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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1857-01-01 · 1857 · p. Seite 38

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
Seite 38 (sequence 38)
Language
German
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38 lich auch die zeitigen oder ehemaligen Schüler unserer Anstalt Aussicht auf Unterstützung aus dieser Stiftung haben dürften, so mögen die für höhere wissenschaftliche Ausbildung Befähigten darin einen neuen Sporn für eifriges Streben finden, um sich der ihnen dargebotenen Wohlthaten würdig zu machen. Nach §. 11. des Statuts, dem der Schulrath bereits seine s Zustimmung ertheilt hat, soll der jährliche Bericht über die Wirkf samkeit der Stiftung unserm Schulprogramm angehängt werden. Ich beginne daher heute mit einem Auszug aus den Statuten derselben, dem sich die der späteren Berichte anschließen werden. „Durch einen von dem Banquier Herrn B. H. Golds chmid t in Frankfurt a. M. zu diesem Zweck bestimmten Stiftungsfond von 50,000 Gulden dreiprozentiger österreichischer Metallique-Obligationen ist ein Wohlthätigkeitsinstitut begründet worden, das den Namen „B. H. Golds chm idt'sch e Stipendienstiftung " führt« „Der Zweck dieser Stiftung ist die Unterstützung befähigter und würdiger junger Leute jüdischer Religion zur Vorbereitung und Ausbildung für einen wissenschaftlichen oder technischen Lebensberuf, zu welcher der Besuch einer Universität, eines Seminars, einer höhern technischen oder landwirthschaftlichen Lehranstalt erforderlich ist. „Diese Unterstützung soll nur solchen jungen Leuten jüdischer Religion zu Theil werden, deren Heimath das Frankfurter Staatsgebiet ist, oder solchen Nichthiestgen, die daselbst die Volks- und Realschule der israelitischen Gemeinde, das Gymnasium oder eine andere daselbst etwa noch zu errichtende höhere Lehranstalt besuchen, oder mindestens drei Jahre besucht haben. „Die Unterstützung kann gewährt werden 1. während des Besuchs der Volks- und Realschule, 2. während des Besuchs des Gymnasiums, 3. während des Besuchs der oben bezeichnten höheren Lehranstalten, 4. während der Absolvirung der Promotion und der Staatsprüfung.

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