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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 60

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1858
Date
1858-01-01
Page
Seite 60 (sequence 62)
Language
German
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IRI
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60 Von Herrn P. B. Goldschmidt beim Austritt eines Mädchens fl. 5. — kr. desgleichen desgleichen desgleichen desgleichen „ Michael Schloß „ Jakob S. Oppenheim „ Weiller Frau Friederike Weinmann D. H. Goldschmidksche Stipendienstistung. Wir verbinden mit diesen Mittheilungen den statutenmäßig an unsere Einladungsschrift anzuschließenden Jahresbericht über die Wirksamkeit der B. H. Goldschmidt'schen Stipendienstiftung, über deren Begründung wir unter Beifügung der Hauptbestimmungen des Statuts in der vorjährigen Einladungsschrift Mittheilung gemacht haben. Die Stiftung zählt bis jetzt zwei Stipendiaten, die beide nach §. 4 sub 3 des Statuts unterstützt werden. Der Eine, der Sohn eines hiesigen Gemeindemitgliedes, der zum Zweck seiner Ausbildung für einen höheren technischen Beruf die polytechnische Schule in Karlsruhe besucht, ist im ersten Halbjahr mit 50, im zweiten mit 75 Gulden unterstützt worden. Der zweite, ein Nichthiesiger, der das hiesige Gymnasium mehr als drei Jahre besucht hat, empfing behufs seiner philologischen Studien auf der Universität im ersten Halbjahr ein Stipendium von 75, im zweiten von 125 Gulden. Beide Stipendiaten berechtigen nach den ihnen zu Theil gewordenen Zeugnissen zu den besten Hoffnungen, und so hat die Stiftung ihre Wirksamkeit in erfreulicher Weise und in dem Geiste beginnen können, in dem sie begründet worden ist. Ferner haben wir zu berichten, daß der Stifter, Herr B. H. Goldschmidt, bei der Constituirung der Stiftung, derselben noch ein besonderes Geschenk von tausend Gulden als Reservefond gemacht hat, der zur momentanen Bestreitung außerordentlicher Ausgaben oder zur Deckung unvorhergesehener Ausfälle dienen und daher immer wieder aus den laufenden Einnahmen ergänzt werden soll. Endlich erwähnen wir noch des Verwaltungs-Beschlusses, nach welchem nur zweimal jährlich gegen Ostern und Michaelis Bewilligungen gewährt und über alle zwischen diesen Terminen eingehenden Gesuche gemeinsam beschlossen wird. In der Verwaltung haben Veränderungen nicht stattgefunden.

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