Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1863
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 62)
- Language
- German
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58 Legat zu berichten, das der am 2. Juli v. I. Hierselbst verstorbene HerrL o uis Lot mar unsrer Schule bestimmt hat. Es besteht dasselbe 1. aus einem einmaligen Geschenke von 1000 fl., die dem Fonds der Creizenachstiftung zugewendet worden sind; 2. aus weitern 1000 fl., die binnen 20 Jahren mit je 100 fl. von 2 zu 2 Jahren zur Vermehrung der Bibliothek durch Ankauf größerer und ausgezeichneter Geschichtswerke sowohl zum Gebrauch der Lehrer als auch der Schüler bestimmt sind, und 3. aus einem Vermächtniß von 5000 fl., dessen Zinsertrag nicht etwa der allgemeinen Schulkasse zufließen, sondern zu einer nützlich befundenen Erweiterung der Schulzwecke, insbesondere auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, verwendet werden soll. Der Hingeschiedene hat durch dieses Vermächtniß ein erneutes und uns zur wärmsten Dankbarkeit verpflichtendes Zeugniß von der lebhaften und umsichtsvollen Theilnahme für unsre Schule gegeben, die er auch schon bei seinem Leben durch seine vieljährige Thätigkeit als Mitglied des Gemeindevorstandes und des Schulraths bekundet hat. Wie er selbst von frühester Jugend bis zum spätesten Lebensalter mit unermüdlichem Fleiße bemüht war, seinen empfänglichen Geist zu bilden^und sich immer reichere Kenntnisse auf den verschiedensten Gebieten des Wissens zu erwerben; wie er aus eigener Erfahrung den hohen Werth der Geistesbildung und des Wissens für alle Stellungen und Verhältnisse des Lebens kennen und schätzen gelernt hatte, so wollte er auch nicht aus dem Leben scheiden, ohne der Jugend seiner Vaterstadt und seiner Gemeinde Gelegenheit und Anregung zur Erweiterung ihres Wissens und denen, welche die Jugend auf diesem Wege zu führen berufen sind, ein Zeichen seiner achtungsvollen Theilnahme zu geben. Es ist zur Zeit über die Verwendung des Legats noch nicht Beschluß gefaßt worden. Wir werden uns bemühen, denselben im Geiste des Testators fassen, mit dem er so vorsorglich das wahre Interesse der Anstalt und ihrer Zöglinge zu wahren und zu fördern bemüht war. Möge es uns gelingen ihm in dieser Weise das schönste und dauerndste Denkmal in der dankbaren Erinnerung derer zu gründen, denen die Segnung seines wolthätigen Vermächtnisses zu theil werden wird und möge sein