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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1957-06-01 · 6 (Junio, 1957) · p. Seite 15

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XIX (1957)
Issue
6 (Junio, 1957)
Date
1957-06-01
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
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BOLETIN INFORMATIVO 15 Jtrnlo 1957 I 1T A A T ISRAEL WIRTSCHAFTSAUFBAU ANLEIHE VON 1954 USA. $ 350.000.000 (STATE OF ISRAEL DEVELOPMENT ISSUE) Die Regierung des Staates Israel legt eine Anleihe on USA. $ 350.000.000 fuer den Aufbau und die Entwicklung seiner Wirtschaft auf. Diese Anleihe in USA. Dollars wird nicht nur in den Vereinigten Staaten und Kanada aufgelegt, sondern auch in verschiedenen Laendern Europas und Suedamerikas. Die aus dieser Anleihe eingehenden Betraege werden hauptsaechlich fuer den Aufbau und die Entwicklung industrieller Unternehmen (Erzeugung von elektr. Energie, chem. Fabriken etc.), der Landwirtschaft, Ausbeutung der Naturschaetze, Ausbau des Verkehrsnetzes etc. benutzt. Die Aufzaehlung des Vorangegangenen bedeutet lediglich eine generelle Information, wobei sich der Staat Israel das Recht vorbehaelt, ueber die Anleihebetraege frei zu verwiegen gemaess den disponiblen Mitteln, Situation auf den Weltmaerkten, politische Situation in der Welt und andere Fak toren. Anleihe Bedingungen 1 Die Emission zerfaellt in 2 Kategorien von Obligationen: a) Obligationen mit einem Zinsfuss von 4% und einer 15 jaehrigen Laufzeit, genannt DOLLAR COUPON BONDS, Ablauf 1 Januar 1969, versehen mit Coupons per 1, Januar und lten Juli jeden Jahres. b) Sparobligationen mit einer Laufzeit von 10 Jahren, genannt DOLLAR SAVING BONDS, einloesbar zu 150% nach 10 Jahren ab Zeichnung. 2 Der Subskriptionspreis betraegt 100% des Nominalwertes. 3 Die Zahlung hat bei der Zeichnung zu erfolgen. 4 Der Zins von 4% bei den Obligationen mit Coupons beginnt mit dem ersten Tage des dem der Zeichnung folgenden Monats zu laufen 5 Alle Titel lauten auf Namen und sind bis lten Juli 1959 nicht uebertragbar. Die Coupons sind dieser Vorschrift nicht unterworfen und werden bei Faelligkeit jedes einzelnen Coupons dem Ueberbringer ausgezahlt. 6 Kapital und Zinsen sind in USA Dollar zahlbar frei von gegenwaertigen und zukünftigen Steuern des Staates Israel. 7 Vor dem 1 ten Juli 1959 koennen Uebertragung und vorzeitige Einloesung in folgenden Faellen angesucht werden: a) Im Falle des Todes des ersten Kauefers, unter der Bedingung dass ein solches Gesuch dem Staate Israel von den Erben oder dem Testamentsvollstrecker innerhalb von 2 Jahren nach dem Todesfall eingereicht wird. Jedoch der Staat Israel hat die Moeglichkeit, entweder seine Verpflichtung der Rueckzahlung der Titel beim Tode des Inhabers aufzuheben, oder diese Verpflichtung zu beenden, wenn nach Auffassung des Staates ein besonders grosses Verhaeltnis von Todes- ■ faellen unter den Titelbesitzern durch Kriege, Epidemien, Naturkatastrophen oder aehnliche Ungluecksfaelle eintritt. b) Im Falle der Uebertragung an eine Wohlfahrtsinstitution, steuerfrei. Diese hat ihrerseits das Recht, den Gegenwert der Obligationen in Israelwaehrung umzuwandeln und in