS ESTADIO ISRAELITA - MACCABI Con la realización de la asamblea constituyente puso fin a sus labores la comisión organizadora del CLUB DE TENIS ESTADIO ISRAELITA MAC- CABI. Esta asamblea se efectuó el día 7 de julio recién pasado y cuya finalidad ha sido, la aprobación de los reglamen tos y estatutos, además la elección del primer directorio. Resultaron elegidos los que siguen: Presidente, Rolf Nathan; vice, Helmuth Herzfeld; secretario, Carlos Floh; tesorero, Jorge Scheibel. Directores: Ruth de Boehm, Arturo Bercovich, Carlos Gabor. De inmediato el nuevo diree torio procedió a inscribir la institución en los registros de la Asociación de Tenis de Santiago. Este paso significa la regularización de la situación de los socios, y que quedarán en la posibilidad de competir en todos los torneos oficiales, además de efectuar competencias con las demás instituciones deportivas . Se resolvió la habilitación inmediata de las 5 nuevas canhas que se están construyendo, con las cuales se dispondrá de 11 canchas en total. Este hecho permitirá la aceptación de aquellas solicitudes de ingreso que hasta ahora no era posible cursar por la falta de canchas. Estarán a la disposición de los socios dos entrenadores, con instrucciones especiales de estar al servicio de la juventud y los novicios. Se organizará un campeonato interno para dobles, que se iniciará el día 10 de agosto. of u t9Ucitv»Ae GOTTESDIENST Jeden Freitag Abend um 19 Uhr. Jeden Schabbos Morgen um 9 Uhr. Auserdem an Jahrzeiten, diese Daten bitten wir rechtzeitig an Herrn Ricardo Wolf, Telefon 6240 oder an unsere Casilla 984 mitzuteilen. ROSCH CHODESCH “ELUL” I Tag am Dienstag den 27 August. II Tag am Mittwoch den 28 August. Verkuendigung des Neumondes ELUL am Schabbos den 24 August. Neue Mitglieder: Frau Erna Eichenbaum. Herr Peter Jablonowsky. W. L Z. 0. FRAGE UND BITTE Welche j unverheirateten Frauen würde es interessieren an einer neu zu bildenden Gruppe mitzuarbeiten, die innerhalb der WIZO sich gerade mit den Gebieten dieser Altersgruppe beschäftigen würde? Sicher empfinden es viele junge Frauen nicht nur als angenehme Beschaeftigung, sondern vielleicht auch als gewisse Verpflichtung, in Kontakt zu bleiben und sich weiter zu bilden auf Gebieten jüdischen Interesses, Israeli - Arbeit, moderner Erziehung, Kunst und Geschichte. Alle diese Gesichtspunkte und viele andere, die sich im Laufe der Arbeit ergeben, werden in diesen geplanten Zusammenkünften behandelt werden. Es wird charlas geben und zwangslose Diskussionen, Quiz— und Spielnachmittage, die diesen jungen Frauen, die wir sehr erwarten, sicherlich dieselbe Satisfaktion verschaffen wird wie den hunderten von WIZO— Frauen, die sich wöchentlich in ihren verschiedenen Gruppen zusammenfinden. Wir bitten alle die jungen Frauen sehr herzlich, die ausserhalb ihrer täglichen Pflichten und ihres jungen Heimes noch geistige Anregung suchen eine neue WIZO —Gruppe mit uns zusammen zu gründen und sich recht bald mit Frau Ilse Bab, Telef. 47796, oder mit Frau Rosie Rubens, Telef. 43688, deswegen in Verbindung zu setzen. Kurz nach Erscheinen dieser Nummer schon werden wir uns zu einem Tee treffen, um die ersten Einzelheiten zu besprechen. Kommt zu uns — wir erwarten Euch, um mit neuen Kraeften eine vielversprechende Arbeit zu beginnen. PROGRAMM Gruppe VERA WEIZMANN: Donnerstag, 22.8., 5 Uhr nachm: Donnerstag 5.9. 5 Uhr nachm: Grupe HANNAH MEIZEL: Dienstag, 20.8, 5 Uhr nachm: Dienstag, 3.9., 5 Uhr nachm: Gruppe GOLDA M El R: Montag, 26.8., 9 Uhr abends: Montag, 9.9., 9 Uhr abends: Gruppe VERA WEIZMANN: Dienstag, 27.8., 5 Uhr nachm: Dienstag, 10.9., 5 Uhr nachm: Gruppe AHAVAH: Mitwoch, 28.8., 5 Uhr nachm: Mitwoch, 11,9. 5 Uhr nachm: "Aus dem Tagebuch der Anne Frank” Frau Duli Kleiner. “Das Wichtigste ueber unsere allgemeinen Erkrankungen” Frau Lene Back. Rund um das Buch von Schalom Asch, "Reise durch die Nacht”. Frau Lene Back. "Ursprung der juedischen Namen” Frau Ruth Lubliner. “Theater und Kuenstler Euro- _ _ J pas Frau Lilo Spagatner. “Geschichte der Kleidung” Frau Else Rothschild. “Probleme des Klbuz” Herr Walter Baron. “Wie die Wizo entstand” Frau Rosie Rubens. “Der hebraeische Mensch”. Herr Rabbiner Manfred Lubli* ner. “Moderne Weisheiten aus dem alten Talmud” Frau Lotte de Jong. <*■

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