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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1856-01-01 · 1856 · p. Seite 22

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1856
Date
1856-01-01
Page
Seite 22 (sequence 26)
Language
German
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IRI
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22 zielte Handelsklasse, in welcher die für den höhern Kaufmannsstand lund insbesondere für das Bankgeschäft) nöthigen Kenntnisse und Fertigkeiten speziell und gründlich gelehrt und praktisch geübt werden. Dem ersteren Zweck dient der höhere Unterricht in der Geschichte, im deutschen Stil und der deutschen Literatur, die Uebung im freien mündlichen und schriftlichen Gebrauch der französischen und englischen Sprache, der Unterricht in den höheren Zweigen der Geometrie und Algebra, in den spezielleren Wissenschaften, der Physik, und endlich der Abschluß des Religionsunterrichts einerseits durch den sogenannten Konfirmandenunterricht und anderseits durch die Geschichte des Judenthums und seiner Bekenner. Zum zweiten Gebiet zählen wir einen sehr umfassenden Unterricht in allen vorkommenden Branchen des k a u f m ä n n i s ch e n R e ch n e n s, die Erlernung und Einübung der einfachen und doppelten italienischen Buchführung, einen Kursus der Handelsgeographie und die besondere Unterweisung im kaufmännischen Geschäftsstil in deutscher, französischer und englischer Sprache. In der Mädchenschule entspricht, mit Berücksichtigung der besondern Bedürfnisse, die fünfte und vierte der sechsten, fünften und vierten Knabenklasse, die dritte und zweite den beiden Abtheilungen der dritten und zweiten. Der Kursus dieser Mädchenklassen ist daher von der vierten ab zweijährig. Der ersten Knabenklasse ist die erste Mädchenklasse parallel, jedoch mit dem Unterschiede, daß diese ausschließlich der höheren Ausbildung nach allen Richtungen des Unterrichts gewidmet ist, wie solche für ein junges Mädchen erforderlich scheint, das mehr oder weniger unmittelbar aus der Schule in die gebildeten Kreise des Lebens und der Gesellschaft einzutreten bestimmt ist. — In Bezug auf die erste Mädchenklaffe nun muß es noch mehr als in Betreff der ersten Knabenklasse die Aufgabe unserer Anstalt sein, das Bildungswerk, so weit es überhaupt im Gebiet der Schule liegt, zu vollenden und abzurunden, und mit den Leistungen dieser Klasse den gesteigerten Ansprüchen der Zeit soweit zu genügen, daß nach Absolvirung derselben der

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