diesem Lande fuer staatlich anerkannte Wohlfahrtstaetigkeiten z u benutzen. c) Durch religioese Wohlfahrts-oder kulturelle Institutionen, wenn diese Obligationen von Anfang an aus Reservefonds gekauft wurden, die bereits vorher zur Errichtung von Immobilien bestimmt waren und wenn diese Fonds zur Ausfuehrung des Bauprogramms benoetigt werden. d) Fuer Inversionen und Kapitaleinlagen in Israel, wenn diese vom Staat anerkannt sind, e) zur Zahlung von Reisekosten in Israel, bis zu einer Summe von USA. $ 25.000 fuer 12 aufeinanderfolgende Monate und pro Eigentuemer der Obligationen. 8 Die Einfuehrung der Anleige an der Boerse ist im Augenblick nicht vorgesehen. 9 Die Obligationen werden auf Grund eines Vertrages, genannt: FISCAL AGEN¬ CY AGREEMENT, mit dem Datum 1 April 1954 ausgegeben, der zwischen dem Staat Israel und der Chase National Bank of the City of New York, als Fiscal Agent abgeschlossen ist. 10 Alle weiteren Informationen erhalten Sie durch: Comité de Cooperación Económica Chileno- IsraelL, HUERFANOS 757, Of. 613 FONO: 30666 — SANTIAGO 11 Die Obligationen bedeuten eine direkte, absolute und generelle Verpflichtung des Staates Israel. Nach dem FISCAL AGENCY AGREE¬ MENT verpflichtet sich der Staat Israel, dem Fiscal Agent vor jedem Verfalltage die notwendigen Mittel zur Zahlung der Zinsen und des Kapitals zur Verfuegung zu stellen. 12 Die Prospekte in englischer Sprache mit dem Datum 15 Mai 1955 und unterworfen der SECURITIES AND EX¬ CHANGE COMMISSION der U.S.A., wie auch das FIS¬ CAL AGENCY AGREE¬ MENT mit Datum 1 April 1954 abgeschlossen zwischen dem Staate Israel und der Chase National Bank of the City of New York bedeuten die Grundlagen der Bedingungen dieser Anleihe. Der Staat Israel glaubt, mit dieser Anleihe eine wichtige Anlagemoeglichkeit geschaffen zu haben. Development Corporation for Israel. LIGA DE Am 24. April fand unsere ordentliche Generalversammlung statt. Nachdem die Berichte abgegeben wurden und dem Vorstand Entlastung erteilt worden ist, wurde beschlossen, den Mitgliedsbeitrag um 30% zu erhoehen. Wir mussten diese Massnahme ergreifen, da wir durch die staendig steigenden Lebenshaltungskosten der Erfuellung unseres charitativen Programms (Bet r e u u n g alleinstehender DAMAS kranker und beduerftiger Frauen und Maedchen sowie Kinderfuersorge) nicht haetten gerecht werden koennen. Wir moechten auch von dieser Stelle aus allen unseren Freunden und Goennern danken, die uns im Laufe des Jahres Geldgeschenke, sonstige Dinge, sowie Sachen fuer unsere Kleiderkammer gespendet haben und hoffen, dass sie uns auch in diesem Jahre ihr wohlwollendes Interesse erhalten werden. COMUNICACION Se comunica a nuestros jóvenes que tienen más de 13 años, que nuevamente iniciamos nuestras reuniones, en las cuales trataremos sobre historia y literatura judía y problemas de actualidad. Esperamos que los muchachos y muchachas que tengan interés en profundizar sus conocimientos del glorioso pasado de nuestro pueblo y quieran familiarizarse con nuestros problemas, se reunirán desde el sábado 8 de junio de 1957, semanalmente, a las 16 horas, en Avenida Portugal 810. ot u nutiimat GOTTESDIENST Jeden Freitag Abend um 19 Uhr. Jeden Schabbos Morgen um 9. Uhr. ... , * Ausserdem an Jahrzeiten, diese Daten muessen jedoch rechtzeitig an die Casilla 984 oder bei Herrn Ricardo Wolf, Teléfono 6240 gemeldet werden. Gottesdienste fuer die Schowuaustage: 4. Juni Abends 19 Uhr. 5. Juni Morgens 9. Uhr. 5. Juni Abends 19. Uhr mit Seelenfeier. 