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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2002-01-01 · No. 73 (2002) · p. Seite 3

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2002
Issue
No. 73 (2002)
Date
2002-01-01
Page
Seite 3 (sequence 1690)
Language
German
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(Fortsetsung von Seite 2) betrieben. Diese Fremden waren polnische Handelsjuden, deren Zahl zwar fluktuierte, die aber den größten Teil der in Breslau sich ständig aufhaltenden Juden stellten." Angesichts dieser Unklarheiten und der zahlreichen Beschwerden aus der Breslauer Kaufmannschaft begann der König mit der Ordnung der jüdischen Verhältnisse in der neu gewonnenen Stadt, indem er am 6. Mai 1744 unter Rückgriff auf das habsburgische Judenedikt von 1738 ein Dekret erließ, das die Niederlassungsfreiheit für die Juden und deren Eheschließung zwar einschränkte, dafür aber den polnischen Handel zuließ und vor allem die Breslauer jüdische Gemeinde als "behördlich anerkannte Körperschaft" legalisierte sowie Baruch ben Rüben Wesel (= Bendix Rüben Gumper[t]z) mit dem Titel eines königlichen Landrabbiners installierte. Damit erhielt das jüdische Leben in Schlesien, das sich neben Breslau ja besonders in Zülz und in Oberglogau konzentrierte, eine gewisse erste Gesamtorganisation. Zehn Jahre später, also 1754, wurden die in Preußen üblichen Judenklassen durch ein neues Judenreglement in Schlesien eingeführt, so daß es nun auch hier Generalprivilegierte, Privilegierte, Tolerierte, Fix-Entristen und Schutzgenossen gab. Alles in allem waren die preußischen Judengesetze des 18. Jhs. zwar immer noch drückend genug, aber sie gewährten doch so etwas wie eine gewisse Rechtssicherheit, die der Entwicklung der Gemeinde zugute kommen sollte. Es entstanden oder wurden neu zugelassen mehrere Synagogen und Betstuben, die besonders den Bedürfnissen der auswärtigen Juden zu dienen hatten (Landschulsynagoge, Glogauerschul), und 1761 konnte der erste gemeindeeigene Friedhof eröffnet werden, bis dahin hatten die jüdischen Leichen bis nach Dyhernfurt, Krotoschin, Lissa oder Zülz überführt werden müssen, um dort beigesetzt zu werden. Unter den Landrabbinern waren tüchtige Männer, deren Ruhm sich zwar kaum mit dem der Autoritäten von Prag, Krakau oder Frankfurt/M. messen konnte, aber Issak Joseph b. Chajjim Jonah Theonim, der Joseph Jonas Fränkel (1721-1793) genannt wurde und auch ein überaus erfolgreicher Handelsunternehmer war, ist nicht nur für die Belange seiner Breslauer Gemeinde kraftvoll eingetreten, sondern mit ihm wird auch eine jüdische Familiendynastie namhaft gemacht, die für den weiteren Gang der Ereignisse ausschlaggebende Bedeutung gewinnen sollte. Wenn Friedrich der Große auch "vor die Juden nicht sonderlich portiert" war, so ließ er seinem Provinzialminister in Schlesien, dem Grafen Hoym, doch weithin freie Hand, nicht ohne ihm allerdings auch zu bedeuten: "Ich weiß schon von lange her, daß Ihr so eine geheime inclination vor die Juden habt. Aber auf meiner Seite denke ich anders. Denn wenn die Juden abgeschafft und an deren Stelle Christen zum Wirtschaften genommen werden, so haben wir mehr Menschen und weniger Juden, und das ist zum Besten des Landes, wo hiernach nun Ihr Euch zu richten habt." Wesentlich auf Hoyms Betreiben kam die "Vorschrift, wie es künftig mit dem Judenwesen in Breslau zu halten sey" vom 21. Mai 1790 zustande, die einige Erleichterungen verschaffte. Der Geist der Aufklärung, der in seiner jüdischen Variante untrennbar mit dem Namen von Moses Mendelssohn (1729-1786) verbunden bleibt, konnte nun auch in Breslau Fuß fassen. Die 1780 gegründete "Gesellschaft der Brüder", in der sich die gebildeten und wohlhabenden jüdischen Bürger Breslaus zusammenschlossen, bemühte sich um die Verbreitung von Bildung, Aufklärung und die soziale Besserstellung der ärmeren Glaubensgenossen. Das führte zu allerhand Konflikten, da die Landrabbiner noch