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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1950-08-01 · 8 (Agosto, 1950) · p. Seite 11

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XII (1950)
Issue
8 (Agosto, 1950)
Date
1950-08-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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BOLETÍN INFORMATIVO il ANZEIGENPREISE Nlchtl/2 Kaestchen, 2 cm. hoch.$ 1 Kaestchen, 4 cm. hoch... 160,- 1 Doppelkaestch’n, 4 cm. hoch, 2 spaltig Familienanzeigen, 2cm. hoch, 2 spaltig .. Mitglieder Mitglieder I Ö 00 iß- $ 64.— 160.— 128.— 270.— 216.— 200.— 160.— BIST DU SCHON MITGLIED DES CISROCO? Der Cisroco ist das Wohlfahrtsamt der Juden Chiles. Der Cisroco unterstuetzt die Kranken und Hilfsbeduerftigen Der Cisroco betreut die neu eingewanderten Glaubensbrueder. ES IST DEINE ERSTE PFLICHT, MITGLIED DIESER ORGANI¬ SATION ZU WERDEN. Rufe sofort das Sekretariat N? 33095 an und lasse Dich als Mitglied èintragen Anmeldungen fuer Valparaiso: Carampangue 65, Telefon: 4159. Sondernummer "Davar" Die Revista literaria “Davar”, die in Buenos Aires in spanischer Sprache erscheint, hat aus--Anlass der Proklamation des Staates Israel im vorigen Jahre eine Sondernummer herausgegeben, die sich jetzt in unserer Bibliothek befindet. Mit dieser Sondernummer hr.t sich der “Davar” der sich auch sonst durch sein hervorragendes Niveau auszeichnet, ein besonderes Verdienst erworben. Schon allein die Namen seiner Mitarbeiter legen von dem besonderen Wert dieser Nummer Zeugnis ab. So haben an ihr u. a. Leon Dujovne, der Autor eines hervorragenden Werkes ueber Spinoza und einer Einleitung in die Geschichte der juedischen Philosophie, Ar je Tartakower, Professor fuer Soziologie an der Universitaet Jerusalem, Pierre von Paassen, Autor des Buche: “Der vergessene Aliierte” der Weizmrnn-Biograf Dr. B Issaev mitgearbeitet. Diese Sondernummer wird uebei den zeitgebundenen Anlass hinaus einen Platz in der juedischen modernen Literatur erhalten. Aus demselben Anlass hat der Keren Kayemet Lejisrael Departament Zentraleuropaeischer Juden in Buenos Aires eine gleichfalls rech interessante Sondernummer ZUR FRAGE DER RECHTSLAGE DES - ne»eSSrA»pScSîercrSthï UEBERLEBENDEN EHEGATTEN Von Dr. ERICH LION Die folgenden Ausfuehrnngen neber das Erbrecht In Chile sind als weiterer Beitrag zu dem Thema gedacht, dass ln unserer Juni-Ausgabe (N.o 6) mit dem Aufsatz von Herrn Dr. Han nach angeschnitten wurde. Das Interesse, das dieser erste Artikel allgemein gefunden hat, veranlasste uns, das Thema weiter zu behandeln. DIE PRESSE-KOMMISSION I. Es gibt Juristen, die der von Herrn Dr. Herbert Hannaeh wiedergegebenen Rechtsansicht, wonach Eheleute, die 1m deutschen Reich geheiratet haben, ohne einen Eheguetervertrag abzuschllessen, ln Chile unbedingt im Gueterstand der Guetertrennung leben, nicht beipflichten, obwohl sehr viel fuer die Hannaoh’sche Ansicht spricht. Der Zweifel beruht darauf, dass das chilenische Recht nur die 2' Gueterstaende: “Guetergemeinschaft” oder “Guetertrennung” kennt, waehrend das deutsche Recht 3 Gueterstaende behandelt, und ln aU den, die weitaus groesste Mehrheit darstellenden, Faelle ln denen Eheleute keinen Gueterrechtsvertrag geschlossen haben, der sogenannte "gesetzliche Gueterstand” galt, naemlich der der Verwaltung und Nutzniessung des Ehemanns am Vermoegen der Frau. Will man eine solche, ln Deutschland geschlossene Ehe, nach chilenischem Recht rubrizieren, so muss man der Rechtslage Gewalt antun, Indem man den erwaehnten dritten Gueterstand des deutschen Rechts in einen der beiden Gueterstaende des chilenischen Rechts umzuauflebende. Eine solche Testamentsalausel empfiehlt sich insbes. dann, wenn man, wie ln unseren Kreisen erfreulicherweise ueb- Hch, mit seinen Kindern ln Harmonie lebt und nicht zu erwarten Ist, dass diese gegen den ue- Ehegatten — z. B. im Falle eines Autounfalles — noch eine. 2. Person als Ersatztestamentsvollstrekker, zu