6. Juni 2. Tag Schowuaus Morgens 9. Uhr. Unser traditionelles Schowuauslernen ist am 4. Juni Abends 21. Uhr in der Residencial Duering, Paseo Gervasoni 492. und wird von einem unserer Herren Rabbiner geleitet. Verkuendigung des Neumondes TAMUS am Schabbos den 22. Juni. Rausch Chodesch TAMUS 1 Tag am Schabbos den 29. Juni, 2. Tag am Sonntag den 30. Juni 1957. Die Hochzeit von Fraeulein Yvonne Auspitz, und Herrn José Hes findet am Sonntag den 9. Juni Nachmittags um 18. Uhr in der Sinagoge calle Deformes 2866 statt. Austritt wegen Umzug: Herr Martin Hirschberg. Verstorben: Herr Kurt Liebrecht. Frau Berta Arendt. W. I. z. o. Allen Wizo-Frauen und Goennern unserer wertvollen Sache bereitete es groesste Genugtuung zu sehen, welchen Widerhall unsere Einladung zum Cocktail aus Anlass des 9. Jom Haazmaut gefunden hat. Es wurde nicht nur eine auesserst harmonische Veranstaltung, was Stimmung der Gaeste, Organisation des Festes, und nicht zuletzt das kleine kuenstlerische Programm anbelangte, sondern dank aller dieser Faktoren zusammen gestaltete es sich auch zu einem sehr zufriedenstellenden “klingenden” Erfolg, was uns alle unsere Schuetzlinge in Israel sicher sehr zu danken wissen. Schon heute moechten wir auf einen Vortragszyklus aufmerksam machen, den dankenswerterweise die gleichen Herren uebernehmen, die ihn uns letztes Jahr boten. Fuer alle Freunde des ernsthaften Denkens wird dies eine angenehme Nachricht sein, und die Wizo hofft, sehr viele Hoerer zu diesen Abenden bei sich sehen zu können. Wer besitzt die Nummer 0377? Der Besitzer dieser Karte zum coctail des Jom Haazmaut wird gebeten, sich zu melden. Frau Kleiner Tel. 40304 wird ihm die entsprechende Eintrittskarte zum Konzert ueberreichen. PROGRAMM Gruppe HENRIETTA SZOLD: Donnerstag, 13.6., 5 h nachm: Donnerstag, 27-6., 5 h nachm: Donnerstag, 11.7., 5 h nachm: Gruppe HANNAH MEI8EL: Dienstag, 25.6., 5 Uhr nachm: Dienstag, 13.7., 5 Uhr nachm: Gruppe GOLDA MEIR: Montag ,24.6., 9 Uhr abends: Montag, 8.7., 9 Uhr abends: Gruppe VERA WEIZMANN: Dienstag, 18.6., 5 uhr nachm: Dienstag, 2.7., 5 Uhr nachm: Dienstag, 16.7., 5 Uhr nachm: Gruppe AHAWAH: Mittwoch, 19.6., 5 Uhr nachm: Mittwoch, 3.7., 5 Uhr nachm: "Der Hebraeische Mensch” Herr Rabb. Manfred Lubliner. "Malerei rund um das Judentum” Frau Hilde Heymann. “Kunst und Kultur in Israel” Herr Max Zimmels. “Wir und die chilenische Literatur” Frau Herta Tichauer. “Jeschayahu Mensch und Prophet” Frau Hanna Berliner. “Unbekanntes aus dem juedlschen Leben vor 300 Jahren” Herr Rabb. Egon Loewenstein. Rund um das Buch von Schaiom Asch “Reise durch die Nacht” Frau Lene Back. Ein froehllcher Quizznachmittag Eindruecke ueber den letzten Wizo-Kongress in Israel Frau Roma Steiner. “Baruch Spinoza” Lola Roesler. "Wie die Wizo entstand” Frau Rosie Rubens. "Ursprung der juedischen Namen" Frau Ruth Lubliner.

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