Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Volume
- 3 (1836)
- Issue
- 4 (4.1836)
- Date
- 1836-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Gottesdienstes uud Unterricht-Wesenzu wirken und doch dabet unsre altväterlichen Sitten und Gebräuche auf das rücksichtsvollste zu schoyen. — Er wünschte,* daß unsre GotstSverehrung Atzen Erbauung und Belehrung gewähren, und Jedermann, weß Volks und GlaybenS er auch srt, Achtung Und Ehrfurcht einfiößen möge. 7— Unter seiner Verwaltung wurde eS im Königreiche Sachsen zuerst amtlich ausgesprochen, daß wir, Bekenner deS israelitischen Glauben-, den Gott de- Himmel- und tKErde nach unsrer Väter Weist in öffentlicher Versammlung anbeten mögen.** *) — unter seiner Verwaltung geschah endlich auch, wovon wir seit CyruS und DariuS bis auf die neuere Zeit herab nur wenig Beispiele kennen, daß edler Fürstenflnn dem Dienste des Gotte- Jakob'S fortwährende Spenden willigte!****) — So wenden wir auf.den Hingeschiedenen die Worte deö Weisesten de§ Könige an r (Spr. Sal. 22,11.) L^v inrn I'NM sn 1NV 2^ - „Er liebte Reinheit der Gesinnung, seine Lippen athmeten Sanftmuth," —mit freundlicher Rede suchte er Allefür seine edlen Bestrebungen zu gewinnen, — „darum war er Freund, Rathgeber de- Regenten!" Und nun ist auch er in jenen ewigen Frühling eingegangen, wo er mit den Frommen und Gerechten aller Rarioneg Gotte- Antlitz schauen und an seinem äöbelebenden HimmelSthau sich erfreuen wird! Amen! Auch unö, ASgükiger, erfreue mit dem SeMn au- Seis ner ewigen Heimqrh, denn bei dir ist der Urquell alle- LebenS; in demem Lichte schauen wir Licht! — Dein gnaden- ^eicheS Antlitz war eS ja, daun-leuchtete, akö du einst M Wonne unerlöstest, zu deinem Eigenthume «nS erko- *) s. d. Preb. v. SLMÄaWr». Jahrg. 1835. November-Heft. ' **) s. daß Februar-Heft 1836. - Durch mMrllche Verordnung wurde der au« der Minkstertakkaff<,süe den Lsraettt. Eüktaß La DrSdeÜ zu zahlende Beitrag W auf weftereß auf Stnhünbert und Greben zigLhaler jährlich festgesetzt. «>