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Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1838-01-01 · 1838 · p. Seite 22

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1838
Date
1838-01-01
Page
Seite 22 (sequence 22)
Language
German
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IRI
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SS *. nicht zur Religionsgemeinde oder bedürfte zur Erfüllung seines, oft mit so vielen Aufopferungen verbundenen Lebensberufes der'religiösen Kräftigung nicht. Ob es nun gleich den Aeltern freigeftellt ist, ihre Kinder von der Confirmation auszuschließen, so haben doch bisher nur sehr wenige sie derselben entzogen. Der große Zudrang des Publikums bei dieser Feierlichkeit, die in der andächtigen Stille und Aufmerksamkeit sich kundgebende Theilnahme und der Eindruck, welchen dieselbe auf Aeltern und Kinder macht, sind unverkennbare Zeichen, daß man auch dadurch einem Mangel abgeholfen und die zeitgemäße religiöse Bildung befördert hat. Der wohlthätige Eindruck auf das Gemüth des Confirmanden würde freilich dauernder und fruchtbarer sein, wenn die Aeltern schon in den vorhergehenden Tagen die Feierlichkeit als einen bedeutsamen Act behandelten, d?n Confirmanden von allem Zerstreuenden und Trivialen entfernt hielten, und ihn den Tag als einen wichtigen Abschnitt in seinem Leben betrachten lehrten. Eine andere Verbesserung, die in den letzten Jahren eingeführt wurde, ist das Turnen. Es sind demselben vier Stunden wöchentlich, in den Monaten, wo die Witterung es gestattet, bestimmt und nehmen bisher dtz Schüler der vierten und fünften Klaffe, deren Aeltern es wünschen, daran Theil. Man ist in den neuern Zeiten zu der Ueberzeugung gekommen, daß bei Anstrengung und Bildung des Geistes die Entwickelung der körperlichen Kräfte nicht versäumt werden dürfe; daß ein durch zweckmäßige gymnastische Uebungen erstarkter, im Gebrauch und Beherrschen seiner Kräfte gewandter Körper, in jedem Lebensberuf nicht nur für die Befestigung der Gesundheit, sondern auch für die Erhöhung des Muthes, für die Erhaltung der Unschuld und Sittenreinheit der Jugend und selbst für die

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