benennen. IV. Dass man jedenfalls dem ueberlebenden Ehegatten ein Viertel des Nachlasses — sei dieser berlebenden Elternteil den recht das ganze Vermoegen, sei er, wenn schwierigen Prozess wegen Unrichtigkeit der Rechtsmeinung, wie sie im Testament zum Ausdruck gebracht 1st, fuehren werden. Wuerde die chilenische Steuerbehoerde die genannte Klausel ebenfalls anerkennen, so wuerde beim Tode des erst versterbenden Ehegatten auch eine erhebliche Erbscnaftssteuer erspart werden, da ja nur die Haelfte des Gesamtvermoegens Nachlass 1st. Ob man sich auf einen solchen Prozess mit’ der Steuerbehoerde einlaesst, 1st lm gegebenen Falle eine Zweckmaesslg celtsfrage. II. Haeuflg werden die Ehemaenner gegenueber Ihren Frauen Verpflichtungen aus dem frueheren deutschen Gueterrecht auf ganze oder teilweise Herauszahlung elngebrachten Gutes haben. Dies koennte der Klarheit wegen, ln einem Schuldschein, der zusamen mit der Ausfertigung des man die Empfehlung zu I durchfuehrt, die Haelfte davon— zuwendet, versteht sich schon nach den Ausfuehrungen Dr. Hannachs zu n b von selbst. V. Will man die oben zu I erwaehnte Zweifelsfrage wenigstens fuer die Zukunft beseitigen, also das ln Zukunft zu erwerbende Vermoegen zur Haelfte von vornherein dem ueberlebenden Ehegatten zukommen lassen, dann empfiehlt es sich, so merkwuerdig dies uns erscheinen mag, eine erneute Eheschliessung ln Chile. Diese bringt die Guetergemeinschaft automatisch mit sich und damit die Halbierung des Vermoegens ln die eine Haelfte fuer den ueberlebenden Ehegatten kraft Gueterrechts und in die andere uns leider unmoeglich, die Namen aller Mitarbeiter zu nennen. Der Praesident de: Knesset Josef Sprinzak, Dr. A Mibaschan Vertreter der Jewish Agency in Suedamerlka der Veteran der zionistischen Bewegung Prof. Heinrich Loewe, Tel Aviv, Jakob Tzur der Gesandte Israels in Argentinien, Uruguay und Chile Dr. P. Lachmann Vertreter der Hebraeischen Universii taet in Suedi .merika und An- | dere geben dieser auch aeus- I serlich ansprechenden Son dernummer ein interessante.' Gepraege. Beide erwaehnter Ze’tschriften zeigen uns die Probleme Israels in nicht alltaeglicher Darstellung unc sind durchaus geeignet, der Leser mit der Welt Israels zi verbinden. E. L. Arabische Staatsbuerger feiern “El Mercurio”, der seit Beginn dieses Jahres seine erste Seite allen moeglichen Kuriositaeten, literarischen Arbeiten sowie Bildern aus al.en Enden der Welt widmet, brachte am 18. Juli zum Haelfte als Nachlass, von dem man ersten Male, ein Bild aus Is- Te?!;ami?nt das zu fv erwaehnte rael: “La celebración popular de la independencia de Vierteil (also ein Achtel des Gesamtvermoegens) dem ueberlebenwandeln versucht. Die Vermutung Testaments aufzubewahren waere, den Ehegatten zu seiner Hälfte Israel. Ciudadanos árabes des Art. 135 Código Civil schlleest niedergelegt werden. In diesem hinzu zuwenden kann. Bis vor participan en la misma, con den Zweifel nicht voellig aus, da Palle erhaelt die ueberlebende, kurzer Zelt wurden diese Ehedanzas típicas. Obsérvese la sich nicht um den Nachweis einer Guetergemeinschaft handelt, d. h. um den Nachweis einer Vereinbarung ueber diese, sondern um eine Rechtsauslegung. Ohne dass Ich diesen Zweifel etwa loesen will, was nur mit schweren l Ehefrau die im Schuldschein nie- , Schliessungen dergelegte, moeglichst in USA I Dollar umgerechnete Summe vor- I weg als Glaeubigerin des Nachlas- < ses. Auch in diesem Falle muess- I ten Kinder erst den Nachweis der Unrichtigkeit des lm Schuldder bereits ln bandera de los soldados dru-! Deutschland verheiratet gewese- . ..... . T , nen Personen ohne Jede weitere SOS del ejercito de Israel, con Juristischen. Erwaegungen moeallch Echein Niedergelegten erbringen waere, moechte Ich doch empfeh len, sich in einem Testament auf den Standpunkt zu stellen, man habe auch in Deutschland ln Guctergemeinschaft lm Sinne des chilenischen Rechts ueber diese gelebt. Wird diese Testamentsklausel