ganz auf dem Boden der traditionellen jüdischen Gelehrsamkeit standen. Insbesondere in der Schulfrage und in Bezug auf das Gottesdienstwesen wurden die Auseinandersetzungen mit aller Schärfe geführt. Da die Staatsbehörden keinen Anstand nahmen, auch bei solchen Streitigkeiten interner Art direkt einzugreifen, wurde der Zusammenhalt der Gemeinde schwersten Belastungsproben ausgesetzt. Aber diese Belastungen waren allenfalls ein Vorspiel zu den Problemen, die mit dem Emanzipationsedikt vom 11. März 1812 heraufziehen sollten. Die Bestimmung des §1, daß Juden fortan "für Einländer und Preussische Staatsbürger zu erachten" seien, beendete gleichsam schlagartig den "Staatsantisemitismus", der letztlich ein religiöser Antisemitismus gewesen war, denn der "Makel" des Judeseins konnte durch die Taufe gleichsam noch spurlos aufgehoben werden. Wenigstens galt das in der Theorie, hinter der die Praxis allerdings noch oft zurückblieb. Die Breslauer Judenältesten haben den partiellen Fortschritt jedoch anerkannt, wenn sie dem Staatskanzler schrieben: "Welche Worte haben die Größe des Umfangs, um die Dankgefühle kräftig an den Tag zu legen, die uns bei Erblickung der uns nun zu Theil gewordenen Würde der Klasse der Staatsbürger einverleibt zu sein, ergriffen." Zunächst ging die Staatsverwaltung denn auch tatkräftig an die praktische Umsetzung der Prinzipien des Emanzipationsedikts. Am 2. Nov. 1812 wurden die Gemeinden zur Wahl von "Repräsentanten" aufgefordert, mit denen über die "allgemeinen Grundsätze" der nun durchzuführenden Reformen beraten werden sollte. Die Wahl dieser Vertrauensmänner wurde zwar noch vorgenommen, aber die Ereignisse der Zeit, der Krieg gegen Napoleon und seine Folgen, insbesondere die Heilige Allianz vom 26. Sept. 1815, verhinderten dann jeden weiteren Schritt in der vorgenommenen Richtung. Die Grundsätze des Emanzipationsedikts wurden ausgehöhlt, ihre praktische Umsetzung immer weiter hinausgeschoben und schließlich in wichtigen Teilen ganz aufgegeben. Bilanziert man die Situation nach 1815, so wird man insgesamt von einer Verschlechterung der Lage des Judentums sprechen müssen, stand dieses doch jetzt tatsächlich in der Gefahr, allmählich totgeschlagen zu werden. Immerhin hatte es die Emanzipationsgesetzgebung zuwege gebracht, daß es ein gesetzlich anerkanntes Judentum nicht mehr gab: Die Judenältesten, die Obervorsteher-Kollegien und die Rabbiner besaßen keinerlei amtliche Autorität mehr. Die rabbinische Gerichtsbarkeit wurde ebenso aufgehoben, wie schon vorher alle Kirchen¬ oder Synagogen - und Ritual-Connexion. Die Beziehungen der Gemeinden, die in der Breslauer, Glogauer und Zülzer Judenschaft sowie in der vereinigten "ober- und niederschlesischen Stadt- und Landjudenschaft" zusammengeschlossen gewesen waren, lösten sich auf. Markus Brann faßte die nun eingetretenen Verhältnisse mit den Worten zusammen: "Das ehrwürdige Gebäude der altjüdischen Gemeindeverfassung und des hergebrachten Kultus wurde nur noch durch die in den Familien und Gemeinden fortlebende Pietät aufrecht erhalten." III Wie lange Pietät allein noch ausgereicht hätte, das schlesische Judentum wirksam zusammenzuhalten, läßt sich schwerlich eindeutig beantworten. Insgesamt gesehen, waren die Auspizien schon deshalb kaum noch positiv zu bewerten, weil allzu stark divergierende Einzelgruppen jetzt ohne jede Verpflichtung zu gemeinsamem Wirken und tragfähigem Interessenausgleich nebeneinander her existierten. Angesichts dieser Situatin konnte nur ein Prozeß der Selbstbestimmung innerhalb des Judentums den Weg in eine Zukunft sichern, in der das Zusammenwirken der unterschiedlichen Kräfte und Gruppen auf einer neuen Grundlage möglich wurde. In Breslau trafen mehrere Faktoren glücklich zusammen, die einen solchen Neubeginn ermöglichen sollten. Bevor jedoch davon im einzelnen die Rede sein kann, muß zunächst noch auf die (Fortsetzung auf Seite 4)

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