Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Volume
- 1 (1834)
- Issue
- 12 (12.1834)
- Date
- 1834-12-01
- Page
- Seite 407 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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405 gange deS weströmischen Reiches selbst (476), vor dem des oströmischen ein tausend Und vierzehn Jahre. Da hieß eSr „Kein Jude soll eine Ehrenstelli und Würde erhalten, feinem soll die Administration eines bürgerlichen Amtezugänglich sein, keiner daS Amt eines StadMrsteherS (ve- Leosor erviistis) leisten. Wer in diesem Augenblicke die Ehrenzeichen eines Amtes schon angenommen, soll der erlangten Würde nicht mächtig sein; wer zu einer Ehrenstelle gekommen ist, soll wie vorher unter den Pöbel gerechnet werden, wenn er auch die ehrenvolle Würde verdient hat" Klovellarrun lib. Ht. III.) Die Weltgeschichte hat gerichtet! Aber nach so vielen Jahrhunderten klingt eS wohlgefällig in unsere Ohren, wenn derselbe Mund, der die Verdammnlß über unS ausspricht, sagen muß: ohne BerücksichtigiMg alter Verdienste, auch wenn sie die ehrenvolnssWürde verdient Haben. Denn diese Worte geben unS Zeugniß, daß weder Untüchtigkeit, noch Treulosigkeit von Seiten unserer Ahnen Schuld gewesen, wenn sie und anderthalb Jahrtausende unter den Pöbel verstoßen wurden! Druck von E. Baensch Zu», in Magdeburg.