nicht angegriffen, so haette sie den grossen Vorteil, dass sowohl das ln Deutschland erworbene und hierher gebrachte, als auch das hier erworbene Vermoegen, zur Haelfte dem ueberlebenden Ehegatten allein schon Kraft Gueterrechts zusteht, ferner auch das auf Grund der Wledergutma- «hungsgesetzgebung wieder aeu III. Sehr empfehlenswert ist es, den ueberlebenden Ehegatten zum Testamentsvollstrecker zu ernennen. Hat auch der Testamentsvollstrecker nach chilenischem Recht nicht so weit gehende und lang befristete Rechte wie der nach dem deutschen Recht, so wird wenigstens auf geraunte Zelt die Handlungsfaehlgkelt des Nachlasses, Insbes. z.B. gegenueber Banken und Behoerden bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung nicht behindert. Es empfiehlt sich auch fuer den Fall des sogenannten Conmoriententod — gleichzeitiger Tod der Formalltaet beim Registro Civil vorgenommen. Neuerdings 1st eine Genehmigung der Direktion des genannten Registers notwendig, die bisher aber unschwer zu erlangen war. la “strePa de David”. Nur schwerlich haette sich eine gluecklicher gewaehlte Ilustration mit einem geeigneteren Text finden lassen, Koussevitzkys Besuch in Israel Als Serge Koussevitzky am zweiten Abend seines Besuches in Israel, wo er gerade 16 Konzerte dirigiert hat, den Saal betrat, in dem das Philharmonische Orchester Israels ein Konzert gab, erhoben sich die Musiker und das Publikum und bereiteten dem so lange erwarteten Meister eine Ovation, die minutenlang dauerte. Ausserdem spielte das Orchester die “Heroica” von Beethoven so inspiriert, dass sogar Charles Bruck, sein sympathischer und junger Dirigent erstaunt war. Eine Woche spaeter stieg Koussevitzky aufs Podium, um das Orchester zu leiten. Der Mehrzahl der Zuhoerer kam es vor. als ob unter seiner Leitung ein anderes Orchester spielte. Die Streichinstrumente hatten ihre schoene Waerme und ihren Ton wieder erhalten, fuer die das Orchester in frue. heren Jahren mit Recht beruehmt war. Die Blasinstrumente waren in hoechster Form. Nur Toscanini war eine solche Ovation wie Koussevitzky bereitet worden; ihm folgte Leonard Bernstein in der Gunst des Israeli PubuKum». Koussevitzky waehlte fuer sein erstes Auftreten die Fuenfte von Prokofieff und die Vierte von Tschaikowsky. Sein folgendes Konzert, das in “La Mer” von Debussy gipfelte, schloss die Dritte Suite von Bach, die 5. Symphonie von Beethoven und das Praeiudnim Khovanchina von Mussorgsky ein. Koussevitzkys Konzerte eroeffneten die zweite Haelfte einer Saison, in deren Verlauf zwei wichtige Israeli-Werke aufgefuehrt wurden; “Lobgesang” von Oedeon Partos fuer Viola und “Konzert fuer Piano” von Ben - Chaim, dessen Solo Franck Pelleg spielte. Der “Lobgesang” ist ohne Frage die wichtigste symphonische Komposition, die wir einem Israeli - Komponisten verdanken. Sie setzt sich zusammen aus einem feierlichen Praeludium und Variationen in Form einer Sonate, das alles basiert auf einem einzigen Thema. Das Klavierkonzert von Ben Chaim besteht aus 3 Saetzen, genannt: “Zwei Stimmen in der Nacht”, “Vision’', ind “Tanz”. Der erste Satz ist langsam und hochpoetisch; das Finale hat einen ausgesprochen orientalischen Charakter. Andere nationale Stuecke, die in den Konzerten der Philharmoniker aufgefuehrt wurden, waren “Caprlcho” und “Tanz” von S. Edel und “Israeli-Taenze” von Marc Lavry. Peter Gradenwitz um eine gute Anzahl feindlicher Propagandaluegen ueber “Unterdrueckung der arabischen Minderheit” u.s.w. anzuprangern. Der Keren Kajemeth beteiligt sich an EIN NEUER FILM der Produktion eines Filmes, der die Touristik in Israel anregen will. Die Aufnahmen sind das Werk von Laurie Friedmann, der auch bei dem Filme “En Brera” taetig gewesen war. An der Schaffung des Filmes sind ausser dem KKL die Film—, Radio— und Informationsabteilung des Innenministeriums, das Regierungsbuero fuer Touristik und die Jewish Agency beteiligt.

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