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Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde · 1839-01-01 · 1839 · p. Seite 19

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Journal
Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1839
Date
1839-01-01
Page
Seite 19 (sequence 19)
Language
German
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IRI
…/9643689-7657470--080-7657487
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Daß Herr Schöff Ihm Hochwohlgeboren aus seinem zwanzigjährigen Wirkungskreise als Senats-Commissär bei »der israelitischen Gemeinde, geschieden ist, hat auch die Schule und ihre Lehrer schmerzlich berührt; denn wohl erkennt es diese Anstalt, was sie dem Wirken desselben während dieses langen Zeitraumes zu verdanken hat. Als Herr Schöff Ihm die Leitung der israelitischen Gemeinde-Angelegenheiten übernahm, war der Zustand der Schule, obwohl seit 1813 für die öffentliche Schule der israelitischen Gemeinde erklärt und constitüirt, dennoch precär und schwankend, waren deren rechtliche und finanzielle Verhältnisse unsicher und gefährdet. Der Herr Senats- Commissar sah bald, von welchen wichtigen Folgen die Schule für die nähere und entferntere Zukunft der Gemeinde sei, wie solche Moralität und Bildung im Innern der Gemeinde begründe und derselben immer mehr Wohlwollen und Achtung von außen erwerben werde. Mit der Umsicht eines einsichtsvollen und erfahrnen Geschäftsmannes und mit der Kraft und Thän'gkcit eines wahren Menschenfreundes nahm er sich daher dieser Anstalt unverdrossen an, sicherte ihren Rechtszustand, munterte mit edler Theilnahme die Lehrer zu Muth und 'Ausdauer auf, beförderte jeden Fortschritt und jede Verbesserung, so daß die Schule ihren gegenwärtigen geregelten und ruhigen Gang dem unermüdeten Eifer und Wohlwollen desselben verdankt. Solche Handlungen können nicht spurlos vorübergehen; sie sind dem Andenken der Vorsteher und Lehrer, wie allen denjenigen, die eine so edle Wirksamkeit zum Wohl der Gemeinde zu würdigen wissen, unvertilgbar einprägt. Wir hoffen, daß Herr Schöff Ihm Hochwohlgeboren unsrer Anstalt auch fernerhin das ihr bewiesene ' 2* i

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