Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1865
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 44)
- Language
- German
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40 heit jedes Menschen, die er zu achten und anzuerkennen hat, wenn er nach der Geltung und Anerkennung seines Willens und seines Rechtes strebt. Diese Achtung vor dem Recht und der Freiheit Andrer wird dem Knaben von diesem Naturel nicht früh genug auferlegt werden können, um ihn vor Rücksichtslosigkeit, Herrschsucht und Gewaltsamkeit zu schützen. Man begegne dieser Neigung mit Entschiedenheit schon bei ihrem ersten Erwachen, dulde kein herrisches Wesen gegen Dienstboten, keine gebieterische Bevormundung jüngerer Geschwister und schwächerer Kameraden, auch keine Mißhandlung von Thieren, zu der Knaben von diesem Naturel häufig geneigt sind. Aber auch nicht die Außerachtsetzung der gebührenden Rücksicht gegen Höher- und Gleichstehende. Man lehre und gewöhne ihn auch, sich der Sitte und dem Gebrauch als einer einmal bestehenden Macht zu fügen; denn Menschen dieses Charakters haben nicht selten die Neigung, dieser gegenüber den trotzigen Sonderling zu spielen und verschwenden an diesem rühm- und erfolglosen Kampfe zuweilen einen schönen Theil. ihrer Kraft und ihres Lebens. Wenn der Starkwillige auf diese Weise gelernt hat, seinen Willen nicht für die einzig berechtigte Macht zu halten, sondern ihn auch einer höheren Macht und Nothwendigkeit unterzuordnen, so wird er von diesem Willen auch sein eignes Urtheil nicht länger Niederhalten und verdunkeln lassen, und wenn er geirrt hat, eigner und fremder Erkenntniß zugänglich sein, wenn diese auch von ihm fordert, einen einmal gefaßten Entschluß wieder aufzugeben. So haben wir uns überzeugt, wie jede Naturanlage und wenn es auch die glücklichste ist, weil sie doch nothwendig eine gewisse Einseitigkeit bedingt, nach dieser einen Seite auch zu Verirrungen neigt und wie die Erziehung das Mittel zur Verhütung der daraus hervorgehenden Gefahren nicht in der Schwächung der starken, sondern in der Kräftigung der schwachen Seite des angebornen Naturels suchen muß. Denn nur so wird die individuelle Natur in ihrer Entfaltung nicht gestört und doch auch der allgemeinen Menschennatur das ihr gebührende Recht gewahrt werden»